Eigentumswohnung – die meistgelesenen Beiträge

Ehemann verlangt Miete von mir - Beziehungsstreit?

Hallo! Mein Mann (27) und ich (27) haben vor einem halben Jahr geheiratet und haben bis jetzt in einer Mietwohnung gewohnt, deren Miete wir dem Einkommen entsprechend geteilt haben. Da wir ein Kind erwarten, hat uns sein Vater eine Wohnung von ihm (er hat drei) angeboten. Da er bereits die Hälfte des Preises abbezahlt hat, müssten wir einen für diese Wohnung nicht allzu großen Kredit aufnehmen (monatlich ca. 1300€).

Nun wollte ich bei der Zahlung vom Kredit mithelfen und 40 % (das wäre unseren Einkommen entsprechend) zahlen. Mein Mann hingegen hätte gerne, dass ich ihm Miete bezahle (ca. 500 €), weil er mir das Geld, welches ich in den Kredit investiert habe, im Fall einer Trennung zurückgeben müsste (was zu viel ist). Seitdem ist bei uns ein Streit entfacht, da ich mein Leben lang nicht Miete bezahlen will, und im Fall einer Trennung hätte er eine ganze Wohnung und ich hätte rein gar nichts. Ich finde das ungerecht, weil es mich lebenslang in eine schlechtere Position bringt. Ich wollte mir immer Eigentum kaufen und wäre ich alleine, würde ich mir eine kleine Wohnung kaufen. Muss ich aber 500€ Miete an meinen Mann bezahlen, kann ich mir keinen weiteren Kredit leisten. Ich verliere also richtig viel Geld dadurch.

Wie seht ihr das? Wie würdet ihr sowas regeln und sind meine Zweifel gerechtfertigt?

Kredit, Miete, Geld, Schwangerschaft, Beziehung, Mietwohnung, Beziehungsprobleme, Ehe, Eigentumswohnung

Baugenehmigung zum entfernen einer nicht tragenden Innenand notwendig?

Hallo,

wir möchten in unserer Eigentumswohnung eine nicht tragende Innenwand (11,5er / Sondereigentum gemäß Teilungserklärung) entfernen. Dazu haben wir auch bereits die Freigabe vom Statiker. Nun haben wir eine Verständnisfrage bzgl. der Landesbauordnung RLP, nachfolgend der Auschnitt(e):

§62 Genehmigungsfreie Vorgaben

(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:

10.tragende und nicht tragende Bauteile
nicht tragende oder nicht aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden, bei Gebäuden, die nicht unter § 66 Abs. 1 fallen, jedoch nur außerhalb von Rettungswegen; ausgenommen sind Kulturdenkmäler;

Weiter mit
§66 Abs. 1 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

(1) Bei folgenden Vorhaben wird, soweit sie nicht nach § 62 oder § 67 genehmigungsfrei sind, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt:

1.Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, ausgenommen Gebäude im Sinne des § 50 (Sonderbauten), jeweils einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,

Wir haben mindestens die Gebäudeklasse 4 -> Somit fallen wir aus §66 Abs. 1 raus und gehen zurück auf §62 was für mein Verständis so viel bedeudet wie : Kann Genehmigungsfrei entfernt werden.

Was ist aber mit §66 Abs. 2 dann?!

Über eine Hilfe zum "richtigen" Verständis würden wir uns freuen, dankeschön!

PS: Laut dem Bauamt (telefonisch) fallen wir unter §62 -> Er wollte aber nicht wirklich auf meine Rückfrage bzgl. der Gebäudeklasse (§66 Abs. 2) eingehen. Schriftlich bestätigen wollte er mir auch nichts, da es ja alles in der Landesbauordnung steht.

Ein Architekt sieht das ganze entspannt: Solange die Freigabe vom Statiker da ist und ein "telefonisches OK" vom Bauamt gegeben wurde, würde er diese Wand ohne Antrag rausnehmen.

Wohnung, Baugenehmigung, Eigentumswohnung, RLP, wanddurchbruch

Eigentumswohnung verkaufen nach 2 Jahren / 3 Jahren? Sehr unglücklich?

Hallo mein Mann und ich haben eine Wohnung gekauft. Wir wohnen seit Ende Januar 2024 hier.

Uns wurde damals aufgrund Eigenbedarf in unserer Mietwohnung gekündigt. Wir hatten 5 Monate Zeit etwas zu finden. Mein Mann wollte schon immer etwas kaufen und auf dem ersten Blick hatte die Wohnung viel was wir wollten. Jedoch habe ich von Anfang an etwas gegrübelt wegen der Lage und Anderem.

