Oh man. Bestimmt solche Angry Forester Helden....

Im Wald haben keinerlei motorisierte Gefährte etwas zu suchen. Auch keine dämlichen Förster mit ihren Geländewagen. Soviel zu meiner Moralauffassung.

Rechtlich ist das anders. Demnach dürfen Förster sehr wohl durch den Wald fahren. Und jeder der nicht mit ihm zu tun hat oder selbst einer ist, darf dies motorisiert nicht.

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Anzeigen kann dich immer jemand. Klarer Fall von Notwehr nach § 32 StGB . 

Du hast dich nicht strafbar gemacht. Derjenige der in deine Tasche gegriffen hat, hat sich des versuchten Raubes nach § 249 StGB strafbar gemacht. Es war von dir völlig legitim diesen Versuch abzuwehren.

Zumal du hierbei noch sehr sanft warst. Anstatt dieser kriminelle Abschaum das akzeptiert, geht er wieder auf dich los, wundert sich über deine abermals korrekte rechtliche Handlung und heult jetzt rum.

Das ist erbärmlich, aber Alltag in Deutschland. Du solltest locker bleiben. Solltest du Besuch von der Polizei bekommen oder von dieser vorgeladen werden, dann geh auf keinen Fall zur Polizei hin.

Das ist keine Pflicht. Mach gegenüber Polizisten als Beschuldigter niemals Angaben zum Sachverhalt. Gib nur deine Personalien an oder zeig denen deinen Ausweis. Aber sag kein Wort zur Sache.

Vor Gericht kannst du als Angeklagter aussagen, wenn es zur Verhandlung kommen sollte. Musst es aber nicht.

Nur weil 5 Leute gegen dich aussagen könnten, bedeutet das nicht, dass du vor Gericht verlierst. Und wenn dann gehst du in Berufung.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__249.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

http://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

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Vor einer negativen Bewertung bitte dich immer erst mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.

Schilder den Sachverhalt und verlange Nachbesserung innerhalb von 7 Tagen.

Erst wenn er das nicht macht, solltest du ihn entsprechend bewerten.

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Wenn du dein PayKonto schon etwas länger hast, es noch nie oder selten Rückbuchungen oder Beschwerden gab, dann wird es sicherlich klappen.

Aber PayPal zieht das Geld spätestens Montag per Lastschrift von deinem Bankkonto ab. Sieh also zu, dass dieses bis dahin ausreichend gedeckt ist.

Sonst wird dein PayPal Konto eingeschränkt, bis du den Schuldbetrag bezahlt hast. Für jede Rücklastschrift verlangt PayPal 5 € Gebühren, was angemessen ist.

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Die Ec Karten Sperre ist genau so sinnlos, wie erst morgen zur Bank zu gehen und eine Überweisung zu stornieren.

Denn die wurde längst ausgeführt. Stell schriftlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Füge eine Kopie der Schlüsseldienst Rechnung bei.

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Sicherlich nicht unbedingt. Aber wenn schon Staatsanwaltschaft und Anstaltsleitung für 2/3 sind, wird es ganz sicher auch der Richter sein.

Auch wenn dieser anders entscheiden könnte. Für mich kämen 2/3 nie in Frage. Denn wenn ich entlassen werde, möchte ich frei sein.

Wenn man jedoch auf 2/3 entlassen wird, ist man nicht frei, weil man noch Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt ist.

Hat man lange Haftstrafen von 6 Jahren oder mehr, könnten sich 2/3 natürlich lohnen.

Du wirst am 4.03.2016 entlassen. Bereite dich darauf vor.

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Nein, dass muss man nicht.

Da du bereits gezahlt hast, ist die Mahnung hinfällig. Deswegen steht bei vielen Mahnungen auch der Text:

"Sollten Sie bereits gezahlt haben, bzw. sich ihre Zahlung mit dieser Mahnung überschnitten haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos."

