Gibt es Regelungen zum Lüften bei Eigentümergemeinschaften?
Hallo,
Ich wohne in einem Zweifamilienhaus. Neben mir gibt es also noch einen weiteren Eigentümer.
Im Keller hat jede Partei einen Raum als Sondereigentum, der Rest ist Gemeinschaftseigentum.
Die andere Partei lässt, sofern das Wetter es zulässt, von morgens bis abends alle Fenster und Türen auf. Lediglich in meinem Kellerraum sind Fenster und Türen verschlossen und die Haustür nach draußen wird nicht geöffnet.
Durch die geöffneten Fenster können also jederzeit problemlos Einbrecher einsteigen. Die anderen Eigentümer befinden sich nicht im Keller. Sie wohnen im EG und sind der Meinung, dass sie Einbrecher hören würden. In den Gemeinschaftsräumen stehen auch Gegenstände von mir, die im Falle eines Einbruchs von meiner Hausratsversicherung nicht vollständig erstattet werden würden wg grober Fahrlässigkeit.
Die andere Partei lässt sich leider auf keinerlei Gespräche ein. Ich will das Lüften ja auch nicht grds verbieten, will aber im Einbruchsfall auch nicht auf einem Schaden sitzen bleiben.
Gibt es hierzu irgendwelche Regelungen, wonach das Lüften zeitlich begrenzt ist oder zumindest die Anwesenheit der lüftenden Person voraussetzt?
Vielen Dank!