Wahlen – die neusten Beiträge

AfD oder III. Weg

Nehmen wir an, der III. Weg wäre mehr populär and käme in den Bundestag, würde die AfD Stimmen verlieren und ehemalige AfD Wähler zum III. Weg wechseln?

Weil es gibt ja Leute, die den III. Weg mögen, es aber als verschenkte Stimme ansehen und deswegen eine rechte Partei wie die. AfD Wehlen weil sie mehr realisiert werden kann.

An die Rechten, welche Partei würdet ihr euer wählen, wenn bei realistisch sind:

Die Ziele der AfD (Alternative für Deutschland) und des III. Wegs unterscheiden sich grundlegend, da die AfD eine rechtspopulistische Partei und der III. Weg eine rechtsextremistische, neonazistische Gruppierung ist. Hier eine kurze Übersicht:

AfD:
  • strengere Asyl- und Einwanderungspolitik; gegen unkontrollierte Zuwanderung
  • Rassismus
  • Forderung nach einem EU-Austritt (Dexit).
  • Verstärkung der Polizei und härteres Durchgreifen gegen Kriminalität.
  • Kulturelle Identität Deutschlands
  • Leugnung des menschengemachten Klimawandels
  • Gegen Bürgergeld
  • Für Russlands Aggression
III. Weg:
  • Nationalismus
  • Rassismus
  • Feindlichkeit gegenüber der Demokratie; Ziel ist ein autoritäres, völkisches System
  • Förderung von Kampfsport als Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele.
  • Gegen Bürgergeld
  • Für die Ukraine
Beide Rechtsextremistisch und vom Verfassungsschutz beobachtet
AfD 50%
III. Weg 50%
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Sozialabgaben auf Kapitalerträge, warum kann Robert Habeck keine einzige Frage, seines eigenen Vorschlags, bei Maischberger beantworten?

Ist es wieder nur ein Schnellschuss, ohne die nötige Kompetenz, ohne ein Konzept?

Mit glasigen Augen sitzt Robert Habeck vor Frau Maischberger bei der Frage: „Wer soll denn was genau, wann, wie darauf zahlen…?“

Die Antwort Habecks fängt wie folgt an: „Ja, Sie fragen mich eine interessante Frage. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass die gesamten Steuersenkungsversprechen und Sicherheitsversprechen der Union…“

Frau Maischberger lässt nicht locker, unterbricht und kontert: „Das frage ich Herrn Merz, wenn er da ist.

Herr Habeck fängt neu an und erzählt wieder etwas vom Wetter…

(Nein, er hat nichts vom Wetter erzählt, aber man könnte es substanziell damit vergleichen.)

Quelle: ARD, Maischberger

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Der Hintergrund, Sozialabgaben auf Kapitalerträge, ein Vorschlag von Robert Habeck

Der Wirtschaftsminister will Reiche stärker an der Finanzierung des Gesundheitssystems beteiligen. Kleinsparer müssten sich keine Sorgen machen. Habecks Vorstoß bleibt unpräzise.

Die Ökonomin Veronika Grimm, die im Sachverständigenrat die Bundesregierung in der Wirtschaftspolitik berät, sieht die Pläne kritisch: "Der Vorschlag macht keinen Sinn." Denn: Dies würde insbesondere jene belasten, die ihr Einkommen regelmäßig sparen und investieren, um langfristig Vermögen aufzubauen, beispielsweise für die Altersvorsorge.

Habeck selbst verteidigte sich nun nochmal. Ihm ginge es bei diesem Thema vor allem um hohe Kapitaleinkünfte; sprich um die Reichen. Diejenigen, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus Zinsen und Dividenden bestreiten würden. Der Kleinsparer müsse sich keine Sorgen machen, so der Kanzlerkandidat der Grünen. Es gehe nicht um die Altersvorsorge. Für Normalverdiener werde es Freibeträge geben.

Doch noch immer hat Habeck keine konkreten Zahlen folgen lassen. Würde der Bundeswirtschaftsminister die Sparerfreibeträge und die Beitragsbemessungsgrenzen anheben? Und wenn ja, bis auf welche Höhen?

