Liebe Helfende,
meine Tochter (8) lebt im Wechselmodell zu gleichen Teilen bei mir (Erzieherin in Teilzeit, 1900e netto) und bei ihrem Vater (arbeitslos mit Bürgergeldbezug). Das Kindergeld und die Kosten für Hobbies teilen wir Eltern hälftig.
Das Jobcenter hat mich zwecks Unterhaltsheranziehung kontaktiert und nach Durchsicht meiner Unterlagen festgesetzt, dass ich 100% des anhand meines Einkommens festgesetzten Unterhalts an das Jobcenter, welches dem Kindsvater auch den hälftigen Regelsatz für Kinder zahlt, zahlen muss, da der Kindsvater als Bürgergeldempfänger nicht leistungsfähig (Bürgergeld wird in der Unterhaltsfestsetzung als ein Einkommen von 0€ angesehen) ist.
Das Ende vom Lied ist, dass ich als berufstätige Frau abzüglich aller laufenden Kosten zukünftig nur noch ~350€ für die Ernährung und Versorgung von Kind, Hund und Katzen haben werde, während selbst der Regelsatz des Bürgergeldes meines nicht erwerbstätigen Ex höher ist. Ich weiß nicht, wie ich mir das leisten soll und bin emotional entsprechend aufgelöst.
Die KI gibt an, dass die Möglichkeit besteht, das Urteil anzufechten, da ein "echtes Wechselmodell" voraussetze, dass beide Elternteile leistungsfähig sind, was hier nicht der Fall ist - gibt es jemanden, der damit erfolgreich war?
Vielen Dank fürs Lesen meiner verzweifelten Nachricht