Ja nach nur dieser kurzen Zeit, bereuen wir es doch hier her gezogen zu sein. Wegen der Lage, es ist viel lauter als bei uns damals, bisher hatten wir mit den Nachbarn einen ja fast nur negativen Kontakt, da es hier in den Haus einen Streit wegen der Größe der Garten gibt und das spüren wir jetzt.

Wir haben eine kleine Tochter und ich bin noch in Elternzeit und somit viel zu Hause.

Ich fühle mich so unwohl hier und bin manchmal auch richtig traurig hier zu sein. Bin oft dann schlecht gelaunt und traurig. Ich fühle mich trotz unser Möbel etc überhaupt nicht wohl. Mein Mann fühlt sich auch nicht wohl aber es ist nicht ganz so stark ausgeprägt wie bei mir.

Wir haben davor in einer Kleinstadt gewohnt und nun in einem Dorf, bzw nicht direkt im Dorf, sondern in einer etwas abgelegenen Siedlung. Die Siedlung ist getrennt von einer Unterführung (Bahn)

Nun wollen wir die Wohnung nach der Spekulationsfrist wieder verkaufen da wir uns hier langfristig nicht sehen. Wir ärgern uns schon sehr. Mein Mann sieht es jedoch so, dass wir jetzt 2 Jahre bzw bis wir die Wohnung verkauft haben nicht Miete zahlen müssen. Die Spekulationsfrist beträgt laut Internet 3 Jahre wenn man die Wohnung selbst bewohnt hat bzw man muss in den vorherigen beiden Jahren in der Wohnung gewohnt haben und darf sie dann im Verkaufsjahr verkaufen.

Ist es dann richtig, dass man die Wohnung ab Mitte Februar 2026 verkaufen kann? Sind dann ja zwei Jahre und ein neues angefangenes Jahr. Also wir wohnen 2024 hier, 2025 und dann wäre ja das dritte Jahr 2026. Vlt kennst sich ja jemand aus da er mit Immobilien arbeitet?

Kann mir jemand vlt noch Tipps geben wie ich mich wohlfühlen kann? Ging es jemand ähnlich? Es ist so ein unschönes Gefühl sich überhaupt nicht zu Hause zu fühlen.

Wir sind selber Schuld, aber darum geht es in meiner Frage nicht.

Danke

Immobilien, Eigentumswohnung, Spekulationsfrist

Nutzung Flurbereich in Zweifamilienhaus, zwei Eigentümerparteien?

Mal wieder habe ich eine spezielle Frage, zu der es sicherlich wieder viele Auslegungsmöglichkeiten gibt. Daher würde mich interessieren, wie es in unserem Fall ausgelegt werden könnte.

Es geht um ein Zweifamilienhaus in dem wir die Dachgeschosswohnung besitzen. Eine weitere Wohnung existiert im Erdgeschoss.

Nun scheint es auf der nächsten Eigentümerversammlung darum zu gehen wie der Hausflurbereich genutzt werden darf.

Da nur wir die Treppe in das OG nutzen und das letzte Podest vor unserer Wohnungstür viel Platz bereitet (Art Galerie), stellen wir unsere Schuhe statt linksseitig vor unsere Tür rechtsszeitig unter die Dachschräge, wo man sowieso nicht langlaufen kann, da der Kniestock bei 1,50m liegt. Dieser Platz ist prädestiniert um Schuhe abzustellen, da dieser extra eine Art Niesche darstellt bzw. als Galerie bezeichnet wird (ca. 2m x 1m breit). Eine Grundrissskizze mit dem eingemalten Bereich um den es geht, füge ich anbei. Wenn man die Treppe hoch und runter läuft beeinträchtigen die Schuhe einen Fluchtweg o.ä. NICHT. Vor unserer Tür ist also genug Platz für Flucht-/Rettungswege (Größe ca. 2m x 1m)

Da keine Hausordnung besteht und nichts in der Teilungserklärung aufgenommen ist, ob man im Flur (dieser Niesche/Galerie) Schuhe abstellen/lagern darf oder nicht, gehen wir davon aus dies zu dürfen. Wir sind ja auch Eigentümer der DG Wohnung und sonst wäre die Niesche einfach ungenutzt. Die anderen Eigentümer dürften die Schuhe auch nicht stören, da sie nicht die Treppe zu uns ins DG gehen müssen.

Daher hätte ich gern mal eine Einschätzung ob man uns das Lagern der Schuhe dort verbieten darf? (es sind ca. 5 Paar Schuhe die in der Galerie dort stehen)

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Recht, Eigentumswohnung, Dachgeschosswohnung, Hausflur, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentumsgesetz

Wie kann ich Schimmel an der Badezimmerdecke selber entfernen?