Im Übrigen dürfen für eine Papiermahnung maximal 1,20 € an Gebühren verlangt werden. Kein Cent mehr.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/615/wie-hoch-duerfen-mahngebuehren-sein/

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Du machst als Anwalt immer Menschen unglücklich. Zum Beispiel wenn du als Pflichtverteidiger für einen Kinderschänder berufen wirst.

Dann musst du diesen Minusmenschen vor den Augen und Ohren der Opfer verteidigen, sofern dieser nicht umfassend gesteht.

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Schreib Aldi Talk oder E-Plus unter Angabe deiner Mobilfunknummer eine E-Mail. Das ist am günstigsten. Denn wegen den kriminellen Mobilfunkprovidern musst du nicht noch Geld ausgeben.

Fordere die auf, dir eine Drittanbietersperre für mobiles bezahlen einzurichten. Die muss kostenlos sein. Nach deren Aktivierung kannst du nicht mehr in diese Abofallen tappen.

Fordere die weiter auf, dass sie dir alle vorhandenen Abo`s kündigen und alle Gebühren für Drittanbieter-Abo`s erstatten. Füge deiner E-Mail unbedingt den unten stehenden Link bei.

Alle Mobilfunkunternehmen machen sich mit diesen Abo`s jeden Tag massiv des Betrug strafbar. Denn diese Unternehmen dürfen immer nur eigene Leistungen, aber niemals Leistungen Dritter berechnen. 

Das wissen die auch. Die verdienen aber an den Abo`s der Drittanbieter mit und machen Verlust, wenn das Abo gekündigt wird, bzw. sie die Gebühren hierfür erstatten müssen.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

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Du musst gar nichts. Nimm deinen Ausweis mit.

Und wenn sie dir nicht glaubt, geh wieder. Selbst schuld, wenn man sich nicht ausweisen kann.

Und nun heul nicht rum. Andere haben schwere Krankheiten, du nur Kinder Probleme.

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Wollte dieser fremde Mann mich angreifen?

Wäre ich beinahe Opfer eines Angriffs geworden?

Hallo heute hat sich folgendes zugetragen: Ich laufe ganz normal vom Supermarkt nach Hause zurück, also nichts Besonderes. Nach ein paar Minuten war ich dann auf einem langen Weg, der mitten neben dem Spielplatz und ein paar Wohnhäusern liegt. Meine ganzen Hände waren voller Einkäufe, aber die Last des Tragens wurde von so einem unbekannten Mann verdrängt, der sich seltsam verhielt.

Als er mich gesehen hat, hat er direkt nach hinten geschaut ob dort jemand ist. Es war niemand da. Dann hat er seine Seiten abgecheckt. Etwas weiter hinten habe ich eine Frau mit einem Kind gesehen, aber sie war schon 300m oder so entfernt.

Jedenfalls habe ich mich zu diesem Zeitpunkt schon unwohl gefühlt, aber dann hat er aufgehört zu gehen und hat sich neben eine Laterne gestellt, fast so als würde er auf mich warten. Und er hat telefoniert, aber ich bin mir nicht sicher, ob er vieleicht ein Telefonat vorgespielt hat, denn ich habe ihn nichts reden gehört und er hat alle paar Sekunden zu mir rübergeschaut.

Ich wollte aber nach Hause also müsste ich zwangsläufig an ihm vorbeilaufen und als ich ca. 30m entfernt von ihm war, habe ich gesehen, dass er mit seiner linken Hand in seiner Linken Jackentasche greift.

Zu diesem Zeitpunkt wurde ich mega nervös, weil ich dachte, dass dort irgendetwas im Busch liegt. Ich bin direkt auf den Waldweg gegangen und habe versucht ca. 10m Abstand zu halten. Der Mann, der übrigens so wie ein Hipster aussah und Mitte 20 war, vielleicht 23, deutscher Herkunft, hatte seine Hand immer noch in seiner Jackentasche und er hat mich ca. 3 Sekunden lang angestarrt als ich ungefähr 10 Meter von ihm entfernt war.

Nach diesen paar Sekunden hat er sein Gesicht verzogen, so als ob er sich über etwas geärgert hätte und er ist dann langsam weiter gegangen.