Skeptisch beurteilt auch Marcel Thum Habecks Vorschlag. Vor allem, weil diejenigen, die durchschnittlich bis weniger gut verdienen, kaum Kapitalerträge hätten und Gutverdiener sowie Privatversicherte außen vor wären. Weswegen der Leiter des Ifo Instituts Dresden mit Blick auf mögliche Mehreinahmen vermutet: "Es kommt kaum etwas zusammen."

Quelle: ZDF

 

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Meinung des Tages: Nach Großspenden an AfD und BSW: Sollte es absolute Obergrenzen für Parteispenden geben?

Viele Privatpersonen und Unternehmen spenden regelmäßig an Parteien. Nach jüngsten Großspenden an AfD und BSW stellt sich allerdings die Frage danach, ob generelle Obergrenzen für Parteispenden sinnvoll wären...

Großspenden an AfD und BSW

Politische Parteien sind für ihre Arbeit häufig auf die Gelder privater Spenden angewiesen. Vor wenigen Tagen erhielt die AfD eine Großspende von 1.500.000€. Beim Spender handelte es sich um den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker. Stöcker erregte 2021 Aufsehen dadurch, dass er sich und weiteren Mitarbeitern einen eignes entwickelten, aber nicht zugelassenen Corona-Impfstoff spritzte.

Auch das BSW erhielt im März 2024 zur Parteigründung eine Großspende. Mit stolzen 4.090.000 Euro stellt die Spende des Unternehmers Thomas Stanger eine der bislang größten in der Geschichte der Bundesrepublik dar.

Offenlegungspflicht von Spenden ab 35.000€

Laut § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes müssen Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, von Parteien öffentlich gemacht werden. Die Seite des Bundestages listet für das Jahr 2024 detailliert höhere Spenden sowie den / die Spender auf.

Spenden über 10.000 Euro veröffentlichen die Parteien um zwei Jahre verzögert in ihren Rechenschaftsberichten.

Angst vor politischem Einfluss von Privatpersonen

Stöckers Spende an die AfD wird vom Verein LobbyControl kritisiert. Der Verein befürchtet, dass Privatpersonen und Unternehmen durch vergleichbar hohe Spenden einen zu großen Einfluss auf die Politik gewinnen könnten. Demnach plädiert man für eine Obergrenze für Parteispenden, die's in vielen europäischen Staaten bereits gibt.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte es eine absolute Obergrenze für Parteispenden geben, um den Einfluss von Privatpersonen und Unternehmen zu beschränken?
  • Reicht die momentane Veröffentlichungspflicht von aktuell 10.000€ aus, um Transparenz bei den Spenden herzustellen?
  • Ist es vertretbar, dass manche Parteien durch Großspenden einen Vorteil gegenüber anderen politischen Parteien erlangen?
  • Habt Ihr eine Partei schon einmal finanziell unterstützt? Falls ja / nein: Was sind die Gründe hierfür?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ja, es sollte Obergrenzen für Spenden geben, weil... 47%
Nein, ich denke, dass es keine Grenzen geben sollte, da... 43%
Andere Meinung und zwar... 9%
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Ist meine Stellungnahme zur Wahlrechtsreform gut und ergibt sie so komplett Sinn?

Stellungnahme

2023 verabschiedete der Bundestag mit der Mehrheit der Ampelkoalition die Wahlrechtsreform, welche während der Bundestagswahl 2025 erstmals zur Anwendung kommen wird. Ich bin für die Wahlrechtsreform, weil ich denke, dass Maßnahmen wie die Zweitstimmendeckung, das Entfallen der Überhang- und Ausgleichsmandate, sowie die Beschränkung der Sitze im Bundestag dazu beitragen werden, unseren Wahlapperat gerechter und effizienter zu gestalten.