Hallo!

Bei meinem Onkel hat sich im Badezimmer an der Decke Schimmel angesammelt (es ist eine Eigentumswohnung, falls das wichtig ist). Er meinte, die Decke hätte vor etwa einem Jahr angefangen leicht zu schimmeln (kleine, runde, schwarze/dunkelbraune Fleckchen). Leider hat er das, aus mir unbekannten Gründen, nicht behandeln lassen, weshalb es jetzt zu einem deutlich größeren Maß angewachsen ist. Es ist ungefähr 125cm in der Länge und ungefähr 30cm in der Breite und befindet sich über der Dusche an der Decke (siehe Bild).

Nun zu meiner Frage: WIE kann ich den Schimmel in seinem Badezimmer selber entfernen? Welche Ausrüstung und Mittel brauche ich? Worauf muss ich achten?

Und falls es wirklich überhaupt nicht möglich ist es selber zu machen: Wie viel würde es ungefähr kosten das professionell behandeln, bzw. entfernen zu lassen? Könnt ihr da eine Firma (in München) empfehlen?

Ich möchte NICHT wissen, wie man Schimmel vorbeugt. Abgesehen davon, dass ich das bereits weiß, ist es offensichtlich schon zu spät.

Ich weiß, dass es eigentlich nicht mein Problem ist, aber ich würde meinem Onkel gerne helfen.

!!! Bitte nur antworten, wenn man auch wirklich Ahnung oder Erfahrung hat !!!

Ich bedanke mich im Voraus.

Erklärung zum Bild: Ich habe die ungefähren Maße des Schimmelbefalls notiert und rechts im Bild mit einer Pipette die Farben des Schimmels entnommen. Der Schimmel besteht also aus mehreren brauntönen, ich weiß nicht, ob das dann noch als schwarzer Schimmel gilt.

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Badezimmer, Wohnung, Schimmel, Eigentumswohnung, Feuchtigkeit, Schimmelbefall, Schimmelpilz, Feuchtigkeitsschaden

Ummelden beim Bürgeramt?

Hallo liebe Community,

Ich möchte mich ummelden von meiner Mutter zu meinem Bruder.

ich habe in der Frage zuvor herausfinden können, dass ich, um mich ummelden zu können, eine Wohnungsgeberbestätigung brauche.. habe mal eine Vorlage im Internet gefunden. Dort soll der wohnungsgeber mir schriftlich ausstellen, dass ich dort einziehen darf.

Man kann dort ankreuzen

• Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder

• Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten:

in dem Fall ist mein Bruder nur Mieter, bedeutet doch dass er nicht Eigentümer ist sondern der Vermieter, oder?

dürfte mein Bruder eigenwillig als hauptmieter der Wohnung, mir diese Bescheinigung ausfüllen die ich dann beim bürgeramt abgebe? Dort steht nämlich

lch bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die näher bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. lch habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handele, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

kann mir da jemand weiterhelfen?

Haus, Kündigung, Wohnung, Miete, Strom, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Immobilien, Vertrag, Mietvertrag, Eigentumswohnung, Mietrecht Kündigung

Extrem unwohl fühlen in Wohnung und Wohnort?

Hallo zusammen, mein Mann und ich sind vor 7 Monaten in eine Eigentumswohnung gezogen. Uns wurde leider davor wegen Eigenbedarf gekündigt. Wir wohnten davor in einer Kleinstadt in einer Mietwohnung und nun in einer Siedlung. Ich fühle mich hier so unwohl und komme überhaupt nicht an. Hatte das Gespräch mit meinem Mann gesucht und er möchte hier aber auch nicht ewig wohnen aber er sagt wir suchen erst ab übernächste Jahr wg den entstanden nebenskosten und der Spekulationssteuer die man zahlen muss.

Ich weiß echt nicht wie ich es hier noch so lange mitmachen muss 😭

Wir haben uns damals zu schnell entschieden da wir so einen Druck hatten innerhalb von 5 Monaten etwas zu finden. Das Thema führt zwischen meinem Mann und mir öfter zum Streit.

Ich bin in Elternzeit und gehe ab Januar wieder 2 Mal die Woche arbeiten. Bin dadurch viel zu Hause und es fühlt sich einfach nie wie Zuhause an.

Ein Ärger dass wir die Wohnung gekauft haben 😔. Die Nachbarn sind sehr speziell und mit der Lage komme ich überhaupt nicht zu recht. Es ist so abgeschotten und für alles braucht man das Auto. Die Siedlung ist getrennt vom Hauptort.

