Betriebsstrom der neuen Glasfaseranlage im Mehrfamilienhaus?

1 Antwort

Es ist richtig, dass dieser Strom nicht als Allgemeinstrom in den Nebenkosten abgerechnet werden darf, sondern nur die Beleuchtung.

Allerdings weißt du ja aktuell noch gar nicht, ob der Vermieter einen Fehler machen wird. Es könnte beispielsweise ein Zwischenzähler in dem Technikschrank integriert sein, oder sonst an einer Stelle, wo du ihn noch nicht entdeckt hast. Nach Vorliegen der nächsten NK Abrechnung kannst du dir die Belege zeigen lassen um das zu überprüfen.


Defter68 
Fragesteller
 29.11.2021, 12:00

Diese Guck-Chance hatte ich leider verpasst! Da der neue Schrank sich ungewöhnlich im Wäschekeller (manchmal sehr hohe Luftfeuchtigkeit ab Herbst bis Frühling!) befindet, konnte ich im Beisein eines Technikers vor Ort da leicht reinblicken. Darauf habe ich aber zu diesem Zeitpunkt nicht geachtet.

Könnte ich beim neuen Netzbetreiber diesbezüglich eine korrekte Nachfrageantwort erhalten, ob das auch so korrekt läuft? Erfahrungen?

0
Renick  29.11.2021, 12:09
@Defter68
Könnte ich beim neuen Netzbetreiber diesbezüglich eine korrekte Nachfrageantwort erhalten, ob das auch so korrekt läuft?

Nein. Der Netzbetreiber ist dazu einem Mieter keine Rechenschaft schuldig. Er muss dir nicht antworten. Allenfalls kannst du beim Vermieter nachfragen. Aber auch dieser muss sich dann erst im Zusammenhang mit der NK Abrechnung erklären.

0