TÜV in der Probezeit überziehen?
Halli hallo.
Bin noch in der Probezeit und mein TÜV vom Auto ist im Mai abgelaufen.
Bekomme ich dann eine Geldstrafe oder Schlimmeres; da ich noch in der Probezeit bin?
3 Antworten
Eine Geldstrafe ist bei Straftaten vorgesehen. Das Überziehen des TÜV ist mit Sicherheit keine Straftatbestand. Du darfst sogar einen Monat ohne Auswirkungen den Termin für die HU überziehen. Danach kostet es Verwarnungsgeld.
Um bis zu 2 Monate überzogen: 15 € Verwarnungsgeld
Um 2 bis 4 Monate überzogen: 25 € Verwarnungsgeld, 0 Punkte in Flensburg.
Ab 4 Monaten kostet es dann ein Bussgeld plus 28,50 Euro Gebühren und es gibt Punkte in Flensburg
Um 4 bis 8 Monate überzogen: 60 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg.
Um mehr als 8 Monate überzogen: 75 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg.
Ob du in der Probezeit bist oder nicht, spielt keine Rolle.
Du kannst den fälligen TÜV-Termin bis zu zwei Monaten sanktionsfrei überziehen - fahre deshalb bitte bis Ende Juli zum TÜV.
LG
Den HU-Termin („TÜV“) kannst du ohne Sanktionen um bis zu zwei Monate überziehen. Bei Fälligkeit im Mai hast du also nichts zu befürchten, wenn du ihn bis einschließlich Juli durchführen lässt. Ab dem dritten Monat ist es eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 35€ kosten kann und bei der Prüfung noch mal 20% Aufpreis. Ob du in der Probezeit bist oder nicht, ist da unerheblich.