Ich muss noch dazu sagen, dass ich türkischer Herkunft bin und ich hatte echt Angst, dass ich aufgrund meinem türkischen Aussehen angegriffen oder bedroht werde.

Denkt ihr, dass der Mann mich angreifen wollte? Vielleicht hatte er ein Messer in der Jackentasche?

Oder hatte er vielleicht Angst vor mir? Aber warum ist er dann stehengeblieben? Hätte ich vielleicht die Polizei anrufen sollen?

Ich würde mich echt über ein paar Einschätzungen freuen. lg DerAlien1996

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Alles nur Mutmaßungen. Zum Glück ist dir nichts geschehen. Vielleicht war es ein Drogenabhängiger. Die verhalten sich oft merkwürdig.

Es konnte auch einer sein, der dich angrabschen, ausrauben oder schlimmeres machen wollte.

Vielleicht hatte er auch kurz zuvor eine ( schwere ) Straftat begangen und war deswegen nervös. Alles möglich.

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Das geht auch nach 6 Monaten, solange hier keine Tat vorliegt die nach § 77b StGB der Verfristung unterliegt.

Bei solchen Taten muss man ab Kenntnis der Tat innerhalb von 3 Monaten einen Strafantrag stellen.

Sachbeschädigung und Körperverletzung unterliegen dieser Verfristung nach § 77b  StGB nicht.

Du solltest eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB stellen. Außer deine Freundin ist geistig wirklich so kaputt, dass es gar nichts bringen würde.

Wenn eine schriftliche Polizei Vorladung kommt, gehst du bitte nicht dahin. Sollte dich die Polizei besuchen, mach bitte nur Angaben zu deinen Personalien nach § 111 OwiG oder lege deinen Personalausweis vor.

Ansonsten machst du bitte keinerlei Angabe zur Sache. Lass dich nicht von den, oft ungebildeten, Polizisten einschüchtern. Du musst zu keiner Zeit Angaben zur Sache machen.

Gegenüber Polizisten sollte man nie Angaben zum Sachverhalt machen. Denn diese möchten oftmals nur schnell ein Ermittlungsverfahren abschließen und agieren dabei nicht so neutral wie ein Richter.

Eine Einstellung nach § 170, Absatz 2 StPO ( kein genügender Anlaß zur Anklageerhebung = Unschuld ) ist wahrscheinlich.

Denn deine Freundin wird sicher als Zeugin vorgeladen oder angehört und kann dich da entlasten oder widersprüchliche Angaben machen.

Deine Freundin braucht einen Betreuer.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__77b.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

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Ja, darf sie. Inwiefern der Keller untervermietet ist, ist unwichtig.

Wichtig ist nur, dass der zu durchsuchende Keller tatsächlich zur Wohnung des Beschuldigten, gemäß des Durchsuchungsbeschluss, gehört.

Werden Sachen beschlagnahmt/sichergestellt die dem Untermieter gehören, aber aus einer Straftat des Hauptmieters stammen, dann dürfen die Sachen nach den § 73, Absatz 4 StGB auch mitgenommen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__73.html

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Wie sich gegen Handyabofalle wehren?

Liebe GuteFrage-Nutzer.

Ich denke ich stecke in einem Dilemma. Seit 5 Wochen erhalte ich Nachrichten auf meinem Iphone mit folgenden Inhalt:

"E-Plus hat Ihnen soeben 9,99 EUR für die Nutzung des Premium-Dienstes von . . . . . . . . berechnet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Anbieter."

