muss ich den nachnamen meines Stiefvaters annehmen?

8 Antworten

Was zur Hölle hast du für ne furchtbare Mutter? 

Nein sie kann dich nicht zwingen. Ab dem Alter von 14 Jahren hast du zumindest ein Mitspracherecht und das Recht, deine Meinung dazu zu äußern.

Und wie mein Vorgänger richtig sagte, dein Vater haz ein Mitspracherecht.

Deine Mutter hat keinerlei Recht, dich dazu zu zwingen

yas84  22.02.2016, 13:07

aufgrund deines Alters kann sie das also nicht über deinen Kopf hinweg entscheiden. Wenn du das nicht willst, dann musst du nicht.

Nur weil deine Mutter ein Problem mit ihrem Exmann hat, braucht sie das nicht auf dich projizieren. 

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Hallo :)

Hatte in meinem Umfeld vor einigen Jahren das gleiche.. da konnten die Kinder aus 1. Ehe der Frau (mein Kumpel der sie heiratete brachte keine eigenen Kinder mit) ihren Nachnamen behalten. 

Sollte also gehen :)

Hallo,

du hast glück. Für dich findet § 1618 BGB Anwendung. In deinem Fall ist es so, dass sowohl du, als auch dein Vater (sofern er dein Namensgeber ist oder mit sorgeberechtigt ist) dieser Namensänderung zustimmen müssen.

Ein guter Standesbeamter hört dich vorher an und lehnt die Amtshandling ab, wenn du nicht willst. Dann müsste deine Mutter versuchen dies vor Gericht durchzusetzen.

Zwingen kann sie dich mit 15 nicht mehr. Ohne Adoption geht das eh nicht. Ausnahme: Eheschließung mit Kindern unter 5 Jahre. Da kann es eine Namensänderung geben.

Solange Dein Stiefvater Dich nicht adoptiert behälst Du Deinen Namen. Und ohne Deine Einwilligung ist das nicht möglich. Im Bekanntenkreis habe ich so eine Situation mal miterlebt. Also Du brauchst Dir keine Sorgen machen.

Amtsschimmel25  25.02.2016, 15:31

Eine Adoption hat damit nichts zu tun. Sie fragt nicht nach der Änderung ihres Abstammungsverhältnisses, sondern ob ihre Mutter in diesem Fall eine sog. Einbenennung ohne Ihre Zustimmung durchsetzen kann.

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Ellen9  25.02.2016, 21:14
@Amtsschimmel25

Selbst innerhalb der Verwandtschaft so erfahren. Da liegst Du definitiv falsch, Amtsschimmel25!...dennoch halte gerne an Deiner Behauptung fest, wenn Dein Ego sich dadurch befriedigt fühlt.😊

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Amtsschimmel25  04.03.2016, 11:31
@Ellen9

Das hat nichts mit Ego zu tun, sondern mit Fachwissen. Dieses Wissen gehört bei einem Standesbeamten zum Grundwissen.

Und nun? Haben die klugen Verwanden mal wieder mehr Ahnung als die Fachleute, weil es besser ins Schema passt?

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Ellen9  04.03.2016, 13:10
@Amtsschimmel25

Errare humanum est...besonders in Bezug auf Deine gelehrte Unwissenheit, Amtsschimmel25. Das Menschen aufgrund von Erfahrungen (Praxis) sich nicht irren können, willst Du nicht wahrhaben; trotz Grundwissen nichts zu wissen, macht dennoch auch nichts. Ich vergesse dabei nicht, dass Du auch nur Mensch bist...quasi nicht mehr und nicht weniger.😊

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Amtsschimmel25  07.03.2016, 08:07
@Ellen9

...sed in errare perseverare diabolicum. Soll mich dein Schullatein jetzt beeindrucken?

Es ist schon erstaunlich mit welcher unglaublichen Selbstüberschätzung du in absoluter Beratungsresistenz verharrst und auch noch glaubst das du der Weisheit letzten Schluß verkündest.

Nochmal für die ganz harten.

1. Adoption = die Annahme an Kindes statt mit zwei Möglichkeiten. Entweder als Erwachsenenadoption oder als Volladoption mit allen Wirkungen rückwirkend zur Geburt. Damit würde das Familiengericht in Absprache mit dem Adoptivelternteil (z.B. Stiefvater) sowohl zur Vornamensführung eine Entscheidung herbeiführen, als auch bei der Geburtsnamensführung, sofern keine gesetzliche Regelung wie z.B. eine Ehe existiert. Hier Ändert sich das Abstammungsverhältnis des Kindes.

2. Die sog. Einbenennung bedeutet, dass eine leibliche Mutter dem Kind den Namen Ihres neuen Ehemannes erteilen kann, sofern dieser nicht der Vater des Kindes ist und wenn notwendig, der leibliche Vater dem zustimmt. Hier Ändert sich lediglich beim Vorliegen aller Voraussetzungen der Familienname des Kindes, nicht aber das Abstammungsverhältnis oder der Vorname.

Wenn du immer noch Diskussionsbedarf zu eindeutig gesetzlichen Regelungen siehst, gebe ich auf, weil du dann nicht verstehen willst, oder dir im Zweifel der geistige Horizont für dieses Verständnis fehlt.

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