Hat jemand Tipps für mich wie ich die Zeit gut überbrücken kann?

Möchte auf jeden Fall wieder zurück in die Kleinstadt und mein Mann möchte auch nicht ewig hier wohnen.

Kommentare wie es fällt keine Steuer an bitte ich zu vermeiden da dies so überall steht dass diese anfällt wenn man eine Immobilie kauft.

Eigentumswohnung, unwohl

Mit Partner bald zusammen ziehen (Finanzielles etc)...?

Ich bin 24 und er 30 und wollte bald zu meinem Freund ziehen.
Er wohnt noch zuhause, hat aber eine eigene wohnung wie z.b eine Einliegerwohnung.
Ganz oben wohnen seine Eltern, in der Mitte die anderen Mieter wo die Mutter von meinem Freund geld bekommt, monatlich. (Es ist auch ihr Haus bze. das Haus läuft über ihren namen) ja und mein Freund ganz unten.
Ich hatte mich schon öfters mal mit meinem Freund über finanzielles unterhalten aber noch nicht so richtig da ich noch zu dem zeitpunkt noch nicht einziehen wollte und etwas zeit gebraucht habe.
Mein Freund ,,meint bzw. erzählt" es wäre seine Wohnung ( EIGENTUM ).
Zahlt aber 100€ im Monat an seine Mama. (Was ich jetzt noch nie gefragt habe, für was die 100€ wären)
Nebenkosten zahlt er sprich Strom und wasser, da er kein Gas hat und mit Kamin heizt, hat er (so sagte er mir das) alles mit oder über strom bezahlt Wasser usw.
Er sagte mir, als wir uns mal drüber unterhalten haben, das ich auch dann so bald ich einziehe 100€ an seine Mama monatlich bezahlen soll,ich sage nur mal so, ich komme ja mit seiner Mama gut klar, sie sagte das Haus ist abbezahlt.
Mit seiner Mama habe ich mich noch nicht drüber unterhalten weil es ja noch nicht so weit war mit dem einziehen.
Nebenkosten etc. würden wir dann unter uns regeln.
Dann verstehe ich nur nicht, warum er 100€ bezahlt wenn er sagt das es sein Eigentum wäre.
Hätte er gesagt es ist zur Miete dann wäre alles okay aber warum zahlt man an seiner Mama Geld wenn die wohnung ja angeblich ihm dann gehört.
Ich bin ja noch nicht seine Frau, nur seine Freundin aber diese sachen gehen mir nicht aus dem Kopf und da ich auch noch bei meinen Eltern wohne, läuft das ja auch etwas anders da gebe ich kostgeld ab was auch normal ist.
Ich habe auch noch kein papierkram von ihm gesehen (was ich auch jetzt noch nicht wissen muss bzw. ging mich das bis jetzt auch nichts an vlt. hat ja seine mama mit ihm ja ein mietvertrag gemacht. Was er mir aber nie gesagt hat weil er sagte immer das es seins wäre.
Mir ist nur komisch warum er 100€ an seine Mama bezahlt und ich es so bald ich einziehe es auch an ihr bezahlen soll(sagte er) obwohl das Haus von denen abbezahlt ist. Nebenkosten usw. ist ja klar das man sich das teilt.
Sollte ich ihn vlt. mal vorsichtig fragen wofür das ist?
Finanzen, Rechte, Eigentumswohnung, Liebe und Beziehung, Partnerschaft, zusammenziehen, Finanzen und Geld

Baumfällung verhindern trotz Mehrheitsbeschluss? (etwas kompliziert)?

Hallo zusammen,

in der WEG in der wir leben steht eine große Kiefer die nun gefällt werden soll.

Obwohl sich das direkt betroffene Haus dagegen ausgesprochen hat.

Es gibt allerdings viele Alte Leute denen eh alles egal ist und dann noch so extrem rechthaberische Menschen die sich nur aus Schadenfreude daran ergötzen das der Baum gefällt wird.

Denen ist die Pflege des Hausflurs und wo die Schuhe stehen wichtiger als ein riesiger Baum der Schatten spendet und vielen Tieren ein zu Hause gibt.

Das Problem ist das der erste Wiederspruch wohl nicht fristgerecht gemacht wurde und der Beschluss wohl rechtskräftig ist allerdings hat die Hausverwaltung es trotzdem wieder zur Abstimmung auf die Tagesordnung gesetzt.

