Private Stellplätze wegen Baustelle nicht mehr nutzbar - ist das rechtens?

Guten Tag Zusammen,

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, alle Wohnungen werden von den Eigentümern bewohnt. Vor dem Haus sind die privaten Stellplätze der Bewohner. Geparkt wird mit der Front des Autos direkt an der Hauswand. Lange Autos (zB Kombi) reichen dann exakt bis zur Grundstücksgrenze.

Im Zuge eines Neubaus gegenüber wird nun die - sowieso sehr schmale - Straße bis zu Hälfte für den Bau gesperrt. Unter anderem zu Errichtung eines Krans direkt gegenüber unserer Haustür. Gesamtlänge des Neubaus über knapp 80 Meter.

Die verbleibende Strassenbreite von knapp drei Metern wird nun nicht reichen um zu rangieren. Dementsprechend werden unsere Parkplätze vor dem Haus nicht mehr nutzbar sein während des Bauvorhabens (min 6-8 Monate). Auch mehrere Vollsperrungen sind in der Zeit geplant.

Wie sieht denn hier die Rechtslage aus? Ist das so erlaubt? Muss man uns vor der Teilsperrung als Anwohner informieren? Muss man uns Anwohnern für die Zeit Alternativen zur Verfügung stellen?

Es befindet sich in dem Haus auch eine Heilpraktikerpraxis, deren Parkplätz ebenfalls wegfallen werden. Außerdem gibt es zwei gehbehinderte Nachbarn, denen man einen langen Laufweg nicht zumuten kann.

Ein weiteres Problem: Exakt entlang dieser Baustelle sind die einzigen 8 öffentlichen Parkplätze der Ca. 400 Meter langen Straße mit vier großen Mehrfamilienhäusern (insgesamt detlich über 100 Parteien) und einem Kindergarten. Diese fallen dann natürlich ebenfalls Weg. Etwa 200 Meter entfernt gibt es einen bereits ständig überfüllten Parkplatz für etwa 30 Autos, der auch von den Mitarbeitern des Altenheims benutzt wird. Alle weiteren Autos müssen dann in den umliegenden Straßen geparkt werden, welche aber auch gleichzeitig die Baustellenzufahrten für insgesamt 4 große Neubauprojekte sind. Chaios, Ärger und Parkverbote sind daher vorprogrammiert.

Hat die Stadt/Bauträger die Verpflichtung hier für einen Ausgleich oder Alternative zu sorgen? Denn nicht nur die Anwohner, sondern auch die ganzen Bauarbeiter, Handwerker etc. müssen ja irgendwo stehen.

Alle meine Recherchen haben nur ergeben dass man als Mieter eine Minderung/Schadensersatz für "Nichtnutzbarkeit" des Parkplatzes erwirken kann.wie sieht das denn als Eigentümer aus?

Denn nach nun 4 Jahren in einer Baustelle und ständigem Lärm, Dreck und Sperrungrn ist man echt etwas genervt. Sicher ein Kauf im Neubaugebiet birgt solche Risiken - das ist schon klar. Aber seinen teuer gekauften Parkplatz monatelang nicht nutzen zu können

Baurecht, Eigentumswohnung, Straßenverkehr
Ehemann verlangt Miete von mir - Beziehungsstreit?

Hallo! Mein Mann (27) und ich (27) haben vor einem halben Jahr geheiratet und haben bis jetzt in einer Mietwohnung gewohnt, deren Miete wir dem Einkommen entsprechend geteilt haben. Da wir ein Kind erwarten, hat uns sein Vater eine Wohnung von ihm (er hat drei) angeboten. Da er bereits die Hälfte des Preises abbezahlt hat, müssten wir einen für diese Wohnung nicht allzu großen Kredit aufnehmen (monatlich ca. 1300€).

