Was ist eine Voranfertigung?

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Dein biologischer Vater kann nicht wirksam anerkennen. Du hast durch die Adoption einen rechtlichen Vater. Da wirst du scheitern.

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Einfach im Geburtenstandesamt deines Sohnes eine Geburtsurkund anfordern. Die Mutter hat da nix mitzureden.

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Erst wenn die Vatetschaft rechtmäßig festgestellt ist entsteht eine Unterhaltsverpflichtung.

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Trollbeitrag. Schau mal in die Insolvenzordnung wie das funktioniert. Der Insolvenzverwalter ist der Verwalter des Vermögens eines Schuldners. Er wird also erst nach einem Insolvenzantrag bestellt. Er stellt aber diesen Antrag nicht.

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Die vielen Fragen sind für die Beantwortung dieser völlig irrelevant. Du musst nur Wissen, dass es sich hier schein bar um 2 Erbengemeinschaften handelt, die sich in der richtigen Reihenfolge auseinandersetzen müssen.

  1. Wenn ich es richtig verstanden habe, hatten deine Eltern ein Haus in Eigentümergemeinschaft ( also je zu ideellen Hälfte). Als dein Vater verstorben ist, habe anscheinend deine Mutter und die Kinder deines Vaters entsprechend die Anteile am Haus geerbt und damit eine Erbengemeinschaft gebildet. Ein Schwester ließ sich Ihren Anteil am Erbe aus dem Haus auszahlen. Die Bereinigung im Grundbuch dazu fehlt. Um diese durchzuführen wird die Geburtsurkunde dieser Schwester benötigt. Die können die anderen Mitglieder zu Auflösung der Erbengemeinschaft im Rahmen des rechtlichen Interesses vom Geburtsstandesamt der Schwester anfordern.
  2. Wenn das erledigt ist muss die nach dem Tod der Mutter entstandenen 2. Erbengemeinschaft in der deine Schwester mit dem Erbanteil am Haus seitens der Mutter wieder drin ist aufgelöst werden. Defacto muss Sie ggf. mit dem Pflichtteil ausgelöst werden.
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Es ist erschreckend wie viel Halbwissen und Falsches hier verbreitet wird, obwohl ein einfacher Blick in die wichtigste privatrechtliche gesetzliche Regelung in Deutschland (das BGB) alles klären würde.

Vater des Kindes einer verheirateten Frau ist immer der Ehemann. Ist das Scheidungsverfahren zur Geburt rechtshängig, können Mutter, Ehemann und biologischer Vater eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden, welche mit Rechtskraft der Scheidung dazu führt, dass der Ehemann aus der Geburtsurkunde gelöscht wird und er biologische Vater eingetragen wird. Ist kein Scheidungsverfahren anhängig, muss die Mutter oder der Ehemann die Vaterschaft anfechten. Ist gerichtlich festgestellt worden dass der Ehemann nicht der Vater ist, kann der biologische anerkennen oder seine Vaterschaft in einem separaten Verfahren feststellen lassen.

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Dann geht es nicht. Er muss mindestens die Vatetschaft anerkennen und in deiner Geburzsurkunde eingetragen werden. Dann geht eine Namenserteilung beim Standesamt.

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Darf der Standesbeamte das Datum der Eheschließung verraten?

Hi ihr Lieben,

mein Mann und ich heiraten nächste Woche. Allerdings war ich bereits 10 Jahre verheiratet. Ich hatte eine Hochzeit, die mir nicht sonderlich gefiel. Einfach wegen den ganzen gesellschaftlichen „Verpflichtungen“. Nach dem Motto: „Wenn du ....einlädst, musst du aber auch... einladen.“ Etc. Jetzt, nach glücklicher Scheidung und einem tollen neuen Partner an meiner Seite (wir erwarten auch Nachwuchs), will ich ein zweites Mal „ja“ sagen. Allerdings sind er und ich uns einig: Er will keinen Trubel und keine Gäste und Trauzeugen und ich will das auch nicht. Sogar auf den Ringtausch verzichten wir. Einfach, weil er für die Institution Ehe keinen Grund sieht, dass man feiert, sondern sich liebt, und ich dies genau eben auch so nicht mehr haben will. Wir wollen aus Liebe heiraten, weil wir bald eine eigene kleine Familie sind und den Tag gern in intimer Zweisamkeit mit einem kleinen süßen Geheimnis für uns haben wollen.

Nun ist es so, dass einige unserer Freunde ahnen, dass wir bald heiraten. Einige haben sogar angekündigt, auf dem Standesamt nachzufragen und spontan was zu starten. Ich habe nun gebeten, dies sein zu lassen und unser Bedürfnis zu akzeptieren. Was auch bejaht wurde.
Trotzdem habe ich immer noch diesen kleinen Schimmer Zweifel, ob sich auch daran gehalten wird (Asche auf mein Haupt, sollte ich meine Freunde fälschlicherweise wirklich für so egoistisch einschätzen.)

