Aufstiegsbafög wenn verheiratet?

1 Antwort

Die Unterhaltsförderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Teilnehmenden. Auch das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners wird angerechnet. Für die Anrechnung verweist das AFBG auf die Regelungen des BAföG. Bei der Anrechnung des Einkommens des Ehegatten wird in der Regel von den Einkommensverhältnissen des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme, sonst von den bei Antragstellung glaubhaft gemachten Einkommensverhältnissen ausgegangen.

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/so-gelingt-die-hoeherqualifizierung.html

https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/welches-einkommen-wird-angerechnet/welches-einkommen-wird-angerechnet

Es kommt eben bei ihr auf das anrechenbare Netto an. Alles was dann über den 1605 EUR wird angerechnet als Einkommen und bei dir abgezogen.

Ein Ehe- oder Lebenspartner hat zusätzlich einen eigenen Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.605 Euro, bevor sein Einkommen auf die Förderung angerechnet wird.

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/das-gesetz/fragen-und-antworten/fragen-und-antworten.html