Die angeblichen Anbieter sind Global Billing Solu, .Kingf.Maint.Ltd, Xplosion Ltd, Clarion Marketing Lt. Ich kenne diese Anbieter NICHT und habe kein Vetrag abgeschlossen. Ich habe lediglich einen Vertrag mit BASE und sehe es definitiv NICHT ein diese dreistellige Summe zu bezahlen obwohl ich die letzten Wochen kein Vetrag mit unseriösen, fremden Anbietern abgeschlossen habe, denn wieso denn auch? In den Textnachrichten steht dass ich angeblich ein Premium-Dienst genutzt habe..aha kann mich NICHT daran erinnern. Anscheined haben sich einige ans Internet gewendet aber irgendwie werde ich nicht schlau daraus zumal auch keiner wahrscheinlich soviel zahlen muss wie ich jetzt da ich die Nachrichten ignoriert hatte und dachte es sei Werbung gewesen wie immer. Ein riesen Fehler..aber trotzdem sehe ich nicht ein zu bezahlen. Meine Frage nach der Schilderung: Wie kann ich meine Rechte geltend machen?Wie kann ich morgen Base erklären dass ich nicht bezahlen werde? Online habe ich vorhin diese Dienste blockieren lassen (ich weiss leider zu spät aber ich wusste von davon nichts). Sollte ich zur Vebraucherschutzzentrale? Muss ich wahrscheinlich vor Gericht gehen müssen um mein Geld wieder zu bekommen? Das gruselige ist dass diese Abzocke ihre Standorte im Ausland haben! Ich hoffe diese Betrüger kriegen die gerechte Strafe!Sowas macht man nicht!

An Experten und ehemalige Opfe: Wie soll ich vorgehen bzw. wie seit ihr damals vorgegangen?

Vieleeeeen Dank im Voraus und verzeihung für Fehler .

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Grundsätzlich:  Ausnahmslos alles Mobilfunkanbieter machen sich jeden Tag massivst mit diesen Abofallen des Betrug strafbar. Sind also tiefster krimineller Abschaum, der wohl nur von Banken überboten wird.

Mobilfunkunternehmen dürfen ihren Kunden immer nur eigene Leistungen, aber niemals Leistungen Dritter berechnen.

Mobilfunkprovider haben mit Abos Dritter dem Grunde nach gar nichts zu tun. Drittanbieter müssen ihren Kunden, wenn, dann ihre angebliche Leistungen seperat in Rechnung stellen.

Meistens kommen diese Abos zustande, in dem man irgendwo auf harmlose Werbung klickt. Ohne das dort zuvor stand, dass man mit einem Klick darauf ein Abo abschließt.

Somit sind diese Abo`s schon von sich aus nicht rechtens. Von einer Leistung kann man hier auch nicht schreiben. Es gab keine Leistung, nur weil du auf eine Werbung oder eine Seite geklickt hast.

Mach bitte folgendes:

Schreib E-Plus eine E-Mail. So sparst du Kosten. Warum auch solltest du diesen kriminellen auch noch Geld hinterher werfen? ( zum Beispiel per Brief oder Anrufen )

Beantrage eine Drittanbietersperre für mobiles bezahlen. Ist diese eingerichtet, so kannst du nicht mehr in diese Abofallen tappen. Die Sperre muss kostenlos sein.

Verlange von E-Plus weiter, dass man dir alle vorhandenen Abos kündigt und Kosten diesbezüglich erstattet.

Füge deiner E-Mail unbedingt den unten stehenden Link mit bei.

Strafanzeigen bringen gegen Großunternehmen genau gar nichts, weil ein Unternehmen als solches nicht im gesamten strafrechtlich haften kann. Man müsste hier Einzelpersonen ausfindig machen.

Die Verbraucherzentralen wissen über die Vorgehen schon bescheid.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

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Inkassobüros haben für ihre "Leistungen" keine Rechtsgrundlage. Auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) dürfen sich Inkasso Clowns gerade nicht berufen.

Und die § aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) drehen sich Inkasso Haie immer so, dass es für sie gut ist.

Zahl nur die Hauptforderung plus 1,20 € für jede Papiermahnung. Sofern der Hauptgläubiger überhaupt Mahnungen versendet hat. Zahle keine Gebühren für Mahnungen, die per E-Mail versandt worden sind.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/615/wie-hoch-duerfen-mahngebuehren-sein/

Die Inkassoforderung wird eh zurückweisbar sein, da sie sicher nach § 174 BGB keine Gläubiger Vollmacht mit beiliegen hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__174.html

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