Vorkaufsrecht Haus?
Hallo,
ich hätte eine Frage zwecks Immobilienkauf.
Es geht um ein Haus mit zwei Wohnungen. Eine Wohnung gehört mir, ich bin praktisch 50% Eigentümer der kompletten Immobilie.
Wenn die andere Partei verkaufen/vererben oder sonst was möchte, habe ich dann ein Vorkaufsrecht?
Als Beispiel, meine Schwester und ich möchten die anderen 50%, bin ich dann durch meinen 50% Besitz bevorzugt oder muss das anderst vereinbart werden?
Danke schonmal!
2 Antworten
Salue
Bist Du Inhaber der Wohnung oder bist Du ein 50% Teilhaber der gesamten Liegenschaft? Das sind zwei verschiedene Dinge, die sehr viel Einfluss auf den Preis haben.
Bei einer 50% Teilhaberschaft ist es schwierig diese zu verkaufen, weil der Käufer ja immer auf den gemeinsamen Entscheid mit dem verbliebenen Hälftebsitzer angewiesen ist. Der 1/2 Teil ist praktisch nur für denjenigen interessant, der bereits die andere Hälfte hat. Damit ist ein Vorkaufsrecht wohl kaum nötig.
Anders sieht es aus, wenn der andere nur seine Wohnung verkauft. Da wäre ein Vorkaufsrecht interessant. Wobei natürlich der Berechtigte immer den Preis bezahlen muss, den ein Dritter bietet. Das heisst, günstiger bekommt man deshalb das Haus nicht.
Tellensohn
Dann ist es so im Grundbuch eingetragen. Es ist die erste genannte Möglichkeit. Möchte Dein Teilhaber seinen Teil verkaufen, wird er wohl oder übel mit Dir reden müssen. Aussenstehende bieten in diesem Fall einen eher niedrigen Preis.
Ich habe bei unserer Liegenschaft denselber Fall.
Tellensohn
Nein, ein gesetzliches Vorkaufsrecht hast Du nicht.
Du kannst aber mit dem anderen Eigentümer vertraglich ein derartiges Vorkaufsrecht vereinbaren. Das sollte dann unbedingt im Grundbuch eingetragen werden.
Hey, also mir gehört die Hälfte von allem, Keller, Garage, Garten etc...