Nun wollte ich bei der Zahlung vom Kredit mithelfen und 40 % (das wäre unseren Einkommen entsprechend) zahlen. Mein Mann hingegen hätte gerne, dass ich ihm Miete bezahle (ca. 500 €), weil er mir das Geld, welches ich in den Kredit investiert habe, im Fall einer Trennung zurückgeben müsste (was zu viel ist). Seitdem ist bei uns ein Streit entfacht, da ich mein Leben lang nicht Miete bezahlen will, und im Fall einer Trennung hätte er eine ganze Wohnung und ich hätte rein gar nichts. Ich finde das ungerecht, weil es mich lebenslang in eine schlechtere Position bringt. Ich wollte mir immer Eigentum kaufen und wäre ich alleine, würde ich mir eine kleine Wohnung kaufen. Muss ich aber 500€ Miete an meinen Mann bezahlen, kann ich mir keinen weiteren Kredit leisten. Ich verliere also richtig viel Geld dadurch.

Wie seht ihr das? Wie würdet ihr sowas regeln und sind meine Zweifel gerechtfertigt?

Kredit, Miete, Geld, Schwangerschaft, Beziehung, Mietwohnung, Beziehungsprobleme, Ehe, Eigentumswohnung
Neue WG-Mitbewohnerin hat fast täglich abends Besuch, nimmt zur Nachtruhe-Zeit keine Rücksicht erwartet aber morgens Rücksicht. Wie vorgehen?

Ich bin Mitbewohner und Eigentümer und somit auch Vermieter der Wohnung.

Wie bereits in der Frage beschrieben:

  • fast täglich (90% abends, 1-4 Personen) Besuch, bis spät abends oder mit Übernachtung
  • keine Rücksicht wegen Lautstärke ab 22 Uhr bis 6 Uhr (Gesetzliche Nachtruhe)
  • Sie kam einmal um 7 Uhr morgens gleich raus und hat sich beschwert, dass sie wach geworden ist und hat gemeint ob wir leiser sein können (Frühstück
  • Im Umkehrschluss macht sie Musik an, wenn sie aufsteht und lässt alle Türen offen, redet im normalen Lautstärke (was spät abends, nachts wenig von Empathie zeugt)
  • Lässt meine Nachricht unkommentiert stehen (hatte ich ihr geschrieben, da wir uns nicht gesehen hatten an dem Tag), dass ich gern ab 22 Uhr Rücksicht wegen Lautstärke hätte

Summa Summarum:

  • Sie erwartet Empathie der Mitbewohner
  • Aber wenn sie wach ist oder was tut, Besuch hat, fehlt ihr jegliche Empathie
  • Sie wohnt erst seit 3 Monaten hier

Genau das stört mich an ihr, und es verwandelt mich unterbewusst zum „morgen“-Terrorist der sich genau so wie sie abends verhält was die Lautstärke betrifft.

Meine Herangehensweise wäre:

  • Sie unter vier Augen drauf aufmerksam zu machen, da ich berufstätig (seit 1 Monat erst) bin und Sie anscheinend ein sehr lockeres Studentenleben gerade führt.
  • Vielleicht das mit dem Besuch als Kritik-Punkt auszulassen?
  • Ich will eine Lösung finden, die worst-case Lösung wäre Eigenbedarf auf Basis geänderte Umstände
  • Ich will vermeiden, dass eine schlechte Atmosphäre entsteht (sehr wahrscheinlich wenn ich den Joker - Eigenbedarf zücke, falls es sich nicht bessert)

Habt ihr Tipps? Ideen? Ich komme teilweise echt gerädert auf die Arbeit, bin in der Probezeit und wenn wegen dieser Erschöpfung ich meinen Job verliere wäre das fatal..

