Wasserschaden im Treppenhaus! Wer zahlt?

9 Antworten

Bis auf die Innenwände ist das meiste in dem Haus Gemeinschaftseigentum.

Wenn also kein Verursacher festgestellt wird, der die Kosten bzw. dessen Haftpflicht die Kosten trägt, bleibt es an den Eigentümern hängen.

Möglicherweise habt ihr eine Wohngebäudeversicherung die neben Feuer (ich glaube nur das ist in der Pflicht des abschließen) auch andere Risiken abdeckt, also auch Leitungswasser, wenn es Leitungswasser ist, oder eben das Risiko, was die Ursache darstellt.

Das gesamte Versicherungspaket ist keine Pflicht, also mal in die Police schauen. Hört sich wohl nach Leitungswasser an.

Das hängt vor allem von der Ursache ab.

Handelt es sich um einen Schaden der Trinkwasserleitung (vor dem Wohnungszähler) oder der Abwasserleitung ist die Gemeinschaft zuständig. Normalerweise hat eine Gemeinschaft dafür eine Leitungswasserversicherung.

Bei eingedrungenen Regenwasser ist auch fast immer die Gemeinschaft in der Pflicht, nur gibt es dafür keine Absicherung.

Sind defekte Leitungen innerhalb des Sondereigentums die Ursache, haftet der Vermieter und ist der Mieter die Ursache, geht es selbstverständlich auf seine Kappe.

Aus der Teilungserklärung und dem WEG Recht geht hervor, was hier zum Sonder- und was zum Gemeinschaftseigentum gehört. In aller Regel tritt die Gebäudeversicherung dafür ein sofern vorhanden. Wo liegt die Ursache? Rohre sind Gemeinschaftseigentum. Liegt die Ursache also an einem Rohr, zahlt die Gebäudeversicherung oder die WEG. Die Haftpflicht des Mieters wird nur dann eintreten, wenn Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dazu kann auch das nicht anzeigen eines bekannten Mangels gehören. Deshalb ist zunächst die Ursache zu prüfen. MfG

Kommt drauf an, wo das Leck ist. Wenn in eurer Wohnung ein Rohrbruch in der Wand ist, zahlen natürlich nicht alle sondern nur der Besitzer der Wohnung bzw. die Gebäudeversicherung. (Die ist PFLICHT als Immobilienbesitzer)

Werther  11.11.2011, 11:49

Das ist nicht ganz richtig DonRamon, NUR die Feuerversicherung ist PFLICHT. Alle anderen Versicherungen sind freiwillig!

spaceflug  11.11.2011, 11:53
@Werther

Genau, und es gibt Häuser die noch nicht mal das haben.

Vor allem bei Krediten ist die Feuerversicherung Bedingung.

DonRamon  11.11.2011, 11:53
@Werther

Die Gebäudeversicherung auch, zumindest in Baden Württemberg!

Seehausen  11.11.2011, 11:54
@Werther

Auch Brandschutzversicherungen sind kleine Pflicht mehr! Nur die Hypothekengeber verlangen die Versicherung des beliehenen Gebäudes.

Das kann man so nicht sagen. Was ist denn die Ursache der Feuchtigkeit? Wenn es ein Abwasserrohr ist, würde ich mal vermuten dass es die Hausgemeinschaft zahlen muss, da die Abwasserrohre (auch wenn es im Bereich deiner Wohnung ist) allen gemeinsam gehören. Wenn es ein Wasserrohr ist für Brauchwasser, dann könnte die Sache schon anders aussehen, da dieses Wasserrohr ja nur Deine Wohnung speist oder ist es das Hauptsteigrohr für alle??? Kläre erst einmal die Ursache und dann kann man mehr sagen, wer die Kosten übernimmt. Selbst wenn du versichert sein solltest, die Gebäudeversicherungen schließen heutzutage ja fast alles aus :-). Da müßtest du genau in den Bedingungen schauen, was die zahlen und was nicht.