Bundespolizei Ärztliche Untersuchung wiederrufen?

Hallo Leute,

ich habe mich bei der Bundespolizei beworben und die ersten Tests des Auswahlverfahrens mit Erfolg bestanden. Die Beamten dort, sicherten mir zu, dass ich aufgrund meiner Leistungen unter Vorbehalt der ärztlichen Untersuchung eingestellt werde. Nun hatte ich das Ärztliche Auswahlverfahren endlich und schnitt auch in allen Bereichen sehr gut ab. Beim Hörtest wurde an meinem rechten Ohr festgestellt, dass ich die niedrigste Frequenz nicht war nehmen kann und wurde deshalb als nicht Diensttauglich abgestempelt was ich nicht verstehen kann, da ich bereits Landespolizist bin und vor 4Jahren erst nach PDV300 getestet wurde.

Zwei Tage später, hatte ich bezüglich meines Ohrs einen Termin beim HNO um feststellen zu lassen, was meinem rechten Ohr fehlt. Große Mengen hatte er aus meinem rechten Gehörgang gezogen und mit mir erneut einen Hörtest gemacht. Das Ergebnis war ähnlich, ich hatte Probleme die niedrigsten Frequenzen richtig wahrzunehmen. Mein HNO jedoch meinte, dass diese meine Diensttauglichkeit in keinster Weise beeinträchtigen würde, weder jetzt noch in mehreren Jahren.

Nun möchte ich natürlich einen neuen Versuch unternehmen und gerne einen erneuten Test durchführen. Aber geht das? Ich meine ich bin doch schon Landes Beamter im mittleren Polizeivollzugsdienst, wieso lehnen die mich bei einer so kleinen Frequenz, die laut meines HNO, nicht meine Hörfähigkeit beeinträchtigt.

Bitte nur ernstgemeinte Fragen. Und wenn die Frage kommt, wieso ich von Land nach Bund wechseln möchte: Ich möchte mein Aufgabenspektrum bei der Polizei gerne ausweiten.

Danke!

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