Schlüsseldienstbetrug kann bei Polizei nicht angezeigt werden?

11 Antworten

Hallo MireilleDada,

von meinen persönlichen, aber unerheblichen Rechtsempfinden würde ich behaupten, dass sich der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes wegen Wucher gem. § 291 StGB [ https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__291.html ] strafgemacht hat.

Leider sagt die Rechtsprechung was anderes.

In einem gleichgearteten Fall musste ein Richter (obwohl er persönlich die hohe Summe um die es in dem Fall ging für Wucher hielt) den Handwerker wegen Wuchers freisprechen und sich von Sachverständigen belehren lassen, dass die hohen Preise der Schlüsselnotdienste üblich seien und zudem als angemessen anzusehen sind.

Die Süddeutsche Zeitung hat diesbezüglich einen Artikel verfasst, der ganz Interessant ist:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/schluesseldienst-kassiert-euro-der-ganz-normale-wucher-1.1598438

Wenn Du den Artikel durchgelesen hast, wirst Du leider feststellen, dass Du um die Zahlung nicht herumkommen wirst.

Das Du die EC-Karte sperren lassen hast bringt Garnichts, denn zum Zeitpunkt des Zahlvorganges war die Karte nicht gesperrt. Deine Bank wird die Zahlung übrigens nicht aufhalten, wenn Du per EC-Karte gezahlt hast. Nur wenn die EC-Karte dazu diente, dass die Bank den Betrag per Lastschrift einzieht, würde der Gang zur Bank was bringen.

Eine Lastschrift kann man übrigens bis zu 6 Wochen zurück buchen lassen.

Aber selbst, wenn es sich um ein Lastschriftverfahren gehandelt hat, kannst Du zwar die Lastschrift zurück buchen, aber um die Zahlung wirst Du nicht herumkommen.

Der Schlüsselnotdienst, wird Dir dann eine Rechnung über die Dienstleistung ausstellen, in der noch zusätzlich Rücklastschriftgebühren anfallen.

Zahlst Du nicht, musst Du damit rechnen, dass der Schlüsselnotdienst ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Kosten beauftragt oder ein gerichtliches Mahnverfahren veranlasst. In beiden Fällen wird das Ganze dadurch noch teurer.

Ich persönlich kann diese Rechtsprechung auch weder nachvollziehen, noch gutheißen, aber meine Meinung zählt hier nicht.

Ich weiß, dass Du jetzt was anderes hören wolltest, aber leider gilt das was ich hier angeführt habe und  in der Süddeutschen Zeitung steht. Über diesen fall wurde auch schon zahlreich im Fernsehen berichtet.

Schöne Grüße
TheGrow

ChefMoralAnwalt  25.02.2016, 19:58

Lastschriften kann man bis zu 8 Wochen nach der Buchung widersprechen.

Fehlt ein SEPA Mandat, so kann man der Lastschrift 13 Monate lang ab Lastbuchung widersprechen.

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TheGrow  25.02.2016, 21:29
@Interesierter

Die Folgen die der Fragesteller zu erwarten hat, wenn es zu einer Rücklastschrift kommt habe ich ja auch bereits angeführt.

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Die EC-Karte kannst Du zwar sperren, aber was soll das bringen in diesem Fall?

Ein Zahlung mit der EC-Karte kannst Du nicht stornieren.

Wie sollte das gehen? Erst eine Waren kaufen, dann die Zahlung zurückziehen. Nee das geht nicht.

Du fühlst Dich ziemlich dumm, aber nun hast Du wieder etwas gelernt: Nächste mal fragste vorher einen Handwerker, was das kostet.


Ein Betrug ist nicht gegeben. Es handelt sich lediglich um einen (eventuell) zu hohen Preis für eine erbrachte Leistung. Die Frage stellt sich: warum hast du bezahlt? Du hättest auch eine Rechnung verlangen und diese dann eingehend prüfen können. Die Polizei ist schlichtweg nicht zuständig.

Die Ec Karten Sperre ist genau so sinnlos, wie erst morgen zur Bank zu gehen und eine Überweisung zu stornieren.

Denn die wurde längst ausgeführt. Stell schriftlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Füge eine Kopie der Schlüsseldienst Rechnung bei.

Branga  25.02.2016, 11:50

Es ist zwar Abzocke, aber eine Anzeige würde da nichts bringen. Denn die bewegen sich da meist rechtlich auf sicherem  Boden.

Das lernst Du dann im 2. Semester.

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Interesierter  25.02.2016, 13:05

Wie kommst du darauf, dass es sich hier um einen Betrug handeln soll?

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Interesierter  25.02.2016, 20:16
@ChefMoralAnwalt

In deiner Antwort nicht, aber in der Fragestellung wird eindeutig auf Betrug abgehoben. Dazu rätst du zur Strafanzeige. Dass der Fragesteller diesen Rat nur auf ein Betrugsdelikt beziehen kann, versteht sich von selbst. 

Ein Betrug aber liegt hier definitiv nicht vor. Wucher vielleicht, aber das ist eine andere Sache, die auch so benannt werden sollte. 

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ChefMoralAnwalt  25.02.2016, 20:24
@Interesierter

Du reimst dir hier irgendeinen Unsinn zusammen und implizierst damit, ich hätte eine ( teils ) falsche Antwort gegeben.

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Wo siehst du hier die Straftat? Dir wurde eine Rechnung gegeben, du hast diese Rechnung bezahlt und nur weil dir jetzt hinterher einfällt das dir der Preis nicht passt kannst du nicht einfach das Bezahlte rückgängig machen. Ob der Preis für die erbrachte Leistung gerechtfertigt ist darüber kann man sich streiten, aber ich kann auch Fliegenkot für 10.000 Euro das Gramm verkaufen solange ich niemanden darüber hinwegtäusche wofür er bezahlt.

Die Polizei hat damit nun mal gar nichts zu tun.

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nichts davon trifft hier zu. Also hat die Dame an der Rezeption genau richtig gehandelt. Du gehst ja auch nit zum Metzger und fragst nach Putzmittel. Die Polizei ist nicht dafür da, zivilrechtliche Sachen zu regeln, nur weil der Kläger zu knauserig ist sich nen Anwalt zu nehmen und Klage zu erheben.

Zivilrechtlich kannst du eventuell dagegen vorgehen obwohl da die Kosten die dich erwarten in keinem Verhältnis zum Erfolg stehen.

Mal abgesehen davon das du bei einer Verurteilung der Firma deine Kohle auch nicht wieder bekommen hättest sondern mit dieser Verurteilung lediglich bessere Chancen im zivilrechtlichen Verfahren hättest.