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Schlüsseldienst darf einer Minderjährigen die Türe öffnen?

Hallo zusammen, heute habe ich einmal eine Frage die mir Magenschmerzen bereitet und ich hoffe hier eine Antwort zu finden.

Zur Sache: Ich habe einen Urlaub geplant und alles organisiert. Das minderjährige Kind ( 16 jahre ) ist bei der Mutter, geschäftliche Vertretung usw...... Ich habe ein neues Schloß in meine Wohnungstür gebaut ( ABUS Sicherheitsschloß ) und die Tür beim Verlassen der Wohnung abgeschlossen.

Keine 24 Stunden später wollte meine Tochter in die Wohnung. Natürlich passte der Schlüssel nicht, also rief sie irgendeinen Schlüsseldienst. Dieser hat dann die Tür mit roher Gewalt geöffnet ( Beschlag aufgeflext, Tür beschädigt, Türrahmen beschädigt ) und hat ein neues Schloß eingebaut und dem Kind 500 Euro abgenommen ( Es war Montag 18 Uhr )

Nun frage ich mich: Wenn ein Schlüsseldienst feststellt, dass die Tür abgeschlossen wurde, hat er dann nicht die Aufgabe zu denken " hm...ob das wohl Absicht ist ? " Hat er weiter nicht die Aufgabe sich zu vergerwissern das sein Auftraggeber mindestens 18 Jahre alt ist ? Und hat er nicht die Aufgabe mit so wenig Schaden wie möglich seine Arbeit zu tun ?

Jetzt am Telefon sagte er mir, es wäre ja ein billiges Schloß und ein Standart Türbeschlag montiert gewesen. Komischerweise hat er für die Öffnung knapp 2 Stunden gebraucht.

Ich fühle mich nun einfach nicht mehr in meiner eigenen Wohnung als der Eigentümer. Ich meine, wenn jedes Kind eine Öffnung beauftragen kann, warum schließe ich meine Wohnung überhaut ab ? Warum ruft so ein Mensch nicht mal den Eigentümer ( der auf Klingelschild und Briefkasten steht ) nicht einfach mal an ?

Muss ich mir das wirklich so in der Art bieten lassen ? Über Antworten würde ich mich freuen

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Nachgemachter Schlüssel abgebrochen. Kann es am schlechten Rolling des Schlüssel-Macher´s liegen oder an meinem bereits verbogenen Schlüssel?

Ich habe von meinem Original Schlüssel, 2 Schlüssel nachmachen lassen, er ist von der Eingangstür. Dazu muss ich gleich erwähnen, dass mein Schlüssel den ich verwende bereits verbogen ist vom Vormieter. Jedoch funktioniert er ohne Probleme!

Jetzt habe ich davon zwei nachmachen lassen. Der eine Schlüssel funktioniert ohne Probleme und der 2. nachgemachte ist jetzt innerhalb weniger Tage bereits zum 2 mal abgebrochen. Wie kann das sein?

Mein Schlüsseldienst meine er könnte am Schloss liegen, jedoch hat mein WG Partner auch einen Original Schlüssel und der hat keine Verbiegung drin. Kann es sein dass die Schlüssel abbrechen weil mein Schlüssel verbogen ist? und so nicht zu 100% ein korrekter Schlüssel ausgestellt werden kann, selbst wenn er funktionieren sollte.

Wie es bei uns der Fall war, 2 x verwendet beim 3. mal abgebrochen. Woran kann es liegen? Der Schlüsselmacher hat es jetzt auf Kulanz über die Reklamation laufen lassen aber ein 2 mal innerhalb von 3 Tagen, wird er mir vorwerfen ich würde grobe Gewalt anwenden, jedoch wurde der Schlüssel ganz normal umgedreht. ( Frauenkraft )

Ps. Wir hatten riesig Glück dass der Schlüssel nicht im Türschloss drin geblieben ist. Bzw sich leicht rausnehmen ließ.

Danke für Eure Hilfe im voraus!

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