Autoverkauf ohne Abmeldung?

3 Antworten

Falls der Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht zurücksendet (E-Mail reicht nicht!), kannst du bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Dazu musst du glaubhaft machen, dass du das Fahrzeug verkauft hast und nicht mehr im Besitz der Papiere bist. Die Zulassungsstelle kann dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, um das Fahrzeug trotzdem abzumelden.


schleudermaxe  29.03.2025, 11:09

Hört sich auch für mich komisch an, denn jeder Verkauf ist ja der Zulassungsstelle und der Versicherung asap mitzuteilen, nicht erst nach Wochen.

bikerfan73  29.03.2025, 11:11
@schleudermaxe

Damit ist das Fahrzeug allerdings nicht abgemeldet und solange das nicht der Fall ist, ist der FS für die KfZ Steuer und die Versicherung zuständig. Die Anzeige macht man zur Absicherung, falls der Käufer irgendwelche illegale Handlungen mit dem Fahrzeug vorhat.

Warum fragt man das nicht vorher ???? Immer erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.....

Man gibt das Auto bei sowas NUR abgemeldet ab. Punkt.

Wenn der das Auto nun nicht abmeldet und sich neue Schilder macht, so mit Siegel etc, dann zahlst Du erstmal weiter die Versicherung und hast eine Menge Rennerei deswegen.
Ist alles schon vorgekommen....
Ich hoffe, Du hast einen vernünftigen Kaufvertrag und Ausweiskopie oder Daten.

Du hast verkauft mit Versicherung und Zulassung, somit biste raus.

Die Spielregeln hast Du eingehalten, also rechnet Deine Versicherung den Vertrag ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung