Weiterbildung – die meistgelesenen Beiträge

Ich brauche Rat: Weiterbildung der IHK abbrechen?

Ich brauche einen Rat. Und zwar mache ich schon seit April letzten Jahres eine Weiterbildung zur Industriefachwirtin. Anfangs war es ja noch ok und die Themen waren zwar trocken, aber ich hab mich durchgeboxt. Dann stand die erste Prüfung an und trotz dass ich wirklich viel gelernt habe bin ich in allen 4 Prüfungen durchgerasselt. Was ich nicht verstehen konnte weil ich eigentlich ein recht gutes Gefühl hatte und dachte ich sei in mind. 2 Prüfungen durch gekommen. Das war auf jeden Fall ein riesiger Rückschlag, zumal ich vor 2 Jahren in meiner Ausbildung die Klassenbeste war. Dann kam der 2. Versuch und ich war wieder wie verrückt am lernen und bin immerhin aber trotzdem nur in 1 von den 4 Prüfungen durch gekommen. Nun stehe ich vor meinem 3. Versuch Anfang Oktober und 2 Tage später ist schon der 2. Teil der Abschlussprüfung, wo nochmal mehr Themen zukommen. Ich war nun ein paar mal nicht in der Schule und habe auch spontan erfahren, dass wir noch eine Projektpräsentation halten müssen und durch meinen Umzugsstress vor 2 Wochen habe ich verplant, meine Anmeldung zur Prüfung abzugeben und die Frist ist nun auch seit ner Woche vorbei habe ich grade erfahren. Mir wird das momentan alles zu viel und der Stoff geht einfach nicht in meinen Kopf und ich bin am überlegen, das hier abzubrechen und evtl. nach 2 Jahren ,wenn sich alles beruhigt hat, noch einmal ganz von vorne anzufangen, jedoch mit einer etwas anderen Weiterbildung. Was meint ihr?

Soll ich die Sache nun abbrechen, um mir weitere Prüfungskosten (jedes mal zw. 150-200€) und den ganzen Stress zu ersparen?

Könnte ich wohl anschließend einen Neuanfang mit einer Weiterbildung zum Industriemeister machen?

Oder soll ich mich da nun weiter durchwürgen?

Ich bin einfach verzweifelt und weiß nicht weiter. Hab vermutlich zuviel gewollt direkt nach der Ausbildung. Bin nun auch erst 20 geworden und hier auch mit 4 Jahren Abstand die jüngste im Kurs...

IHK, Weiterbildung

Kriegt man den ADA-Schein ohne Prüfung?

Hallo zusammen,

wer kann mir sagen, ob ein ADA-Schein auch ohne Teilnahme an einem Lehrgang mit Prüfung herausgegeben wird? Bzw. in welchen Fällen?!

Dass es funktionieren kann, weiß ich. Denn... Mein Bruderherz als studierter BWL´er und Geschäftsführer war bereit, im Unternehmen Bürokaufleute und IT-Kaufleute auszubilden. Hat der IHK aber gleich gesagt, er sieht es nicht ein, den Schein zu machen. Er würde über genug Erfahrung verfügen und siehe da, wenn es um potentielle Ausbildungsstellen geht, lenkt die IHK sehr flott ein und stellte den ADA-Schein aus.

In meinem Fall sieht es so aus. Ich war 10 Jahre im Rettungsdienst beschäftigt und bildete mich dort auch zum Praxisanleiter weiter. Diese Ausbidlung entspricht exakt dem ADA-Lehrgang. Hätte (laut Ausbilder) damals auch direkt die IHK Prüfung ablegen können. Braucht man jedoch im Rettungsdienst nicht, da wir hier von Ausbildungen anch Budesgesetzt sprechen und nicht nach BBiG. War danach als Praktikantenbetreuer tätig und saß lange Zeit im QM Zirkel Ausbildung.

Gut... Nun bin ich wieder als Industriekaufmann tätig, weil die Knochen nicht mehr mitspielen wollen und habe soeben auch ein eigenes Projekt zur Neukonzeption des innerbetrieblichen Schulungswesens abgeschlossen. Habe also neben der theoretischen Schulung auch mehrere Jahre praktische Erfahrung in Sachen Ausbildung und Schulung...

Wer weiß, ob hier auch die IHK einlenken kann/darf bzw. auf was ich mich berufen kann. Teilweise wissen die Sachbearbeiter ja selbst nicht, wo sie die Ausnahmeregelungen im Leitfaden zu suchen haben und antworten einfach mal mit "DAS GEHT NICHT"... Mir wollte auch schon mal, als hauptamtlicher Mitarbeiter im Rettungsdienst, eine Dame in der Führerscheinstelle erklären, dass ich einen "ERSTE HILFE KURS" machen muss für den LKW-Führerschein!!!

Beruf, Ausbildung, Ausbilder, IHK, Weiterbildung, ada

Finanzbuchhalter Endriss Fernlehrgang als Vorbereitung Bilanzbuchhalter IHK?

Hallo,

Kurz zu mir: ich habe eine Ausbildung zur Bürokauffrau absolviert (Anfang 2008 Ausbildung beendet) und war bereits während der Ausbildung ausschließlich in fer Buchhaltung. Hat sich bis jetzt eigentlich nahtlos so weitergezogen (Von 2-jähriger Elternzeit mal abgesehn).

Da ich den Bibu nun seit Ewigkeiten vor mir herschiebe, habe ich zumindest letztes jahr bei uns an der IHK 3 Kurse zur "geprüften Fachkraft Rechnungswesen" gemacht. Grund- und Aufbaukurs Buchführung sowie ein Kurs zur KLR. Alle 3 Prüfungen sehr gut bestanden.

Nun möchte ich den Fernlehrgang zum Finanzbuchhalter bei der Steuerfachschule Endriss beginnen v.a. um ein paar Grundlagen im Bereich Steuern aufzuschnappen und um mal zu testen, ob ein Fernstudium für mich machbar ist.

Letztlich soll das Ziel jedoch Bilanzbuchhalter (IHK) sein.

Hat sich jemand von euch ähnlich auf den Lehrgang zum bilanzbuchhalter vorbereitet?Ist jemand hier, der den Fernlehrgang Finanzbuchhalter bei Endriss gemacht hat?

Wie sind eure Erfahrungen? Kann man sich in dieser Weise auf den BiBu-Kurs vorbereiten? Möchte ihn mir eben nicht noch schwerer machen, als er ohnehin ist,da ich auch noch ein Kleinkind zu hause habe und 20 Std / Woche arbeite.

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Meinungen und Anregungen.

Schule, Bilanzbuchhalter, Weiterbildung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Rentenversicherung lehnt Umschulung ab und bietet Qualifikation an?

mir wurde der Antrag zwar genehmigt, aber ich soll statt einer Umschulung nur eine Qualifikation machen. Kurz gesagt die Beraterin , traut mir eine Umschulung nicht zu. Da ich erstens Mama zwei von Kindern bin und im mathematischen Teil nicht gut genug war. Damit wäre meine Frage ist es rechtens an Stelle einer Umschulung nur eine Qualifikationsmaßnahme zu genehmigen??

Das habe ich gefunden:

die Leistungen zur Teilhabe erbringt die Rentenversicherung lt. § 16 Satz 1 SGB VI nach den Bestimmungen der §§ 49 ff SGB IX.

Danach gilt:

"(3) Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere

1.

  Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,

2.

  eine Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung,

3.

  die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung,

4.

  die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,

5.

  die berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden,

6.

  die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 und

7.

  sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit Behinderungen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten.

(4) Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt;"

Damit wäre meine Frage ist es rechtens an Stelle einer Umschulung nur eine Qualifikationsmaßnahme zu genehmigen??

Arbeitsamt, Jobcenter, Weiterbildung