Eigentumswohnung verkaufen nach 2 Jahren / 3 Jahren? Sehr unglücklich?

4 Antworten

Hallo,

ihr wollt also die Spekulationssteuer umgehen. Ihr habt aber schon bedacht, dass die Spekulationssteuer nur für den Gewinn aus dem Verkauf berechnet wird?

Also Z.B. Ihr habt die Bude für 125.000€ gekauft und verkauft sie innerhalb von 2 Jahren wieder für 130.000€. Dann hättet ihr 5.000€ Gewinn gemacht. Dieser Gewinn wird dann einfach in Eurer Einkommenssteuererklärung als einmalige Einnahme hinzugerechnet. Dadurch kann sich der zugrunde liegende Steuersatz im Verkaufsjahr zwar erhöhen, aber ihr behaltet dennoch was vom Gewinn ein! Es werden halt nur ca. 30% der Gewinnsumme als Steuern fällig.

Das stellt ja keinen Verlust dar, sondern nur etwas weniger Gewinn. Das ist ein Unterschied.

Wenn Ihr so leidet, würde ich das auf keinen Fall abhängig machen von dieser Wartezeit.

Und wenn ihr gar keine Spekulationssteuer zahlen wollt, dann verkauft halt die Bude zum gleichen Preis, den ihr bezahlt habt.

Ist allerdings äußerst ärgerlich, weil ja auch Grunderwerbssteuern, Notarkosten etc. angefallen sind.

Juni2006 
Fragesteller
 04.04.2024, 21:01

Danke für die Antwort

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Wenn es dich und deinen Mann bedrückt, dann wirkt sich das auch auf euer Kind aus. Das ist nicht gut. Das drückt ja auch auf das Familienleben.

Nur als Idee: wäre es eine Möglichkeit, die Wohnung erst zu vermieten (wegen den drei Jahren) und vorab z.B. in eine Mietswohnung (übergangsweise) zu gehen ?

Juni2006 
Fragesteller
 04.04.2024, 16:41

Ja das stimmt.

Mein Mann möchte das leider nicht. Mir wäre es am liebsten. Ich merke einfach wie sehr mir das auf die Stimmung geht.

Jedoch wäre es so, dass wenn wir die Wohnung jetzt vermieten könnten wir sie erst nach 10 Jahren verkaufen. Da ist die Regelung dann wieder anders.

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norbertk62  04.04.2024, 16:43
@Juni2006

Sorry - da kenne ich mich nicht aus.

Blöde Situation, aber ich finde, ihr solltet da irgendwie wegkommen.

Die Frage ist ja auch: wie hoch wäre die Steuer, die ihr zu zahlen hättet - ich kann mir das gar nicht vorstellen.

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Zumindest solltet ihr nichts überstürzen.

2 Monate ist keine wirklich lange Zeit um irgendwo anzukommen, sowas braucht mehr Zeit und die solltet ihr euch auch geben.

Von den Jahren her habe ich keine Ahnung, aber wenn es dann 2026 wird und ihr fühlt euch immer noch nicht "angekommen", dann wird das auch nichts mehr werden und dann solltet ihr auch umziehen.

Juni2006 
Fragesteller
 04.04.2024, 16:43

Das stimmt, 2 Monate sind nicht lange. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es sich noch bessern wird.

Aber eigentlich sollte man ja nicht mit einem echt negativen Gefühl jedes Mal die Wohnung betreten und und..

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Andrea929  04.04.2024, 16:45
@Juni2006

Zumindest sollte es nicht so bleiben, denn das wird krank machen.

Ist halt die Frage, wie lange ihr euch Zeit gebt um anzukommen bzw. zu wissen das es nichts mehr geben wird.

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Die Spekulationsfrist beträgt laut Internet 3 Jahre

Das ist falsch. Wenn die Wohnung selbstgenutzt wurde könnt ihr die jederzeit verkaufen ohne dass ein Gewinn steuerpflichtig wäre.

Die Vorschrift dazu:

Einkommensteuergesetz (EStG)§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte

(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind

1.

Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. 3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler
Juni2006 
Fragesteller
 04.04.2024, 17:00

Hallo danke für die Antwort, nur verstehe ich das nicht ganz.

Spekulationsfrist bei Eigennutzung

Bei Eigennutzung einer Immobilie gilt hingegen eine Spekulationsfrist von lediglich 3 Jahren. Hat der Eigentümer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor in der Immobilie gelebt, muss beim Immobilienverkauf keine Spekulationssteuer bezahlt werden. Es reicht sogar, wenn das Haus bzw. die Eigentumswohnung nur als Zweitwohnung oder als Ferienwohnung genutzt wurde, wenn die Immobilie nicht zur Vermietung bestimmt war. Als Eigennutzung zählt auch, wenn in der Immobilie das eigene Kind unentgeltlich gewohnt hat, das Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG hat.

Das steht überall? =)

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lesterb42  04.04.2024, 17:27
@Juni2006
Das steht überall? =)

Im Gesetz steht das nicht oder siehst du da irgendwo die drei Jahre. Zusammengefasst ist das der Gesetzestext:

Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

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