Ergänzungen:

- Nachtruhe von 22 bis 8 Uhr steht im Mietvertrag

Vermieter, Lärm, Eigentumswohnung, Nachtruhe, Unruhe, WG, Besuch, mitbewohner
Hilfe bei Gängeleien/Mobbing durch Hausverwaltung und Miteigentümer/Wohnungseigentümergemeinschaft)

Seit 5 Jahren wird ein Problem mit einigen Nachbarn einer Wohnungseigentümergemeinschaft immer deutlicher. Einzelne Anwohner (wie so oft natürlich nicht alle), die ebenso wie ich Eigentümer einer Wohnung in der betreffenden Liegenschaft sind und die zudem von der Gemeinschaft in den Verwaltungsbeirat gewählt wurden, um die Hausverwaltung zu "entlasten", spielen sich seit jeher als "Hauspolizei" auf und setzen im Grunde nur ihre eigenen Interessen durch. Leider besteht seit mehreren Jahren eine Antipatie dieses Verwaltungsbeirats meiner Person gegenüber, da wir in der Vergangenheit wegen unterschiedlicher Ansichten mehrfach Diskussionen hatten und diese sich aufgrund deren ausgeprägter "narzisstischer Persönlichkeit" von mir scheinbar bzgl. ihres Egos bedroht fühlen und nichts unversucht lassen, mir "eins auszuwischen". Leider ist der Ansprechpartner der Hausverwaltung zugleich ein konfliktscheuer Mensch, der, obwohl er sich in Fragen der Hausgemeinschaft neutral und beratend verhalten sollte, sich aufgrund sozialer Inkompetenz von dem Verwaltungsbeirat als ausführendes Organ der eigenen Interessen "vor den Karren spannen" lässt. Inzwischen ist es soweit gekommen, dass ein vernünftiges Gespräch, das viele Konflikte ausräumen könnte, weder mit dem Verwaltungsbeirat, noch nunmehr auch mit der Hausverwaltung möglich ist. Diese schickt mir bloß regelmäßig Aufforderungen seitens des Verwaltungsbeirates (per E-Mail), geht aber einem persönlichen Gespräch mit mir, um das ich regelmäßig bitte, konsequent aus dem Weg, lässt mir durch das Sekretariat ausrichten, dass ein Gespräch mit mir nicht gewünscht sei und ich den Weisungen folgeleisten solle. Dabei geht es um solche Dinge wie: meine im Sondernutzungseigentum Garten gepflanzten Büsche seien zu hoch und müssten entfernt werden, während andere Anwohner in ihrem Garten viel höhere Bäume mit kräftigerem Wurzelwerk und näher an der Hausfassade stehen haben; ich darf mit einem Holzkohlegrill nicht grillen, während andere dies in Sommermonaten regelmäßig tun (Holzkohle), eine Pallisade, die ich an einigen offenen Stellen am Zaun entlang lose aufgestellt (nicht fest verbaut) habe, damit mein Hund nicht über die nur 50cm hohe Umzäunung des Einzelgartens springt, wird mir als zweiter Zaun ausgelegt, der eine allstimmige Zustimmung aller Eigentümer erfordere (meinen Argumenten wird nicht im Ansatz Gehör geschenkt), regelmäßig wird über meine Gartengestaltung gewettert, während andere Gärten in meinen Augen deutlich ungepflegter aussehen, etc. Kurzum, ich fühle mich seit Langem gegängelt und kann mich scheinbar nicht wehren. Andere Eigentümer lassen sich von dem lautstarken "Poltern" der betreffenden Herren beeinflussen und erkennen so das Problem nicht, haben wohl eher zwischenzeitlich die Idee, ich sei tatsächlich "irgendwie komisch". Welche Möglichkeiten habe ich, mir Gehör zu verschaffen und mir nicht alles gefallen lassen zu müssen? Bleibt nur der Weg zum Anwalt?

Garten, Rechte, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung, Sondernutzungsrecht
Fassade ohne Zustimmung aller Eigentümer gestrichen

Guten Morgen zusammen,

In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen dass die Fassade gestrichen wird. 4/4 Eigentümern stimmten zu. Ferner wurde besprochen, dass über die Farbe noch abgestimmt wird.