Als der TO Punkt zur Sprache kam regten sich die rechthaberischen fiesen Eigentümer auf Beschluss sei Beschluss man könne ja nicht immer über alles 3 mal Abstimmen. Dem Stimme ich nur zu wenn es um unwichtige Dinge wie eine Rasenkante geht aber hier geht es um einen Riesen großen Baum der eben auch wichtig ist und auch ein Kaufgrund für die Wohnung war da man uns das Park ähnliche Ambiente mit angepriesen hat. Ich finde das sehr wichtig einen solchen Baum zu erhalten zumal es die anderen Eigentümer nicht direkt betrifft denn Sie haben weder Arbeit noch Schaden durch den Baum im Gegenteil jeder muss für das Fällen zahlen und nur als Grund Gemeinschaftseigentum ist einfach nur Dumm da kommen dann Argumente wie der Baum ist nicht schön der Baum erfüllt keinen Zweck und weiteres so Geistreiches an Kommentaren.

Vielleicht kann mir jemand helfen jemanden zu finden der sich mit solchen Situationen auskennt oder Personen die eventuell beurteilen können ob der Baum eventuell geschützt werden kann zwecks Tiere Insekten die darin wohnen und oder leben.

Sollte der Baum natürlich irgendwie geschädigt sein und eh sterben dann sieht es anders aus aber das kann ich und meine Hausbewohner nicht beurteilen .

Ein Gutachter macht denke ich keinen Sinn so lange keine Aussicht auf Erfolg besteht.

Vielleicht gibt es einfach jemanden der sich mit der Thematik befasst und auskennt der eventuell mit seiner Expertise helfen könnte.

ich bin für Hilfe Anregungen und Tipps dankbar.

Baum, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Naturschutz

Angebotene Wohnung kaufen oder nicht?

Ich suche seit letztem Jahr eine Wohnung und habe nun endlich eine schöne gefunden. Ich habe mich sehr wohl dort gefühlt. Die Lage ist auch absolut perfekt.

Der größte Nachteil ist dass es keinen Aufzug gibt. Deshalb wird sie auch verkauft. Aber ich bin jung und habe keinen echten Problem damit. Und erwarte in den nächsten 20+ Jahren auch keinen solchen.

Den Preis finde ich etwas zu hoch, geschätzter Wert ist um die 5% drunter. Und die Wohnung hat ein Zimmer mehr als ich derzeit brauche, was sie für mich etwas unnötig teuer macht. Aber Hausgeld ist total niedrig und wenn ich eines Tages Familie habe, wäre die Größe auch perfekt. Die Wohnung ist in einem top Zustand und man muss wirklich nur einziehen, die Leute würden sogar Einrichtung und Möbel (größtenteils) da lassen.

Ich kann mir die Wohnung leisten, auch wenn der Preis absolut an der Obergrenze liegt und ich eigentlich 10-20% weniger Geld für das Eigentum geben möchte. Aber die kleineren, die ich mir bisher angeschaut habe und um die 20% weniger gekostet haben, haben alle nicht gepasst und dazu noch sehr viel Geld und Stress für Renovierung benötigt.

Eltern sind leider teils für die Wohnung und teils total dagegen (sie wäre zu teuer für meine Bedürfnisse).

Würdet ihr die Wohnung kaufen oder lieber weiter suchen/warten in der Hoffnung, dass etwas noch besser passendes zu bezahlbarem Preis angeboten wird?

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Weiter suchen 43%
Wohnung, Eigentumswohnung, kaufentscheidung

Nachbarn wollen unseren Hund los werden?

Wir sind Eigentümer einer Eigentumswohnung und haben einen Labrador. Ihn haben wir bereits seit Welpenalter und inzwischen ist er 7.

Jetzt sind im Haus neue Mieter eingezogen und die haben etwas gegen unseren Hund sowie den Katzen unseren anderen Nachbarn.

Die Katzen sind reine Wohnungskatzen und man sieht sie nur mal auf den Balkon. Unser Hund läuft natürlich die Treppen ohne Leine hoch und runter, aber auf der Anlage ist er angeleint obwohl er aufs Wort hört.

Auch ist er öfters bei den Eltern von meinem Freund oder bei meine Eltern wenn wir beruflich zu sehr eingespannt sind und wir ihn nicht mitnehmen können.

Die anderen Nachbarn verstehen alle nicht was in den neuen Nachbarn vor sich geht. Man bekommt weder die Katzen noch unseren Hund mit.