Nunja, lange Rede kurze Frage:

Dürfte der Standesbeamte dies überhaupt sagen, wenn einer anrufen und nachfragen sollte?

Fakt: Er weiß, dass wir ohne Gäste und Trauzeugen in Zweisamkeit heiraten möchten.

Greift da der Datenschutz oder fällt das nicht darunter?

Gruß

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So ein hanebüchene Blödsinn der hier geschrieben wir. Ihr macht ja die Ärmste völlig unnütz verrückt. Kurz und Bündig. Ein Aufgebot gibt es seit 2008 nicht mehr. Die Eheanmeldung ist genauso wenig öffentlich wie die Eheschließung selber. Der Standesbeamte darf weder sagen wer heiratet noch wann und wo. Noch Fragen?

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Nimm dir am besten einen Anwalt. Hier gibt es Fristen zu beachten, die eine mögl. Vaterschaftsanfechtung und Feststellung eines anderen Betreffen. Im schlimmsten Falle kannst du an dem bestehenden Rechtsverhältnis nichts mehr ändern.

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Sind Schwein und Kuh das gleiche? Es hat doch nicht aus langer Weile unterschiedliche Namen. Eine Geburtsurkunde ist Inhaltlich etwas völlig anderes als die Abschrift des Geburtenregisters. Einfach mal logisch drüber nachdenken.

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Auf Wikipedia steht auch dass dein Chef dir pro Monat 1 mio Euro zahlen muss und indem Bild dass es verdoppelt werden muss. Fordere das oder bring in vor das Shariagericht. Das ist seit 2012 auch in Deutschland das einzige zuständige Gericht.

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Beschleunigung der Vaterschaftsanerkennung nach Behördenanfechtung?

Guten Tag!

Mein Partner (Gebürtig aus der Elfenbeinküste) und ich (Deutsche Staatsangehörigkeit) haben zur Zeit folgendes Problem: wir sind seit inzwischen fast 2,5 Jahren ein Paar und vor einem halben Jahr wurden wir mit dem größten Glück gesegnet: unserem Kind.

Als wir nach der Geburt aber die Vaterschaft anerkennen lassen wollten, sagte man uns, dass sie dazu verpflichtet seien, die Vaterschaft auszusetzen und auf die Antwort der Ausländerbehörde zu warten. (Da mein Partner Ausländer mit Duldung ist)

Hinzu kommt, dass wir aufgrund seiner Situation auch noch nicht zusammenziehen konnten, da er in seiner zugewiesenen WG bleiben muss, bis die Vaterschaft anerkannt und die Frage des Sorgerechts geregelt ist.

Die derzeitige Situation belastet uns jedoch sehr, da er mich und unser Kind durch seine Arbeit und seinen Wohnort (200 km entfernt) nicht sehr oft sehen kann. Von den Behörden haben wir nun seit einigen Monaten nichts mehr gehört.

Nun zur Frage: gibt es die Möglichkeit das ganze Verfahren auf irgendeine Art und Weise zu beschleunigen? Er ist ja schließlich der leibliche Vater und ich war auch während der Schwangerschaft häufiger mit ihm bei der Ausländerbehörde. Sie haben seit längerem meine Daten als seine Lebensgefährtin, daher wundere ich mich, dass es nun doch so lange dauert. Wir möchten gerne endlich als richtige Familie leben und die Zeit mit unserem Kind genießen.

Ich bedanke mich für eure Antworten oder eigenen Erfahrungsberichte. :)

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Das hat mit der Regelung des 1597a BGB zu tun. Ihr könnt euch den Verdacht der sog. Missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung entziehen wenn ihr den zweifelsfreien Nachweis der Vaterschaft durch einen Test erbringt. Die Behörde darf euch dazu nicht zwingen, aber ihr beschleunigt so dass Verfahren.

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Er muss dich bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigen. Macht er das nicht obwohl du deine Arbeitskraft anbietest muss er sich bezahlen auch wenn du nicht gearbeitet hast.

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So ein Trollbeitrag. So etwas kann definitiv nicht in der Geburtsurkunde stehen, da bei einer Geburt einem Fahrzeug nicht die Fahrzeugmarke der Geburtsort ist, sondern die geografische Lage wo sich das Fahrzeug bei der Geburt befand. Es ist also absoluter Blödsinn. Scanner doch die Urkunde ein und schwarze alles außer dem Geburtsort wenn das stimmt ist das kein Problem.

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Was hat das Zahlen von Steuern mit aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu tun. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

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