Vor einem Monat dann fand ich nach der Arbeit ein Baugerüst vor und die Fassade wurde gestrichen in einem sehr dunklen Anthrazitton.

Mir persönlich gefällt die Farbe gar nicht und ich habe der Farbe auch nicht zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Verwalter war angeblich die Malerfirma an einem Tag im Haus und hat Muster an die Wand gemalt. Alle Anwedenden wurden zu der Farbe befragt und haben dieser Zugestimmt.

Da ich an dem Tag nicht im Haus war, konnte ich an der "Abstimmung" nicht teilnehmen und meine Argumente gegen die Farbe nicht einbringen.

Die Firma behauptet nun sie habe richtig gehandelt, sie hätte Muster gezeigt und alle beteiligten hätten zugestimmt.

Meines Wissens ist eine Änderung der Farbe der Fassade eine Bauliche Veränderung und muss von ALLEN Parteien zugestimmt werden. Die Farbe der Fassade vorher war ein Blassgelb. Von Blassgelb auf Dunkelanthrazit ist halt schon ein extremer Unterschied.

Wer hat in dem Fall recht? Hat der Verwalter richtig gehandelt (bzw die Malerfirma) oder hätten 4/4 Parteien zustimmen müssen?

Wenn ich in Recht bin, welchen Anspruch habe ich? Darf ich einen neuanstrich zu lasten der Firma verlangen in einer Farbe der alle Parteien zustimmen?

Wohnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, BGB, Eigentumswohnung, Jura, Weg, Beschluss, Eigentümerrecht
Ich habe meinen Origninalvertrag für einen Wohnungskauf verlegt oder verloren

Hallo,

ich habe im Jahre 2003 eine Eigentumswohnung gekauft und mit dem Bauherrn sehr viel Ärger gehabt. Es waren Mängel etc., die bis heute nicht erledigt sind und ich plage heute noch mit Anwälten und Gerichten herum. Aktuell hat mich der Insolvenzverwalter verklagt, weil ich mit einer Grundschuld von 50.000,00 Euroauf der Eigentumswohnung des insolventen Bauherrn eingetragen bin. Ich habe ihm die Löschung verweigert, weil der Bauherr lt. Lageplan von meinem Stellplatz 80,0 cm für seinen daneben liegenden Stellplatz genommen hat. In einem Gespräch Ende 2011 hat der Insolvenzverwalter gesagt, da ich schon soviel Ärger mit der Wohnung gehabt habe und ein Teil des Stelllplatz sowieso mir gehört, wolle er dafür sorgen, dass ich den besagten Stellplatz des insolventen Bauherrn ganz bekomme, da ja zu dessen Wohnung noch ein zweiter Stellplatz gehört. Dann sollte die Wohnung verkauft werden und ich habe es abgelehnt, die Löschungsbewilligung zu erteilen, da der Insolvenzverwalter beide Stellplätze verkaufen will. Mein Anwalt hat ihn angeschrieben, was mit dem Stellplatz ist, denn er will etwas verkaufen, wo ein Teilstück mir gehört und ich dieses auch bezahlt habe, aber er hat sich nicht geäußert. Stattdessen ist mir eine Klage ins Haus geflattert.

Die Verhandlungen mit Anwälten etc. habe ich mit meinem damaligen Lebensgefährten geführt, dem ich voll vertraut habe. Er hat zig Kopien vom Kaufvertrag und den dazugehörigen Auflassungen gemacht und ich habe jetzt festgestellt, dass sich der Originialvertrag mit den dazugehörigen Auflassungen nicht mehr in meinen Akten befindet und ich vermute, dass er die Unterlagen aus der Akte genommen hat. Da wir nicht im Guten auseinandergegangen sind, wir er mit die Unterlagen nicht aushändigen. Ich weiß, dass er noch Unterlagen hat, habe aber immer gedacht, es seien nur Kopien. Kann er etwas mit dem Originalvertrag anfangen und was kann ich tun, damit ich wenigstens eine Zweitausfertigung erhalte. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

Hoppypferd

Haus, Finanzen, Kaufvertrag, Immobilien, Eigenheim, Eigentumswohnung
Psychisch kranker Nachbar! Hilfe?!

