Rückgaberecht bei Kinderwagen (individuell zusammengestellt)?

Hallo, ich habe eine Frage zu den Rechten eines Käufers. Wir haben einen Kindrrwagen im Geschäft von Gesslein bestellt - "teilweise Individuell zusammengestellt." Im Voraus 1200€ bezahlt und Nun ist er wie vereinbart nach 8 Wochen geliefert worden und wir haben diesen vom Lager abgeholt. Leider total falsch und fehlerhaft. Die HandMuffs und der Adapter für Maxi Cosi fehlen. Die BabyWanne C3 ist mit falschen Innenstoff genäht und die Naht ist auch total schief/ungleichmäßig. Die Clips um die BabyWanne in das Gestell zu stecken ist auf der linken Seite kaputt. Beim Fusssack ist der Reißverschluss schief aufgenäht und kann somit weder geöffnet noch geschlossen werden. Beim SportSitz ist der Spielbügel in einem dunkelblauen Stoff obwohl wir Leder Cognac bestellt und bezahlt haben. Das waren alles Aufpreise die wir uns "gegönnt" haben. Nun habe ich den Kinderwagen eingepackt und beim Fachhandel sowie bei Gesslein angerufen. Der Fachhandel meinte ich solle ihn ins Geschäft bringen und die schauen sich den an. Gesagt - Getan. 40km einfach wieder in den Fachhandel gefahren und nun war die "Abteilungsleiterin" nicht da und somit müssen wir den bereits bezahlten Kinderwagen bis morgen stehen lassen und sie würde uns morgen anrufen und uns Sagen was gemacht werden kann. Angerufen hat sie natürlich nicht. Ich musste wieder Nachrufen. Sie erklärte mir das sie den Kinderwagen eventuell nachbessern würden sobald sie das Einverständnis von Gesslein hat. Hierzu soll ich nochmal in den Laden kommen um die Details zu besprechen. Wielange Gesslein für die Nachbesserung braucht können Sie natürlich nicht sagen.Ich habe ihr gesagt, dass ich nicht wieder 8-10 Wochen warten kann, denn ich habe noch maximal 8 Wochen bis zur Entbindung. Außerdem kann man das nie so genau sagen, denn unser kleiner kann ja auch früher kommen was wir allerdings nicht hoffen. Dieses Risiko das der Kinderwagen nicht rechtzeitig ankommt kann ich mir nicht leisten. Sowas mag ich absolut gar nicht.Im Internet habe ich gelesen das der Verkäufer tatsächlich das Recht auf Nachbeaserung hat aber ich als Käufer habe das Recht ihm eine Frist zu setzen. Allein die BabyWanne muss komplett neu hergestellt werden weil sie ja von vorn bis hinten defekt ist. Ehrlich gesagt, bin ich so enttäuscht ich möchte den Kinderwagen zurückgeben und mein Geld zurück. Diese Fahrerei hin und her, Benzin, die Zeit und die Nerven habe ich einfach nicht. Außerdem hätte ich jetzt noch die Möglichkeit mir anderweitig einen Kinderwagen zu besorgen. Wenn die den Nachbessern und es wieder vermasseln dann werde ich keine Zeit mehr haben einen neuen zu bestellen.Was meint ihr? Wie soll ich vorgehen? Ich garantiere, das wenn die den nachbessern das ich noch 2-3 Fehler finde, weil man dann einfach auf der Suche nach Fehlern ist. Welche Rechte habe ich? Kann ich den nicht von Kaufvertrag zurücktreten oder Ggf Schadensersatz verlangen?

Schadensersatz, Kinderwagen, Rückgaberecht, Nacherfüllung
Darf ich unseren Kinderwagen im Treppenhaus abstellen?

Hallo alle zusammen! Vor zwei Monaten haben mein Partner und ich Nachwuchs bekommen. Wir benutzen den Kinderwagen täglich, manchmal sogar mehrmals täglich. Daher stellen wir ihn im Treppenhaus ab. Da wir im 2. Stock wohnen, ist es doch wirklich unzumutbar, diesen jedes Mal aus und in die Wohnung zu schleppen. Natürlich könnten wir ihn auch in unseren Kellerraum stellen, jedoch ist die Kellertreppe sehr steil (7 Stufen), was auch äußerst umständlich ist. Wenn mein Partner nicht da ist, krieg ich das alleine erst recht nicht hin. So, nun hat sich jedoch eine (kräftig gebaute) Nachbarin beschwert, der Platz sei nicht aussreichend, und es sei zu eng. Von der Vermietergesellschaft haben wir sogar schon eine schriftliche Aufforderung bekommen, den Kinderwagen nicht im Treppenhaus abzustellen, da sonst der Fluchtweg versperrt sei, was eigentlich völliger Blödsinn ist, denn jeder normal gebaute Mensch kommt ohne Probleme vorbei. 58cm reichen doch aus, oder (habe ich ausgemessen)? Alle anderen Nachbarn haben nix dagegen, dass er dort steht. Okay, im Mietvertrag steht, Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen sei verboten. Aber es gibt doch sicherlich Ausnahmen für solch einen Fall (2. Stock, steile Kellertreppe)???

Bitte helft uns, wie sollen wir da weiter vorgehen? Der Kinderwagen ist leider nicht gerade leicht :-( Oder haben wir echt keine andere Wahl? Danke im Voraus!!!

Mietrecht, Kinderwagen, Treppenhaus

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