Neue WG-Mitbewohnerin hat fast täglich abends Besuch, nimmt zur Nachtruhe-Zeit keine Rücksicht erwartet aber morgens Rücksicht. Wie vorgehen?

16 Antworten

Erstmal vorweg: schön, dass sie morgens memmt, wenn die Nachtruhe eh vorbei ist.. aber selber null Rücksicht auf andere nimmt und eben auch gar nicht auf die Nachtruhe.

Das funktioniert so nicht, sie pickts ich wie ein blödes Kleinkind die Rosinen raus und nimmt null Rücksicht af andere.

Tschuldigung, dass ich das so böse sage, aber das ist echtw ieder typisch manche WG-Spezis.

Red mit ihr und mach ihr nett aber deutlich klar, dass eine vernünftige WG nur mit gegenseitiger Rücksiochtnahme funktioniert.

Besuch würde ich erstmal rauslassen. Wobei,w enn die eben auch für Lautstärke verantwortlich sind, das schon anzusprechen wäre. Es ist ja generell gegen Besuch nichts einzuwenden.. aber Übernachtungsgäste würde ich definitiv maximal einen öfter und vielleicht mal mehrere zu besonderen Gelegenheiten akzeptieren. Alles andere ist für die gesamte WG auch eine Zumutung.

Beispiel: mein Freund hat jahrelang in 8-er WG gewohnt, auch als Berufstätiger noch. Ich wohnte 500km entfernt.. kam 1-2x / Monat für  Wochenenden .

Und hab mich natürlich vernünftig verhalten, war ja keine Kindergarten-WG und ich hab aus Studi-Zeiten auch WG-Erfahrung.

Wir waren auch mal zu viert für ein WE da.. Silvester..das war aber vorher angekündigt und okay und auch da verhielten wir uns wie erwachsene Leute bzw. feierten alle zusammen in der Küche.

Rücksichtnahme ist Grundlage für eine funktionierende WG, das muss die Dame akzeptieren.. oder gehen.

NAchtruhe ist in BRD ganz klar geregelt: 22.00 - 06.00 Uhr nur noch Zimmerlautstärke. Mal kann ja was lauter sein.. was weiss ich, Lachflash bei Film.. aber nicht dauernd und total desinteressiert.

labcdl 
Fragesteller
 13.12.2017, 09:31

Danke für deine Antwort. Sorry ich habe versehntlich auf "Pfeil nach unten" gedrückt..

Im Mietvertrag steht Nachtruhe von 22 bis 8 Uhr

Den Joker "Eigenbedarf" kannst du nur zücken, wenn du ihn auch wahr nimmst.

allerdings würde ich, wenn reden  nichts bringt ihr mit einer Kündigung wegen andauernder Ruhestörung drohen u. die auch wahr machen, sollte sich nichts ändern?

Einen Tipp hätte ich noch: Du musst nicht auf Eigenbedarf kündigen, eine normale Kündigung (Frist: Drei MOnate) reicht.

Ob sie die dann einhält...???

Und mir würde bei der Beschreibung die Aussicht auf weitere drei Monate mit der sowas von reichen.

Deshalb würde ich ihr direkt heute - mit Quittung - zum 15. März 2018 kündigen.

Ganz ohne Eigenbedarf, pipapo. :)

labcdl 
Fragesteller
 13.12.2017, 09:41

Was meinst du mit "Frist drei Monate" ? Seit Einzug oder Frist im Sinne, Sie hat 3 Monate Zeit zum ausziehen?

Du hast doch das Zimmer bestimmt weitgehend von Dir möbliert vermietet. Da brauchst Du keinen Eigenbedarf, der immerhin 3 Monate dauern würde.

Teile ihr mit, wenn sie ihr Verhalten nicht ändert, ist sie bis Silvester raus.

Du hast ein Kündigungsrecht von 2 Wochen zum Monatsende, wenn ihr Wohnbereich überwiegend von Dir möbliert ist.

Falls das nicht der Fall ist, geht natürlich immer Eigenbedarf, jedoch wenn der eigentliche Grund die fortwährende Ruhestörung ist, würde ich an Deiner Stelle schon direkt ran gehen, sie darauf aufmerksam machen, dass das immer noch Deine Wohnung ist und dass sie eine schriftliche Abmahnung bekommt, wenn sie sich nicht an die Ruhe ab 22 Uhr hält und falls es sich dann doch wiederholt, fristlose Kündigung.

Erkläre ihr, wie das ablaufen kann. Sollte sie dann der Meinung sein, dass sie nicht einfach raus geht, frag hier wieder, wenn es so weit ist.

labcdl 
Fragesteller
 13.12.2017, 09:34

Danke für die Antwort! Ich werde berichten.

labcdl 
Fragesteller
 13.12.2017, 09:37

Und nein, Ihr Zimmer ist nicht von mir möbliert.

bwhoch2  13.12.2017, 19:20
@labcdl

Wenn Du mal wieder neu vermietest: Stell ein paar Möbel rein. Bett und Schrank von Dir vielleicht noch einen kleinen Schreibtisch dazu. Reduziert die Kündigungsfrist von fast 4 Monaten auf 2 bis max (fast) 6 Wochen.

Hallo,

du bist zu nett und nimmst viel zu viel Rücksicht auf diese Frau.Mahne sie wegen Ruhestörung ab und wenn das nicht hilft kündige ihr.

Allerdings sollte der Kündigungsgrund auch der Wahrheit entsprechen.

Wenn du als Grund Eigenbedarf angibst, dies aber nicht stimmt und deine ehemalige Mieterin bekommt das raus, kann sie dich auf Schadensersatz verklagen. Sie kann dann z.B. die Umzugskosten von dir verlangen.