TÜV Überziehen?

9 Antworten

Ja, ist noch so.

Allerhöchstens steckt dir die Polizei einen Hinweis unter den Scheibenwischer, dass der TÜV abgelaufen und innerhlab x Wochen erledigt werden muss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Habe Motorentechnik im Hauptfach studiert

"adac hu" 1. Ergebnis: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/hu-und-au/hu-und-au/

Versäumt der Fahrzeughalter die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert – und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent.
Ist der Termin für die Hauptuntersuchung schon abgelaufen und es kommt zu einem Unfall, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden wäre, zum Unfall, kann die Versicherung den Autobesitzer in Regress nehmen, also ­einen Teil der Schadensumme zurückverlangen.  

"bußgeld hu" 2. Ergebnis: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/hu-und-au/hu-ueberzogen-oder-durchgefallen/

Wird der überfällige Zeitpunkt z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden, wenn die Frist bei Pkw um mehr als zwei Monate, bei Nutzfahrzeugen um bis zu zwei Monate, überschritten ist.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

keine AHnung wie es außerhalb vom Saarland ist, aber hier kann man ruhigen Gewissens dann am 31.8. zur HU/AU fahren ohne daß es teurer wird oder die Rennleitung einem was ankreidet

Also soweit ich weiß (und mir hat das auch mal ein Prüfer gesagt), kannst du den TÜV bis zu 2 Monate überziehen, ohne dass da groß was passiert. Du kriegst dann höchstens 15 € Verwarngeld, aber keinen Punkt oder so. Das gilt aktuell immer noch.

ABER: Du bist noch in der Probezeit, und da würde ich echt aufpassen. Wenn du den TÜV über 8 Monate hinaus schleifen lässt, wird’s problematisch – dann gibt’s nämlich einen Punkt und das gilt als B-Verstoß. Das kann dann zur Verlängerung der Probezeit führen und du musst evtl. ein Aufbauseminar machen.

Also Fazit: 1–2 Monate ist noch okay, wenn’s nicht anders geht, aber ich würd’s in der Probezeit echt nicht drauf ankommen lassen und möglichst pünktlich zum TÜV fahren. Sicher ist sicher.

Warum willst Du es denn überhaupt soweit kommen lassen, und gehst nicht in der normalen Zeit hin? Mein Sohn musste überziehen, weil der Wagen noch TÜV fertig gemacht werden musste, und er auf die Ersatzteile warten musste, hätter er allerdings früher sich drum kümmern können. Es wurde keine Strafe fällig (er hatte 4 Monate überzogen) ich bin der Halter, aber eine erhöhte TÜV Gebühr musste er bezahlen.