Sohn beginnt mit 16 Ausbildung. Frage zur Unterhaltsberechnung bei getrennten Eltern.?
Hallo zusammen,
angenommen, das Kind beginnt mit 16 eine Ausbildung. Sein Lehrlingsgehalt kann, um den Ausbildungsaufwand gekürzt, hälftig auf den Barunterhalt des Unterhaltspflichtigen Elternteils angerechnet werden.
Der Barunterhaltsempfänger erhält also für das Kind keinen oder nur einen stark gekürzten Unterhalt, muss ja aber nach wie vor das Kind insoweit betreuen, als daß es ihm Lebensmittel, Bekleidung, Wohnen, Nebenkosten, Waschen, Putzen, Energie, Einrichtung, Gesundheit/Pflege, Verkehr, Kommunikation/Post, Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Bildung, Kinderbetreuung, Gaststätten, Hotels, Urlaub usw... zur Verfügung stellt und natürlich viel Zeit einbringt...
Verstehe ich das also richtig, daß der Unterhaltspflichtige sich mit Eintritt in die Ausbildung des Kindes den Unterhalt zumindest weitestgehend spart ... der Unterhaltsempfänger mit seiner Betreuung und dem Wohnraum etc.. aber weiter in vollem Umfang leistet!?
Kann mir hier jemand aus rechtlicher Sicht erklären, wie das in der Regel gemacht wird bzw geregelt werden soll.
Oder kann mir jemand erklären welche fairer Lösung er/sie gefunden haben.
Ich lese hier z.B. folgendes:
"Für minderjährige Kinder gilt:
Hier leistet in der Regel ein Elternteil den Barunterhalt und der andere Elternteil erbringt Betreuungsleistungen. Wegen der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt, sollen beide Eltern je zur Hälfte durch das Einkommen des Kindes entlastet werden."
Wie also wird in der Praxis der betreuende Elternteil ENTlastet? Zunächst mal kommt ja weniger Unterhaltszahlung des Unterhaltspflichtigen Elternteils an - somit wird man ja zumindest finanziell erstmal BElastet.
DANKE für konstruktive Antworten.