Rücklage bei Eigentumswohnung?
Was ist wenn man in Hartz IV gerutscht ist und die Hausgemeinschaft beschließt eine teure Renovierung für die man keine Rücklage hat ? Man ist der Besitzer der Eigentumswohnung.
Was ist teuer ? 1000 euro ?
Nein…zum Beispiel 10.000
4 Antworten
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- Besitzer oder Eigentümer?
- Renovierung = Instandhaltung (z.B. Außenanstrich) oder notwendige Instandsetzung (z.B. defekte Wasserleitungen)?
- Was ist mit vorhandenen Rücklagen?
- Bist Du mit H4 in der Lage, Verwaltung und laufende Rücklagen zu zahlen oder bist Du säumig?
Als Eigentümer mit dieser Notlage könnte die ETG gem. §21 (5) WEG mit Dir eine andere Lösung vereinbaren, z.B. eine Stundung oder Ratenzahlung.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Rettungssanitäter
Instandhaltungskosten werden I.dR. Nicht vom Jobcenter übernommen, jedoch ist es wohl möglich über das JC ein Kredit aufzunehmen.
Woher ich das weiß:Recherche
In dem Fall musst Du wohl leider einen Kredit beantragen oder versuchen mit der Hausverwaltung zu einer Lösung zu kommen!
Im schlimmsten fall musst du deine Wohnung verkaufen. Weil das Jobcenter keine Renovierung bezahlt.