Was ist eine Voranfertigung?
Dein biologischer Vater kann nicht wirksam anerkennen. Du hast durch die Adoption einen rechtlichen Vater. Da wirst du scheitern.
Einfach im Geburtenstandesamt deines Sohnes eine Geburtsurkund anfordern. Die Mutter hat da nix mitzureden.
Das steht aber definitiv nicht in einer Geburtsurkunde.
Einfach beim Standesamt B. beantragen. Das deutsche Wohnortstandesamt kann mit einem Antragsformular helfen.
Erst wenn die Vatetschaft rechtmäßig festgestellt ist entsteht eine Unterhaltsverpflichtung.
Trollbeitrag. Schau mal in die Insolvenzordnung wie das funktioniert. Der Insolvenzverwalter ist der Verwalter des Vermögens eines Schuldners. Er wird also erst nach einem Insolvenzantrag bestellt. Er stellt aber diesen Antrag nicht.
Also wenn du nach Bio 6. Klasse nicht mal das weißt, solltest du aufhören mit dem Sex und vor allem mit dem Replizieren.
Die vielen Fragen sind für die Beantwortung dieser völlig irrelevant. Du musst nur Wissen, dass es sich hier schein bar um 2 Erbengemeinschaften handelt, die sich in der richtigen Reihenfolge auseinandersetzen müssen.
- Wenn ich es richtig verstanden habe, hatten deine Eltern ein Haus in Eigentümergemeinschaft ( also je zu ideellen Hälfte). Als dein Vater verstorben ist, habe anscheinend deine Mutter und die Kinder deines Vaters entsprechend die Anteile am Haus geerbt und damit eine Erbengemeinschaft gebildet. Ein Schwester ließ sich Ihren Anteil am Erbe aus dem Haus auszahlen. Die Bereinigung im Grundbuch dazu fehlt. Um diese durchzuführen wird die Geburtsurkunde dieser Schwester benötigt. Die können die anderen Mitglieder zu Auflösung der Erbengemeinschaft im Rahmen des rechtlichen Interesses vom Geburtsstandesamt der Schwester anfordern.
- Wenn das erledigt ist muss die nach dem Tod der Mutter entstandenen 2. Erbengemeinschaft in der deine Schwester mit dem Erbanteil am Haus seitens der Mutter wieder drin ist aufgelöst werden. Defacto muss Sie ggf. mit dem Pflichtteil ausgelöst werden.
Es ist erschreckend wie viel Halbwissen und Falsches hier verbreitet wird, obwohl ein einfacher Blick in die wichtigste privatrechtliche gesetzliche Regelung in Deutschland (das BGB) alles klären würde.
Vater des Kindes einer verheirateten Frau ist immer der Ehemann. Ist das Scheidungsverfahren zur Geburt rechtshängig, können Mutter, Ehemann und biologischer Vater eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden, welche mit Rechtskraft der Scheidung dazu führt, dass der Ehemann aus der Geburtsurkunde gelöscht wird und er biologische Vater eingetragen wird. Ist kein Scheidungsverfahren anhängig, muss die Mutter oder der Ehemann die Vaterschaft anfechten. Ist gerichtlich festgestellt worden dass der Ehemann nicht der Vater ist, kann der biologische anerkennen oder seine Vaterschaft in einem separaten Verfahren feststellen lassen.
Wahrscheinlich ein Schreibfehler. Wende dich an das ausstellende Standesamt und kläre das.
Dann geht es nicht. Er muss mindestens die Vatetschaft anerkennen und in deiner Geburzsurkunde eingetragen werden. Dann geht eine Namenserteilung beim Standesamt.
So ein hanebüchene Blödsinn der hier geschrieben wir. Ihr macht ja die Ärmste völlig unnütz verrückt. Kurz und Bündig. Ein Aufgebot gibt es seit 2008 nicht mehr. Die Eheanmeldung ist genauso wenig öffentlich wie die Eheschließung selber. Der Standesbeamte darf weder sagen wer heiratet noch wann und wo. Noch Fragen?
Nimm dir am besten einen Anwalt. Hier gibt es Fristen zu beachten, die eine mögl. Vaterschaftsanfechtung und Feststellung eines anderen Betreffen. Im schlimmsten Falle kannst du an dem bestehenden Rechtsverhältnis nichts mehr ändern.
Sind Schwein und Kuh das gleiche? Es hat doch nicht aus langer Weile unterschiedliche Namen. Eine Geburtsurkunde ist Inhaltlich etwas völlig anderes als die Abschrift des Geburtenregisters. Einfach mal logisch drüber nachdenken.
Auf Wikipedia steht auch dass dein Chef dir pro Monat 1 mio Euro zahlen muss und indem Bild dass es verdoppelt werden muss. Fordere das oder bring in vor das Shariagericht. Das ist seit 2012 auch in Deutschland das einzige zuständige Gericht.
Das hat mit der Regelung des 1597a BGB zu tun. Ihr könnt euch den Verdacht der sog. Missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung entziehen wenn ihr den zweifelsfreien Nachweis der Vaterschaft durch einen Test erbringt. Die Behörde darf euch dazu nicht zwingen, aber ihr beschleunigt so dass Verfahren.
Er muss dich bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigen. Macht er das nicht obwohl du deine Arbeitskraft anbietest muss er sich bezahlen auch wenn du nicht gearbeitet hast.
So ein Trollbeitrag. So etwas kann definitiv nicht in der Geburtsurkunde stehen, da bei einer Geburt einem Fahrzeug nicht die Fahrzeugmarke der Geburtsort ist, sondern die geografische Lage wo sich das Fahrzeug bei der Geburt befand. Es ist also absoluter Blödsinn. Scanner doch die Urkunde ein und schwarze alles außer dem Geburtsort wenn das stimmt ist das kein Problem.
Was hat das Zahlen von Steuern mit aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu tun. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.