Bei wem das Gutachten der Rentenversicherung anfordern?
Und zwar wurde meine Schwester vom Jobcenter aufgefordert, beim Sozialamt "Grundsicherung bei Erwerbsminderung" zu beantragen. Da sie eine Behinderung hat und auf dem Arbeitsmarkt nicht eingegliedert werden kann.
Das Sozialamt forderte sie dann auf, ein Gutachten über die Deutsche Rentenversicherung machen zu lassen, um zu begutachten ob sie wirklich voll Erwerbsgemindert ist.
Die Deutsche Rentenversicherung, gab ihr dann eine externe Gutachterstelle (nicht direkt beim DRV-Sitz). Dieser Arzt begutachtet sie dann im Auftrag DRV und schicke ihnen dann das Gutachten zu.
Die DRV schickte dann das Gutachten weiter an das Sozialamt.
Dieses schrieb dann, dass sie die Leistungen bewilligt bekommt, da demnach wohl die volle Erwerbsminderung bestätigt wurde.
Es stand kein Zeitraum drauf, also ob die Erwerbsminderung befristet ist oder unbefristet. Einfach nur, dass es bewilligt wurde.
Nun wollten wir gerne in Erfahrung bringen, wie ob es nun befristet ist und ggf das Gutachtenergebnis haben.
Wo fordern wir das jetzt für sie an? Beim Sozialamt, Deutsche Rentenversicherung oder der externen Gutachterstelle, also bei dem Gutachter der im Auftrag für sie DRV prüfte?