Hallo, ich habe im August 2022 einen Neuwagen als Leasingfahrzeug mit Tageszulassung bestellt. Schon damals wurde mir als Lieferdatum "voraussichtlich Oktober 2023" im Vertrag genannt. Das Fahrzeug wurde schließlich für die 50. KW, also ab 11.12.2023 angekündigt. Letztendlich erhielt ich am 05.01.2024 die Mitteilung, dass das Fahrzeug im Autohaus eingetroffen sei. Die Übergabe fand dann am 16.01.2024 statt, verzögert durch Fahrzeugaufbereitung, Wechsel auf WR usw. Bei der Übergabe erfuhren wir dann, dass das Fahrzeug bereits am 27.12.2023 auf das Autohaus zugelassen wurde. Somit bezahle ich drei Wochen Versicherung und Kfz-Steuer, ohne dass ich über das Fahrzeug verfügen konnte, hochgerechnet knappe 40 Euro.
Was aber nun für mich das Fass zum Überlaufen bringt ist die Tatsache, dass ich bereits ab 27.12.2023 Leasingkosten zahlen soll, das sind nochmals ca. 300 Euro. Hat jemand Erfahrung, ob dies rechtens ist? Im Vertrag ist dazu nichts genaues geregelt.
Ich denke, dass im alten Jahr noch schnell eine buchhalterisch gut aussehnde Zulassung untergebracht werden sollte. Ich werde auf jeden Fall versuchen, die mir entstandenen Kosten zurück zu holen, notfalls auf dem Rechtsweg.