Eigentümer werden von Mietern im Haus terrorisiert?

12 Antworten

Ich habe die natürlich bereits angezeigt und das einen Anwalt übergeben.

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... dann wirst Du doch über Deine rechtliche Möglichkeiten beraten oder hast Du kein Vertrauen in die Qualifikation Deines Anwaltes ?

Wäre dem so, nehme Dir einen Anwalt Deines Vertrauens. Am besten, eine Fachanwalt für Mietrecht.

SummerSpirit20 
Fragesteller
 17.09.2019, 07:45

Der Anwalt sagt, dass es Zeit braucht und solange wollen wir nicht warten. Irgendwann schlagen die noch einen Tod.

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SummerSpirit20 
Fragesteller
 17.09.2019, 08:00
@KHSchindelar

Wir sind ja nicht die Vermieter der Wohnung und haben nur eine Eigentumswohnung in dem Haus. Dem Eigentümer von der Wohnung interessiert es nicht und geht noch nicht mal ans Telefon

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ZuumZuum  17.09.2019, 08:09
@SummerSpirit20

Dann gibt es einen weiteren Weg auch den Eigentümerin die Verantwortung zu zwingen. Wenn nämlich das Verhalten des Eigentümers oder seiner Meiter geeignet ist, Miteigentümer zu gefährden oder in der Benutzung des Sondereigentums zu beeinträchtigen kann man diesen Eigentümer aus der WEG ausschließen und zum Verkauf der Wohnung zwingen.

Ich würde jetzt schriftlich sofort per Einschreiben mit Rückschein eine Abmahnung an den betreffenden Eigentümer versenden. Die Begründung nicht vergessen und wenn möglich auch die Tagebuchnummern oder die Aktenzeichen der Strafanträge gegen die Mieter beifügen.

Was sagt eigentlich die Hausverwaltung dazu?

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SummerSpirit20 
Fragesteller
 17.09.2019, 08:12
@ZuumZuum

Wir haben eine Hausverwaltung die nur für die Buchhaltung zuständig ist. Alles andere managen wir selber. Die sind da raus.

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ZuumZuum  17.09.2019, 08:18
@SummerSpirit20

Das ist laut Wohneigentumsgesetz nicht rechtens. Eine Hausverwaltung muss nach § 34c Gewerbeordnung zertifiziert sein. Ihr benötigt dafür eine Erlaubnis. Was ihr betreibt ist eine Scheinverwaltung.

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SummerSpirit20 
Fragesteller
 17.09.2019, 08:35
@ZuumZuum

Wir verwalten uns selber und das ist bereits seit Jahre so und kein Geheimnis.

Das einzige was uns abgenommen wird ist die Buchhaltung

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ZuumZuum  17.09.2019, 08:41
@SummerSpirit20

Zertifiziert? Erkundigt euch mal, das Wohneigentumsgesetz ändert sich ständig. Da ist es wie mit allen Dingen im Leben, es gilt die Selbstinformationspflicht. Wohneigentum ist nicht gleich Miete, wo man einzieht, seine Miete zahlt und der Rest Sache von Anderen ist. Wie regelt ihr das, wenn größere Instandsetzungen zu tätigen sind? Wer kümmerst sich um die Durchführung der gesetzlichen Auflagen, z.B. Heizanlage, evtl. Leginoellenprüfung der Trinkwasseranlage, usw.?

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KHSchindelar  17.09.2019, 09:02
@SummerSpirit20

... dann ist Euer Vermieter am Zug. Er hat mit den anderen Eigentümern zu sorgen, dass eine unbeschwerte Nutzung seines Eigentums - dazu gehört auch das Verhältnis der Mieter untereinander - möglich ist.

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ZuumZuum  17.09.2019, 09:07
@KHSchindelar

Ich sage es mal, wie ich das sehe, ohne bitte jetzt beleidigt zu sein, das Thema ist in meinen Augen eure Unwissenheit über das WEG und die schlechte Organisation.

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KHSchindelar  17.09.2019, 09:07
@SummerSpirit20
Dem Eigentümer von der Wohnung interessiert es nicht

Dann war das eine mißverständliche Bemerkung. Sie ließ nicht auf den Besitzer der anderen Wohnung schließen.

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KHSchindelar  17.09.2019, 09:08
@ZuumZuum

Nun ja, die Kritik liegt nicht an der Hausverwaltung sondern an den Eigentümern ... und deren Mieter.

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ZuumZuum  17.09.2019, 09:17
@KHSchindelar

Die Hausverwaltung ist Ansprechpartner um mit den anderen Eigentümern, sofern sie nicht in der Nähe wohnen, in Verbindung zu treten. Auch dazu ist sie da, sie verwaltet schließlich das Wohneigentum. Nicht ohne Grund müssen solche Verwaltungen neuerdings zertifiziert sein nach § 34c GeWO, und eine Erlaubnis zur Ausübung dieser Tätigkeit besitzen. Unsere gewerbliche Hausverwaltung mußte alle Mitarbeiter, die in der Eigenschaft vertretend tätig sind, auf einen 14-tägigen Lehrgang mit anschließender Prüfung schicken.

Selbstverwaltung ist nur noch in geringem Maße zulässig. Es scheitert meist sogar schon an der korrekten Durchführung einer Eigentümerversammlung.

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KHSchindelar  17.09.2019, 09:49
@ZuumZuum
Die Hausverwaltung ist Ansprechpartner um mit den anderen Eigentümern, sofern sie nicht in der Nähe wohnen, in Verbindung zu treten.

Ja,

gibt es keine, gibt es auch keine zur Ansprache

Nicht ohne Grund müssen solche Verwaltungen neuerdings zertifiziert sein nach § 34c GeWO,

gibt es keine, gibt es auch keine zertifizierte (für dieses Anwesen)

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KHSchindelar  17.09.2019, 09:53
@KHSchindelar

Fortsetzung

Wenn nicht, liegt es an den Eigentümern sich eine Hausverwaltung zu organisieren.

