Hallo,
ich soll demnächst bei unserer KatS-Organisation die Position des Medizinproduktegesetz Beauftragten übernehmen. Nun kämpfe ich mich langsam aber sicher durch die MPBetreibV. Das Medizinproduktegesetz folgt anschließend sowie auch eine Fortbildung vom DRK(PDF-Folien "clever-fortbilden.de") und ein Leitfaden DLRG LV Hessen.
Da ich assistierend schon aktiv geworden bin und mit dem aktuellen MPG auch schon gesprochen habe, dachte ich, es ginge nur um Material kontrollieren, ggf auffüllen, nachbestellen und eben die STK-pflichtigen Geräte einer STK unterziehen/unterziehen lassen.
Ich lese aber gerade in der MPBetreibV, dass ich Medizinproduktebücher (§7) und Bestandsverzeichnisse (§8) führen muss. 1. Frage: Wie genau wird das bei euch gemacht? Wie händelt ihr das? Vorallem §8 verwirrt mich etwas.. soll ich jetzt für jede Mullbinde und jedes Verbandpäckchen ins Bestandsverzeichnis mit allem drum und dran aufnehmen?
Außerdem lese ich hier in §9(Gebrauchsanweisungen), dass die Gebrauchsanweisungen jederzeit für jeden Anwender zugänglich sein müssen. Heißt das, dass ich sie im Prinzip vor die Ov, also "öffentlich" zugänglich machen muss?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten, auf die weniger hilfreichen verzichte ich freiwillig. Ich bin mir auch mittlerweile bewusst(jetzt, wo es zu spät ist), dass ich einen haufen Arbeit auf mich und meinen Kollegen genommen habe.
MfG Bantha