In fahrzeugart steht MOFA kkr roller aber bei Geschwindigkeit steht 50 kmh?

2 Antworten

Das Gutachten wurde nachträglich manipuliert. "Mofa" ist die ursprüngliche Eintragung. "KKR Roller" wurde später eingesetzt (Höhe, Schriftart). Die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h wurde ausradiert (ist aber noch zu erkennen) und mit einer 50 überdruckt. Dieses Fahrzeug ist nie offiziell ein Kleinkraftradroller gewesen.


Kucharz078 
Beitragsersteller
 23.03.2025, 19:15

Also entsteht die Möglichkeit die papiere wieder auf 25er umschreiben ohne extra Aufwand mit drossel ring mit Gutachten und so.

Weil mit mofa prüfbescheinigung kann ich nicht so fahren

dieneuelinie  23.03.2025, 19:18
@Kucharz078

Es stellt sich die Frage, ob man mit einem Dokument, an dem Urkundenfälschung begangen wurde, bei einer Prüforganisation auftauchen kann.

Das Fahrzeug wird vermutlich technisch sowohl auf Mofa mit 25 KM/h gedrosselt, oder als reguläres KKR mit max. 50 KM/h betrieben können dürfen. Dieses Gutachten definiert letzteres: KKR-50 KM/h.

Für eine Drosselung auf KKR-25 (Mofa) müßte das Fahrzeug mit für dieses Modell zulässigen Drosselungsorganen samt zugehöriger Bauteile/Bausatz-ABE umgerüstet, neu abgenommen und bei der Fahrzeugstelle neu umgeschrieben werden.

Bzw. würden die Mofa-Umbauten samt ihrer ABEs und dem neuen TÜV-GA dieser Fahrzeug-ABE beigefügt werden.