Um ein gutes Verständnis der Vorteile der Reform des deutschen Wahlrechts zu haben, sollte man eine grundsätzliche Idee des Schemas der Bundestagswahl in Deutschland haben. Das in Deutschland angewendete Prinzip ist die sogenannte Personalisierte Verhältniswahl. Dabei verfügen Wählerinnen und Wähler über Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme können die Wähler für einen Direktkandidaten einer Partei bzw. einen parteilosen Kandidaten ihres Wahlkreises stimmen. Der Kandidat mit den meisten Stimmen innerhalb seines Wahlkreises wird dann abgeordneter im Bundestag. Mit der Zweitstimme der Wählerinnen und Wähler wir die prozentuale parteiliche Zusammensetzung des Parlaments bestimmt. Allerdings kam es in der Vergangenheit oft zu Problemen bei der Proportionalität, dem Verhältnis von Erst-zu Zweitstimmen, welche der Grund für Überhang- und Ausgleichsmandate sind. Wenn Parteien mehr Direktmandate gewinnen, als ihnen nach ihrem Zweitstimmenanteil tatsächlich zustehen würde, durften sie diese Überhangmandate in der Vergangenheit behalten, was eine ungerechte Verzerrung der Wählerstimmen zur Folge hatte. Gleichzeitig erhielten andere Parteien im gleichen Schritt Ausgleichsmandate, um die Proportionalität der Sitzverteilung der Direktkandidaten zur Zweitstimmenverteilung im Bundestag wiederherzustellen. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung als Maßnahme innerhalb der Wahlrechtsreform hat diese Mühe nun ein Ende. Mit der Zweitstimmendeckung ziehen nur die Direktkandidaten ins Parlament ein, die auch durch das Ergebnis der Zweitstimmen ihrer Partei gedeckt sind, während die Direktkandidaten mit dem geringsten Stimmanteil entfallen. So wird sichergestellt, dass keine Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen. Außerdem wird so für eine proportionale und damit gerechte Repräsentation gesorgt, weil so die Zusammensetzung des Bundestages dem Zweitstimmenergebnis exakt entspricht und alle Stimmen, egal ob Erst- oder Zweitstimme, auf Bundesebene gleichstark gewichtet werden, was das Prinzip der Wahlgleichheit stärkt.

Außerdem sieht die Wahlrechtsreform eine gesetzliche Beschränkung der abgeordneten auf maximal 630 vor. Mit aktuell über 700 Abgeordneten ist der deutsche Bundestag das zweitgrößten Parlament der Welt. Aufgrund dieser Entwicklung, kam es in den vergangen Jahren zu extremen Kosten für den Steuerzahler, sowie starken Einbußen beim Thema Effizienz. Durch die hohe Zahl an Parlamentariern waren Arbeits- und Handlungsfähigkeit vermehrt eingeschränkt. Außerdem kam es regelmäßig zu langwierigen rechtlichen Nachverhandlungen aufgrund von Auseinandersetzungen um Mandate, welche ihrerseits Kosten und Zeit in Anspruch nahmen. Durch die Änderung werden zukünftig die Kosten sinken. Gleichzeitig werden demokratische und bürokratische Prozesse aufgrund der geringeren Anzahl an Abgeordneten vereinfacht, was den Bundestag in Zukunft effizienter machen wird.

Insgesamt schätze ich die Wahlrechtsreform als eine positive Maßnahme ein. Sie sieht entscheidene Änderungen vor allem im Verhältnis von Erst-und Zweitstimme zueinander und in der Größe des Bundestags vor, was unser Wahlsystem und somit den Bundestag zukünftig deutlich effizienter und gerechter machen wird. Kritik, welche vor allem von CSU und der Partei DIE LINKE bezüglich dem Plan die 5-Prozent Sperrklausel abzuschaffen ist hinfällig geworden, da dieser Teil der Wahlrechtsreform 2024 durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig eingestuft wurde. Somit steht der Wahlrechtsreform zur Bundestagswahl 2025 nichts mehr im Wege!

Bundestag, Partei, stellungnahme, Wahlen, Verfassungsgericht, Bundestagswahl 2025

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