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Frage zu Jobcenter und Abzügen als Azubi?

Hallo. Ich habe eine kurze Frage. Ich selbst bin 23 Jahre alt, und gehöre zur Bedarfsgemeinschaft meines Vaters, da ich Zuhause wohne. Er kriegt Unterstützung vom Jobcenter, da er schon länger nicht mehr arbeitet bzw. nicht mehr kann + mittlerweile Rentner ist.

Ich bin Azubi und habe einen Nebenjob, ich kriege circa als gehalt mit dem nebenjob zusammen circa 800-900 euro Netto zsm, wovon natürlich dann noch einige Fixkosten weggehen (tanken, eigenes auto und die versicherung etc.)

ich habe mir über die Jahre etwas geld angespart (circa. 3000 Euro, die auf meinem Konto sind)
Dieses Geld ist ganz "normal" erwirtschaftet worden durch meine ausbildungsvergütung und meinen Minijob, also kein fragwürdiges schwarzgeld oder ähnliches.

Das jobcenter verlangt jetzt von meinem vater allerdings meine kontodaten + die letzten 3 monate als kontoauszüge.

meine frage wäre jetzt,

1.was für einen bezug habe ich denn noch zum jobcenter als azubi? Ich dachte ich habe mit denen nichts mehr zu tun als azubi.

2.können die mir etwas ankreiden wegen meinem ersparten geld? bzw können die deswegen meinem vater etwas abziehen? Jemand meinte zu mir ich solle lieber nicht so viel geld aufm konto haben , was mir aber fragwürdig erscheint, da es ja geld ist, das über jahre gespart wurde , was man ja wohl dürfte bzw zu sparen.

Danke im Voraus für jede antwort

Geld, Gehalt, Abzug, Azubi, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen

Betriebsstrom der neuen Glasfaseranlage im Mehrfamilienhaus?

Im Mehrfamilienhaus (Abrechnung über 24 Mietwohnungen) hatten wir bisher keine Kosten der BK-Kabelanlage in der Betriebskostenabrechnung. Das war bisher über den Kabelnetzbetreiber Telecolumbus (neu PYUR) als eigener Vertragskunde möglich, der der es eben braucht! Im Oktober 2021 bekam jeder Mieter vom Vermieter Deutsche Wohnen M. GmbH ein Schreiben über den Wechsel des Kabelnetzbetreibers PYUR zu SYNVIA (über Glasfaser!) ab dem 30. Nov. 2021, wobei jeder Interessent einen eigenen Vertrag dort abschließen muss! Im letzen Sommer waren Schachtarbeiten in der Umgebung zu bemerken und jetzt wurde bei uns im Keller etwas versteckt ein größerer Technikschrank entdeckt, welcher auch die Umsetztechnik ins Hauskoaxialkabelnetz beinnhaltet. Diese Technik wurde einfach zur notwendigen Stromversorgung auf das Hauslichstromnetz ohne Zwischenzähler aufgeschaltet. Nun muss damit jeder Mieter, ob Nutzer oder Nichtnutzer (!) pauschal über die m² auch diese neuen Stromkosten mittragen. Bisher waren ja nur die alleinigen Koaxialleitungen (vielleicht auch ohne Zwischenverstärker im Keller) und damit auch ohne Zusatzkosten der Nichtnutzer installiert. Das wird ja neu weiter als Verteilung ab da zu den einzelnen Wohnungen weitergenutzt.

Verstößt der Vermieter hier gegen ein Recht? Normalerweise hat die jeweiligen Stromkosten doch der neue Kabelnetzbetreiber alleinig zu zahlen und somit an seine Vertragskunden umzulegen?

Ich selber habe vor über 25 Jahren als Techniker das damalige Telefon-OPAL-Netz im Auftrag der Dt. Telekom AG in vielen Hauseingängen installiert und in Betrieb genommen. Diese Technik wurde damals immer hinter einen extra Stromunterzähler gesetzt, so dass diese zusätzlichen Stromkosten die Dt. Telekom zu zahlen hatte und eben nicht die (alle) Hausbewohner!

Haus, Wohnung, Recht, Wirtschaft und Finanzen

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