Zunächst muss man aber mit dem Status Quo zurecht kommen.

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ZuumZuum  17.09.2019, 10:12
@KHSchindelar

Zunächst muss man aber mit dem Status Quo zurecht kommen.

Das ist richtig, meine Ansprache galt ja auch der Abstellung der Scheinverwaltung, damit man in Zukunft an solche Zustände sofort, und ohne Hin- und Her- Gestruddel fachgerecht einschreiten kann. Wir zahlen für die Hausverwerwaltung 21 Euro im Monat. Örtlich kann das natürlich etwas unterschiedlich sein. Aber hier hat man dann die Sicherheit, das man nicht unwissentlich gegen gesetzliche Auflagen verstößt, weil z.B Prüftermine für Heizöltankanlagen und Legionellen im Trinkwasser (sofern erforderlich), der Schornsteinfeger, Wartung der Heizung usw. nicht eingehalten werden. Denn verantwortlich ist und bleibt der Eigentümer.
Die Worte "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"; und "Eigentum verpflichtet"; sollte man immer schön im Hinterkopf behalten.

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Es wird ein sehr sehr langer Weg, wenn der Eigentümer der betreffenden Wohnung nicht von selbst tätig wird.

Stell Dich noch auf viele Monate ein, bis die Leute raus sind. Die direkte Möglichkeit, aber leider auch nicht viel schneller: Fordert den anderen Eigentümder dazu auf, schnellstens die fristlose Kündigung auszusprechen und durch zu setzen. Andernfalls macht Ihr in schadensersatzpflichtig, falls eine Ersatzunterbringung erforderlich wird.

Was ich hierbei nicht verstehe ist dass (ungeachtet dessen, dass diese Mieter Oktober rausmüssen) die Polizei diese nicht festgenommen hat. Zudem werdet ihr ja nicht nur bedroht, sondern angegriffen. Kannst du mir das erklären? Wurde das dir gegenüber begründet? Diese Leute scheinen gefährlich zu sein und da greift wirklich niemand ein?

SummerSpirit20 
Fragesteller
 17.09.2019, 07:58

Raus müssen die erstmal nicht. Wir Eigentümer haben erstmal eine Versammlung um zu überlegen wie wir sie schnell rausbekommen.

Das Problem ist, dass die Kinder einen angreifen und die sind offiziell unter 14. Ob dies das tatsächliche Alter ist sei dahingestellt.

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verreisterNutzer  17.09.2019, 08:03
@SummerSpirit20

Das würde ich sofort dem Jugendamt melden. Die sind ja entweder unbeaufsichtigt oder tun das im Wissen der Eltern - ich weiß nicht was man schlimmer werten würde. Jedenfalls deutet dieses Verhalten doch darauf hin, dass zu Hause was nicht stimmt. Ich würde denen sofort einen Tipp geben.

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SummerSpirit20 
Fragesteller
 17.09.2019, 08:07
@verreisterNutzer

Diese ganze Familie tickt nicht sauber.

Ich hab wirklich nichts gegen andere Kulturen, aber wenn jemand anfängt um 3:00 morgens an den Wänden herumzuhämmern und laute Musik zu hören, dann ist das nicht normal. Auch deren Auffassung von Gesetzen sind denen ziemlich egal. Hab denen schon 1-2x die Polizei wegen Ruhestörung vorbeigeschickt.

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ZuumZuum  17.09.2019, 08:13

Festnahme ist nicht notwendig, da die Täter ja eine feste Wohnanschrift haben. Festnahmen werden nur bei Verbrechen durchgeführt. KV ist leider nur ein Vergehen.

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Still  17.09.2019, 08:23

Wo siehst du denn Haftgründe?

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verreisterNutzer  17.09.2019, 08:25
@Still

Tätliche Angriffe auf die Nachbarn? Bei uns hat mal nur einer aus dem Fenster raus Leute beleidigt und wurde kurz darauf abgeholt. Dieser Fall ist ja noch wesentlich schlimmer.

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verreisterNutzer  17.09.2019, 08:48
@Still

Wenn das stimmt ist es wirklich krank. was muss eigentlich passieren, dass man die loswird?

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Ein Annäherungsverbot wäre sinnvoll.

Für legale Mittel ist euer Anwalt der Ansprechpartner der Wahl.

ZuumZuum  17.09.2019, 08:55

Ein Annhäherungsverbot durchzusetzen, wird wohl eher schwierig, wenn man sich im Treppenhaus begegnet oder Tür an Tür wohnt. Wer bitte soll das auch überwachen?

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Beim Geld packt man jeden!

Gegen den Mieter Unterlassungssanspruch einklagen. Solche Leute mögen keine noch so kleine Pfändung.

Gegen den Miteigentümer Entzug des Wohnungseigentums auf der nächsten WEG-Versammlung beschließen.

So nehmen denn die Dinge ihren Lauf.

Man kann sich manchmal nicht des Gefühls erwehren, dass solche Vermietungen von miesen Miteigentümern an eine noch miesere Mieterklientel Methode haben.

So bringt man Miteigentümer entnervt zum Verkauf unter Preis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Cepha  17.09.2019, 10:38
Solche Leute mögen keine noch so kleine Pfändung.

Laut FS wird die Wohnung vom Amt bezahlt. Glaube kaum das es was großartiges zu Pfänden gibt.

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schelm1  17.09.2019, 11:48
@Cepha

Kleinvieh macht auch Mist.

Solche Aktionen im Konzert mit dem Angriff auf den Vermieter wirken nach persönlicher Erfahrung schon.

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