Mofa tüv bzw roller tüv

2 Antworten

Nein, für Mofa und Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM ( ugs. 50-er Roller ) musst Du nicht extra zum TÜV, weil sie rechtlich betrachtet "Anmeldefrei" sind. Du musst Dir nur ein Versicherungskennzeichen kaufen, welches stets vom 1.März bis zum 28./29. Februar des Folgemonats gültig ist. Dazu musst Du nur Deine Fahrzeug-ABE bei der Versicherung vorlegen. Rufe aber vorher dort an, ob die jeweilige Versicherung auch noch Kennzeichen in der Niederlassung vorrätig hat.

TransalpTom  14.05.2015, 20:17

Bei dem Thema "TÜV" für Mofa muß man immer differnzieren, was gemeint ist. Ein Mofa und auch ein Roller 45 km/h unterliegen zwar nicht der Vorführpflicht zu einer HU nach §29 StVZO (im Volksmund oft "TÜV" genannt), dennoch aber bei Änderungen dem §19 StVZO, beim drosseln und entdrosseln muß dieses nach §19(3) StVZO abgenommen werden, läßt sich keine ABE durch den Hersteller mehr erstellen so wäre auch eine Begutachtung nach §21 StVZO denkbar. 

Im Fall des Fragestellers sind aber wohl alle Unterlagen vorhanden, dann muß der Roller nicht vorgeführt werden.

1
Parhalia  14.05.2015, 21:10
@TransalpTom

Meine Antwort bezog sich jetzt auch rein interpretativ dahingehend auf die Fragestellung, dass es (bereits) ein ordnungsgemäss eingetragenes MOFA ist. ( entweder von vornherein bauartbedingt, oder vom Vorbesitzer nachträglich gedrosselt & abgenommen )

0

Achtung es gibt 25km/h Fahrzeuge mit 2 Sitzen, die darfst du mit der Prüfbescheinigung nicht fahren und richtige MOFAs mit nur einem Sitz oder Teilegutachten und Tasche drauf !