Erbrecht - Immobilie verschenken oder vererben?

3 Antworten

Gibt es denn schon ein Testament?

Es wäre besser die Immobilie jetzt schon auf dich zu überschreiben. Wenn sie das denn machen.

Danny174 
Fragesteller
 11.10.2019, 18:57

Hey, danke für deine Antwort. Ja im Testament stehe ich auch schon drin, aber es geht nun halt dadrum, wie man den Pflichtteil so klein wie nur möglich hält. ganz umgehen wird man die Sache ja nicht können.

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Das Problem liegt in den Pflichtteilsansprüchen deines Bruders und der Söhne des Stiefvaters, die allerdings n icht in der Form der Beteiligung an der Immobile bzw. am ganzen Nachlass aber in Geldforderungen in Höhe der Werte ihrer jeweiligen gesetzlichen Erbteile bestehen. So könnte deine Mutter dich zwar testameentarisch zum Alleinerben (ihres 1/2-Anteils am Haus) einsetzen. Du müsstest im Erbfall dann allerdings damit rechnen, dass dein Bruder Geld in Höhe von 1/4 des Nachlasswertes (lso einschl. des Werts des Hausanteils deiner Mutter) fordern könnte. Dasselbe würde geschehen, wenn dein Stiefvater dich zum Erben auch bezügl. seines 1/2 Hausanteils einsetzen würde. Das wäre sogar noch ungünstiger für dich, weil dann beide Söhne des Stiefvaters je Geld in Höhe von je 1/4 = 1/2 des Wertes seines Hausantzeils fordern könnten. Wenn deine Mutter und der Stiefvater erwarten können, dass sie noch mindestens 10 Jahre weiter leben werden, wäre an eine unentgeltliche Übertragung des Hauses an dich denkbar, weil in den 10 Jahren danach der sogen. Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 Abs.3 BGB) abschmilzt und nach 10 Jahren voll entfällT: Das heisst, Bruder und die Söhne des Stiefvaters könnten die Einbeziehung des dir geschenkten Hauses in die Pflichtteilsberechnung nicht mehr verlangen. Mutter und Stiefvater werden diese Übertragung an dich nur machen, wenn ihnen lebenslängliches Wohnrecht bzw. Nießbrauchsrecht eingeräumt wird. Es könnte sein - ich vermag das im Moment nicht belastbar zu prüfen - das durch den Nießbrauchsvorbehalt die 10-Jahresfrist kontercarriert werden könnte. Lasse das anwaltlich prüfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verfasser erbrechtlicher Einführungsbücher
Danny174 
Fragesteller
 11.10.2019, 19:47

Vielen Dank, super Erklärung !

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Am schlauesten für wen? Überträgt man die Immobilie lebzeitig und überlebte die Schenkung 10 Jahre lang, bestehen zwar keine Pflichtteils(ergänzungs)ansprüch der berechtigten Kinder mehr, um die man sich sorgen müsste.
Dafür bürdet man dem Beschenkten Rückforderungsansprüche bzw. nach Ablauf der 10-Jahres-Frist Regressforderungen des Sozailhilfeträgers auf, wenn man bedürftig würde, weil man sich lebzeitig arm gemacht hätte. Geschenkt meint für den Immobilienneueigentümer sicher etwas anderes.
Und ohne Zwang im Alter zum staatlichen Taschengeldempfänger einer drittklassigen Pflegeeinrichtung zu werden, so stellen sich die wenigsten ihren Lebensbend vor.

Will man das anders gestalten und sein Vermögen erst im Erbfall übertragen muss man eben wissen, das den gesetzl. erbberechtigten Kinder eine Pflichtteil in Höhe ihres halben Erbrechts zusteht, den der eingesetzte Erbe zu erfüllen hätte. Für ihn wäre das immer noch ein gutes Geschäft und wenn ihm selbst das zu teurer ist, muss er das Erbe und Haus ja nicht annehmen.

Bliebe die dritte Variante, mit den ungeliebten Nachkommen einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzicht zu schliessen, der gegen Abstandszahlung in Höhe ihres Pflichtteilsrecht deren Anspruch auf die Immobilie selbst und dem weiteren Nachlass einschl. der Bestattungskostentragungspflicht ausschließt. So man diese Zahlungen leisten könnte und die Kinder dem zustimmen, wäre die Erbfolge lebzeitig endgültig geregelt.