Guten Tag, ich habe ein inzwischen ziemlich großes Problem mit meinem Nachbarn. Bis zum Anfang diesen Monats war eigentlich alles ganz okay. Er hat zwar den halben Tag Gitarre gespielt, allerdings hat man die Musik in unserer Wohnung nur gehört wenn es absolut ruhig gewesen ist.

Nun nimmt er aber inzwischen seine Medikamente nicht mehr und dreht immer mehr durch. Es begann damit das er den ganzen Tag seine Wohnungseingangstür offen stehen gelassen hat und die Musik somit noch lauter geworden ist. Dieses Problem haben wir erstmal einfach versucht zu ignorieren und gehofft das seine Eltern, die unter uns wohnen das Problem mit Ihm in den Griff bekommen.

Inzwischen gab es zum Beispiel folgende Situationen:

Er schreit Abends um 23:30 Uhr in der Woche plötzlich aus seinem Fenster. Man versteht Ihn zwar kaum, allerdings konnte man hören das er alle hassen würde etc. Da hier mehrere Mehrfamilienhäuser stehen wurden so auch andere Nachbarn aufmerksam. Die Polizei konnte allerdings nichts machen, da er als die Beamten auf den Parkplatz gefahren sind plötzlich ruhig war.

Er schmiert im Treppenhaus alle Klingeln, Schalter und Briefkästen mit Sonnenmilch ein und uriniert unter die Kellertreppe.

Er stalkt meine Freundin regelrecht, so dass sie sich nicht mehr alleine raus traut, da er Ihr selbst beim Treppenhaus reinigen auflauert und sie versucht in seine Wohnung zu locken.

Seine Eltern sind selbst absolut verzweifelt. Er ist vor über 30 Jahren wohl mal von einem LSD Trip nicht mehr herunter gekommen und solange er seine Medikamente nimmt ist er ganz ruhig. Sie haben mir empfohlen Ihn so weit es geht aus dem Weg zu gehen und zu ignorieren, da ein direktes Gespräch keinen Sinn machen würde.

Heute ist für mich allerdings das Fass übergelaufen. Mittags hörte ich plötzlich einen lauten Schlag gegen meine Haustür. Da ich nicht wusste was los ist und ob jemand vielleicht Hilfe benötigt bin ich natürlich sofort heraus. Mein Nachbar stand dort und schrie seinen Betreuer an. ich habe daher gefragt was los sei und ob der Lärm schon wieder sein müsse. Daraufhin wurde ich mit den Worten "mach die Tür zu sonst vergesse ich mich" bedroht und dem Betreuer wurde angedroht "man könne Ihn ja mal die Treppe herunter stoßen".

Nun meine Frage ist was kann ich gegen Ihn tun? Umziehen ist keine Option da wir viel Geld in die Wohnung gesteckt haben und sie unser Eigentum ist. Hat jemand vielleicht ein Idee an wen ich mich wenden kann? Die Polizei fühlt sich nicht zuständig, die Eltern können nichts machen und der Betreuer sagt er kann ebenfalls nichts tun.

Es kann doch nicht sein das ich mir jedes mal wenn ich nicht zu Hause bin Sorgen um meine Freundin machen muss!

Ich bin für jede Hilfe dankbar!

Polizei, Recht, Eigentumswohnung, Nachbarn, Nachbarschaft
Wasserschaden durch Zuleitungsschlauch im Unterputz-Spülkasten - wer zahlt?

