Wohnung anmelden?

2 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Die Wohnung muß man nicht anmelden.

Die Person(en) dir dort einzieht/einziehen müssen sich anmelden. Dazu benötigt man keinen Mietvertrag, sondern die Wohnungsgeberbestätigung. Die stellt derjenige aus der den Wohnraum zur Verfügung stellt. Das wäre in deinem Fall deine Schwester.

Wenn Deine Schwester die Wohnung kauft, dann musst Du die Hälfte vom Kaufpreis bezahlen, wenn das Eigentum auf Euch beide laufen soll d.h. ihr steht beide im Grundbuch.

Bist Du nur als Mieter in dieser Wohnung, ohne Vertrag, dann kann sie Dich jederzeit aus der Wohnung rausschmeissen.

Gibt sie Dir einen Untermietvertrag, dann hast Du ca 3 Monate Zeit zum Ausziehen, wenn sie die Wohnung leer haben möchte.

Gibt sie Dir einen Hauptmietvertrag dann ist es nicht mehr so leicht Dich aus der Wohnung zu bekommen.

Doch sie muss Dir auch keinerlei Vertrag geben, sondern Dich einfach dort wohnen lassen.

Anmelden muss sie Dich nach spätestens 4 Monaten.

huntersaid 
Fragesteller
 31.03.2024, 16:32

ok vielen Dank für die ausführlichen Infos!
Nein sie will mich nie rauschmeißen oder sonstiger sonder es geht hier darum, wie rechtlich das aussieht.... weil ich würde gerne einfach da wohnen ohne Mietvertrag sonder ledliglich ne Wohnungsgeberbestätigung.... ich will aber gleichzeitig keine strafe von der stadt bekommen, weil man keine Ahnung zb die Wohnung nicht ordnungsgemäß angemeldet hat

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Whatelse23  31.03.2024, 20:08
@huntersaid

Der Wohnungseigentümer muss Dich innerhalb von 4 Monaten anmelden. Das ist alles.

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