Medizinprodukte-Gesetz Beauftrager / MPG - Team, KatS

2 Antworten

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Zuerst einmal würde ich vorschlagen, dass du die Schulung abwartest, da klären sich die meisten Fragen. Auch ein gründliches Durchlesen der Verordnung wirkt Wunder (Alles was ich jetzt erkläre lässt sich aus dem direkten Verordnungstext herauslesen)

Wichtig ist aber erstmal: Ein Bestandsverzeichnis nach §8 ist nur für aktive Medizinprodukte zu führen, das sind alle Produkte, die mit (irgend)einer Energiequelle angetrieben werden. Wir reden also von elektrisch betriebenen Geräten (z.B. EKG/Defi, Pulsoxy, Absaugpumpe, Thermometer, BZ-Messgerät, Pupillenleuchte, Laryngoskop [Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit]) sowie durch Gas angetriebene (z.B. Beatmungsgerät, Sauerstoffbetriebene Absaugeinheit [Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit]) Dabei werden in einigen Ländern Pupillenleuchten sowie Laryngoskope durch Ausnahmegenehmigungen von der Erfassungspflicht befreit.

Medizinproduktebücher nach $ 7 sind nur für Geräte der Anlagen 1 und 2 zu führen (z.B. Defi, Absaugpumpe, Beatmungsgerät [Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit]). Manuelle RR-Messgeräte sowie Kompakt-Fieberthermometer sind hier ausgenommen.

Gebrauchanweisungen sind, wie du richtig vermutet hast, für jeden Anwender zugänglich zu sein. Das bedeutet, dass alle eure Helfer die Möglichkeit haben müssen, darauf zuzugreifen, ohne z.B. erst in ein Büro einbrechen zu müssen :) Nach allgemeiner Interpretation müssen die aber z.B. nicht auf dem Fahrzeug mitgeführt werden.

Ich hoffe das hilft dir, ich hab mir dasselbe angetan. Es ist viel Arbeit, macht aber irgendwie auch Spass, wenn man es einmal durchblickt hat!

Bantha 
Fragesteller
 15.01.2013, 23:22

Vielen Dank, es hilft mir jedenfalls schon mal ein Stückchen weiter :) Ich muss nur erstmal einen Überblick bekommen und rausfinden, was mein Vorgänger alles gemacht und nicht gemacht hat..

Und mich mit meinem Kollegen absprechen, in der Hoffnung, dass er zuverlässig ist.

  1. Vorallem §8 verwirrt mich etwas.. soll ich jetzt für jede Mullbinde und jedes Verbandpäckchen ins Bestandsverzeichnis mit allem drum und dran aufnehmen?

Nein. Nur vom MPeG erfasste Produkte müssen natürlich aufgenommen werden.

Heißt das, dass ich sie im Prinzip vor die Ov, also "öffentlich" zugänglich machen muss?

Ja, natürlich. Sie müssen an einem Ort gelagert sein, wo grds. jeder Zugriff hat. Sie in einen Schrank einzuschliessen, wo ein abgeschlossener Personenkreis Zugang (z.B. Schlüssel) hat, würde die Voraussetzung natürlich nicht erfüllen.

Sie im Gruppenraum in einem nicht abgeschlossenen Schrank zu lagern, würde die Voraussetzung natürlich erfüllen.

Was kann denn daran schwer zu verstehen sein?

Bantha 
Fragesteller
 16.01.2013, 15:52

Mir hat sich jetzt die Frage gestellt, ob es erlaubt ist, die Ov, die eben immer nur dann offen ist, wenn gerade jemand mit Schließberechtigung da ist. Wenn man in der Ov ist, kommt man auch dran.

Nur, wenn man keinen Schlüssel zum Gebäude hat, kommt man nicht dran. Muss man diesen Zustand ändern oder geht das in Ordnung?

Nicht verstehen war vielleicht die falsche Formullierung..

Reverend  13.02.2013, 17:32
@Bantha

Nur ums zu ergänzen: Es muss nur der Personenkreis Zugang haben, der auch mit den Geräten umgeht. Es muss also keine Gebrauchsanweisung an die Außenmauer geklebt werden, solange da nicht auch Geräte (z.B. AED) hängen.