Gestern kam es dann im Treppenhaus fast zu Eskalation. Die neue Nachbarn gingen auf mich erst verbal los als ich von der Arbeit nachhause gekommen bin mit Sprüchen wie "Eure Köter werdet ihr bald los sein und diese andere Drecksviecher auch.". Wollte sie stehen lassen und vorbeigehen. Plötzlich schubste mich der Sohn von denen (ca.16) in eine Ecke und erhebte die Hand gegen mich.

Ein anderer Nachbar hörte das Geschreie und kam mir zu Hilfe. Polizei war auch da, aber groß können sie da erstmal nichts machen.

Was würdet ihr machen? Den Eigentümer über seine Mieter informieren?

Im übrigen war unser Hund gestern und der Tag davor garnicht bei uns zuhause.

Bin immer noch fassungslos

Tiere, Hund, Haustiere, Mieter, Katze, Recht, Eigentum, Eigentumswohnung, Nachbarn

Bösartiger Hausverwalter?

Nicht nur auf die ganze Welt bezogen auch im Kleinen gibt es viele Tyrannen. Wir haben zum Beispiel einen Hausverwalter der sich in der Wohn und Grünanlage wie ein Diktator aufführt und Leute schikaniert. Besonders gegen mich wurde er als Kind sogar handgreiflich und beleidigend weil er wusste dass nur meine alte Oma dort wohnt und mich niemand unmittelbar schützt. Bin bis heute wegen ihm traumatisiert. Wegen ein paar kleiner Jugendsünden hat er mir damals sogar für immer Verbot für den Hof erteilt in dem ich als Kind aufgewachsen bin. Als wir Kinder waren hat er uns auch verboten auf dem Rasen zu laufen oder Fussball zu spielen, hat aber dann immer demonstrativ mit seinem Sohn vor unseren Augen auf der Wiese Fussball gespielt um uns zu zeigen dass er als Hausverwalter alles darf. Fast jeder weiss was für ein arroganter bösartiger Mensch er ist aber er kommt immer wieder damit durch und keiner tut was gegen ihn. Ich denke nach so vielen Jahren kann ich der Polizei auch nicht mehr erzählen was er mir als Kind angetan hat bzw man kann ihn dafür nicht mehr belangen. Mein Onkel hat in diesem Hof aber eine Eigentumswohnung die mir später mal gehören wird da er keine Kinder hat und ich könnte die Wohnung auch zu seinen Lebzeiten auf meinen Namen übertragen obwohl er noch in der Wohnung lebt. Dann wäre ich Eigentümer und kann zumindest wieder in den Hof und ihm zeigen dass er nicht immer alles erreicht was er will. Was meint ihr dazu und wie soll man generell gegen solche Menschen vorgehen?

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"Zuhause ist es am schönsten!"....Hast du schon mal in einer Wohnung/einem Haus gelebt, wo du dich einfach nicht wie Zuhause gefühlt hast?

Gemeint ist jetzt nicht unbedingt, als du aus dem Elternhaus in deine erste Wohnung eingezogen bist, sondern ob du mal umgezogen bist, du dann in deiner neuen Wohnung gemerkt hast, du fühlst dich nicht wohl.

Die Freundin meiner älteren Schwester ist vor kurzem umgezogen. Wir waren sie besuchen. Die Wohnung ist schön und sauber, aber sie meinte, obwohl sie jetzt schon paar Wochen drinnen lebt, dass sie sich einfach nicht Zuhause fühlt, sie kann auch nicht einschätzen, woran genau das liegt, vermutet eventuell an der Raumausstattung (die kleine Wohnung ist eher länglich), hofft aber, dass sie sich mit der Zeit an die neue Wohnung nicht nur gewöhnt, sondern sich auch wohl fühlt. Sie meinte, sie habe mal vor Jahren in einer Wohnung gelebt, dort hat sie sich pudelwohl gefühlt, sie hat ihr Zuhause geliebt.

Bist du auch schon mal in eine Wohnung/in ein Haus eingezogen, wo du nach einigen Zeit gemerkt hast, das Gefühl von Zuhause stellt sich nicht ein? Oder vielleicht bist du gerade sogar in so einer Situation?

Woran liegt es, dass das Gefühl von "ich bin Zuhause!" nicht einstellt?

Kann das vermieden werden? Zb bei Besichtigungstermine, oder stellt sich das erst nach dem Einzug heraus?

Die, die das erlebt haben: hat sich das geändert, also war es nur eine Sache der Gewohnheit? Wie lange hat es gedauert? Oder hat sich das Gefühl nie eingestellt und du bist sogar allein deshalb wieder aus bzw umgezogen?