Hallo,

ich besitze eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage die ich vermietet habe. Der Mieter bemerkte vor kurzem, dass Wasser aus einer Silikonfuge am Boden im Bad austritt. Wir haben sofort einen Installateur beauftragt die Sache zu begutachten. Der wiederum hat uns empfohlen einen Ortungsdienst für Wasserschäden zu beauftragen, der nach dem Wasseraustritt suchen soll. Dies haben wir dann auch getan. Dieser Ortungsdienst hat dann auch herausgefunden, dass der Zulaufschlauch für den Unterputz-Spülkasten (unter dem Spüldeckel in der Wand) defekt ist und dort Wasser austritt. Daraufhin wurde der kaputte Flexschlauch ausgetauscht. Die ganze Sache hat ca. 1000 Euro gekostet. Schäden an der Einrichtung der Wohnung traten nicht auf. Als Eigentümer der Wohnung habe ich mich nun an die Hausverwaltung gewendet, die ja für das Gebäude eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Die Hausverwaltung hat die Rechnungen an die entspechende Versicherung weitergeleitet. Daraufhin bekam ist folgenden negativen Bescheid von der Allianz:

Nicht zu den versicherten Rohrleitungen zählen die geltend gemachten Positionen (Anschlussschlauch des UP Spülkaten) einschließlich aller Nebenkosten. Derartige Armaturen und Einrichtungen sind lediglich im Falle von Frosteinwirkung versichert, welche jedoch nicht vorliegt.

Kann es denn sein, dass hierfür die Gebäudeversicherung nicht zuständig ist? Habe schon von anderen Fällen gehört, dass die Gebäudeversicherung gezahlt hat, wenn der Flexanschluss an ein Waschbecken kaputt gegangen ist. Müsste ich etwa als Eigentürmer der Wohnung hierfür eine separate Gebäudeversicherung oder eine entsprechend andere Versicherung abschließen? Oder zahlt nur die Allianz nicht und andere Gebäudeversicherungen doch?

Vielen Dank schon mal vorab für Euere Antworten

D.Götz

Versicherung, Eigentumswohnung, Wasserschaden
Waschmaschine aufstellen in der Waschküche oder im eigenen Keller erlaubt?

Hallo Leute!

und zwar folgendes,

vor kurzen bin ich in eine Eigentumswohnung (1raum Wohnung) eingezogen (gehört meiner mam und mir) und hätte da auch kein Platz für eine Waschmaschine zumal könnte ich auch nur Wäsche waschen bis zu 60 grad weil nur so hoch der Wasser-Boiler wärmen kann.

nun gibt es hier im Hause einen Waschraum mit einer Waschmaschine und Trockner mit Münzeinwurf. Für mich wäre es kein Problem dort mit zu waschen wenn die Mieter die hier im Haus wohnen (vielleicht 20-50 Leute weiß ich nicht genau) auch die Waschmaschine pflegen sprich sauber machen würden (dementsprechend sieht die auch aus) zumal kostet es pro halbe Stunde 50 Cent (Münzeinwurf). Daher hatte ich im Rundgang des Hauses die Hausmeister gefragt ob man den hier im Waschkeller bzw. im eigenen Keller ne Waschmaschine aufstellen könne -da ich nicht immer mit ein Berg voller Wäsche zu meiner Mam mit den Bus fahren möchte- meinten die es wäre nicht möglich, weder im Waschraum noch im Keller.

Daher meine Frage:

Dürften Die mir Bzw. meiner mam Überhaupt verweigern eine eigene Waschmaschine aufzustellen? Wenn ja, warum? Wo wäre denn das Problem im eigenen Keller oder im gemeinschaftswaschraum einen waschmaschinenanschluss zu installieren von einem Monteur (logischerweise auf eigene kosten) und dort eine Waschmaschine hinzustellen? Schließlich ist meine mam Eigentümer (gekauft von ihr Aber so geregelt dass ich dort wohne)

Danke schonmal für Antworten :)

Waschmaschine, Wohnung, Eigentumswohnung, Keller, Waschmaschinenanschluss