Darf in der Schweiz ein IV-Rentner ein teures Auto besitzen?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%

4 Antworten

Ja

JA,und Hartz 4 Empfänger dürfen ein Auto im Wert von bis zu 7.500 Euro besitzen. In diesem Fall wird der Autowert beim Antrag auf Hartz 4 nicht auf das anrechenbare Vermögen gerechnet. Liegt der Verkaufswert über dem Freibetrag, wird in Einzelfällen vom Jobcenter entschieden, ob das Fahrzeug noch als angemessen anzusehen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ja, hat auf seine IV-Rente keinen Einfluss, aber es hat einen Einfluss auf seine Ergängzungsleistungen, wenn er diese beantragt.

Ja

Eine Invalidenrente bezieht sich ausschliesslich auf den Prozentsatz der Invalidität, die durch ärztliche Gutachten bestätigt wird.

Das hat nichts mit dem Wagen zu tun, den so ein Mensch dann fährt. Wer sagt denn, dass die Kosten dafür nicht von jemand anderen getragen werden?

kannst ja mal beim amt anrufen, die sollen ihn überprüfen.

ausserdem kannst du ja über die site vom strassenverkehrsamt sehen, wer der halter des fahrzeugs ist. vielleicht ist es gar nicht seins.