Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Sachbeschädigung mit einem Fahrzeug und unerlaubtes Entfernung vom Unfall Ort?
Ein Unfall setzt ja immer ein unbeabsichtigtes plötzliches Ereignis voraus.
Wenn ich jetzt aber als Beispiel mit meinem Auto auf einen Parkplatz drifte und Reifenspuren hinterlasse und dann wegfahre, müsste dies das eigentlich eher als Sachbeschädigung eingestuft werden, oder?
Gleichwohl stellt sich mir die Frage, wenn ich mit einem Auto über eine Wiese fahre, um abzukürzen und Reifenspuren hinterlasse, dürfte es doch eigentlich auch keine Unfallflucht im eigentlichen Sinne sein.
Ich hab bei Fahrerflucht, immer den Unfall, also ein unbeabsichtigtes Ereignis im Kopf , was ja bei den Beispielen nicht anzunehmen ist.
wie genau ist hier, die Rechtslage zu bewerten? bei Google bin ich da, mit diversen Versuchen und Formulierungen nicht weitergekommen.