Ja, habe ich erlebt 75%
Nein, noch nie erlebt 19%
..... 6%
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Ich habe meinen Origninalvertrag für einen Wohnungskauf verlegt oder verloren

Hallo,

ich habe im Jahre 2003 eine Eigentumswohnung gekauft und mit dem Bauherrn sehr viel Ärger gehabt. Es waren Mängel etc., die bis heute nicht erledigt sind und ich plage heute noch mit Anwälten und Gerichten herum. Aktuell hat mich der Insolvenzverwalter verklagt, weil ich mit einer Grundschuld von 50.000,00 Euroauf der Eigentumswohnung des insolventen Bauherrn eingetragen bin. Ich habe ihm die Löschung verweigert, weil der Bauherr lt. Lageplan von meinem Stellplatz 80,0 cm für seinen daneben liegenden Stellplatz genommen hat. In einem Gespräch Ende 2011 hat der Insolvenzverwalter gesagt, da ich schon soviel Ärger mit der Wohnung gehabt habe und ein Teil des Stelllplatz sowieso mir gehört, wolle er dafür sorgen, dass ich den besagten Stellplatz des insolventen Bauherrn ganz bekomme, da ja zu dessen Wohnung noch ein zweiter Stellplatz gehört. Dann sollte die Wohnung verkauft werden und ich habe es abgelehnt, die Löschungsbewilligung zu erteilen, da der Insolvenzverwalter beide Stellplätze verkaufen will. Mein Anwalt hat ihn angeschrieben, was mit dem Stellplatz ist, denn er will etwas verkaufen, wo ein Teilstück mir gehört und ich dieses auch bezahlt habe, aber er hat sich nicht geäußert. Stattdessen ist mir eine Klage ins Haus geflattert.

Die Verhandlungen mit Anwälten etc. habe ich mit meinem damaligen Lebensgefährten geführt, dem ich voll vertraut habe. Er hat zig Kopien vom Kaufvertrag und den dazugehörigen Auflassungen gemacht und ich habe jetzt festgestellt, dass sich der Originialvertrag mit den dazugehörigen Auflassungen nicht mehr in meinen Akten befindet und ich vermute, dass er die Unterlagen aus der Akte genommen hat. Da wir nicht im Guten auseinandergegangen sind, wir er mit die Unterlagen nicht aushändigen. Ich weiß, dass er noch Unterlagen hat, habe aber immer gedacht, es seien nur Kopien. Kann er etwas mit dem Originalvertrag anfangen und was kann ich tun, damit ich wenigstens eine Zweitausfertigung erhalte. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

Hoppypferd

Haus, Finanzen, Kaufvertrag, Immobilien, Eigenheim, Eigentumswohnung

Mehrfamilienhaus Wohnung wird in Eigentumswohnung geändert?

Entschuldigung im Voraus für meine Grammatik, da Deutsch nicht meine Erstsprache ist.

Ich wohne momentan mit meinen beiden Eltern und meinem großen Bruder zusammen, also zu viert

Wir wurden neulich von einem Immobiliendienstleister kontaktiert (leider weiß ich nicht genau, wie man das nennt), weil er gerne persönlich mit uns vor Ort über unsere Mietwohnung sprechen möchte.

Vor zwei Jahren gab es einen Eigentümerwechsel für die Wohnung (oder das gesamte Gebäude), und jetzt soll das Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Der Dienstleister möchte deshalb auch mit den anderen Mietern im Gebäude sprechen.

Im Telefonat mit ihm haben wir einen Termin vereinbart, und er erwähnte auch, dass es für uns möglich sei, die Wohnung selbst zu kaufen.

Ich habe ihm gesagt, dass das für uns nicht infrage kommt (es ist finanziell unmöglich). Daraufhin meinte er, dass wir dann vor Ort über Alternativen und andere Optionen sprechen werden.

Da ich leider ein großer Pessimist bin, wollte ich einfach schon im Voraus erfahren, was uns eventuell gesagt werden könnte und womit wir rechnen müssen.

Müssen wir eventuell spontan ausziehen?

Ich mache mir leider große Sorgen, was die Wohnungssuche angeht, falls es dazu kommt. Meine Mutter ist die aktuelle Mieterin der Wohnung, aber sie wird im Oktober ihre Arbeit kündigen, weil sie es bis zur Rente nicht mehr aushalten kann (sie ist 62 Jahre alt und leidet leider unter schweren Depressionen). Danach möchte sie in ihr Heimatland auswandern. Mein Bruder verdient während seiner Ausbildung und zusammen mit seinem Minijob nur etwa 1300 € im Monat, und mein Vater verdient ca. 1600 € und ich habe momentan selber ein Minijob.

Es wäre kein Problem, die jetzige Wohnung weiterhin zu bezahlen, aber ich mache mir Sorgen, falls wir doch spontan eine neue Wohnung suchen müssen. Wir sind schließlich vier Personen, und unsere Einkommen ohne meiner Mutter ist nicht wirklich beeindruckend. Außerdem könnten wir momentan keine Kaution zahlen.

Tut mir leid, wenn ich jetzt paranoid klinge, aber Corona hat uns richtig hart getroffen, und seitdem versuche ich, immer alles im Voraus zu wissen.

Danke im voraus

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus

Wasserschaden durch Zuleitungsschlauch im Unterputz-Spülkasten - wer zahlt?

Hallo,

ich besitze eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage die ich vermietet habe. Der Mieter bemerkte vor kurzem, dass Wasser aus einer Silikonfuge am Boden im Bad austritt. Wir haben sofort einen Installateur beauftragt die Sache zu begutachten. Der wiederum hat uns empfohlen einen Ortungsdienst für Wasserschäden zu beauftragen, der nach dem Wasseraustritt suchen soll. Dies haben wir dann auch getan. Dieser Ortungsdienst hat dann auch herausgefunden, dass der Zulaufschlauch für den Unterputz-Spülkasten (unter dem Spüldeckel in der Wand) defekt ist und dort Wasser austritt. Daraufhin wurde der kaputte Flexschlauch ausgetauscht. Die ganze Sache hat ca. 1000 Euro gekostet. Schäden an der Einrichtung der Wohnung traten nicht auf. Als Eigentümer der Wohnung habe ich mich nun an die Hausverwaltung gewendet, die ja für das Gebäude eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Die Hausverwaltung hat die Rechnungen an die entspechende Versicherung weitergeleitet. Daraufhin bekam ist folgenden negativen Bescheid von der Allianz:

Nicht zu den versicherten Rohrleitungen zählen die geltend gemachten Positionen (Anschlussschlauch des UP Spülkaten) einschließlich aller Nebenkosten. Derartige Armaturen und Einrichtungen sind lediglich im Falle von Frosteinwirkung versichert, welche jedoch nicht vorliegt.

Kann es denn sein, dass hierfür die Gebäudeversicherung nicht zuständig ist? Habe schon von anderen Fällen gehört, dass die Gebäudeversicherung gezahlt hat, wenn der Flexanschluss an ein Waschbecken kaputt gegangen ist. Müsste ich etwa als Eigentürmer der Wohnung hierfür eine separate Gebäudeversicherung oder eine entsprechend andere Versicherung abschließen? Oder zahlt nur die Allianz nicht und andere Gebäudeversicherungen doch?

Vielen Dank schon mal vorab für Euere Antworten

D.Götz

Versicherung, Eigentumswohnung, Wasserschaden

Neu gebaute Eigentumswohnung in einem Gebäude mit vielen Wasserschäden/Mängeln? Letzte Rate Ablehnen oder teilweise behalten?

Neu gebaute Wohnung vor 3 Jahren gekauft, 4 Gebäude mit insgesamt 100 Einheiten. viele Mängel im Gebäude und Wohnungen gefunden, vor allem Wasserschäden (bereits 9 oder 10 Fälle in den letzten 3 Jahren). für einige Nachbarn, der Entwickler weigert sich sogar die Garantie für Wasserschäden, mit der Begründung: weil der Bewohner nicht in der Wohnung richtig leben. 

Die Nachbarn haben bereits die letzte Rate gezahlt, so dass sie fast kein Druckmittel haben. Ich habe die letzte Rate noch nicht gezahlt und muss sie auch zahlen, weil meine Wohnung keine größeren Mängel aufweist. Ich habe aber Angst, dass ich später einen Wasserschaden erleide und der Bauträger sich weigert, zu zahlen.

Die WEG und Hausverwaltung und TÜV Sachverständiger (Emfohlen von HV) sind dumm (sorry für das Wort) und schwach im höchsten Maße.

1. kann ich die letzte Rate (oder nur einen Teil davon) wegen des möglichen Schadens noch behalten? Ich habe derzeit tatsächlich keine Wasserschaden, aber im Gebäude popt ab und zu ein Fall.

2. wie kann ich vernünftig beweisen, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß gebaut ist? (z.B. 10 Wasserschäden in dem Projekt ist nicht normal richtig? Die halbe Garage steht bei jedem starken Regen im Wasser)

Recht, Anwalt, Immobilien, Bauträger, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Hausverwaltung, TÜV, Zivilrecht, Wasserschaden Wohnung