Aufstiegsbafög wenn verheiratet?
Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage…
Ich fang im August mein Techniker an und im Juni heirate ich.. jetzt bekomm ich während dem Techniker eine Unterhaltszahlung von 864 Euro, da ich heirate erhöht die sich der um ca 235 Euro.. jetzt steht aber drin das der Partner nur bis 1600 Euro verdienen darf bzw. bist zu dem Betrag es nicht angerechnet wird…
wie wird denn das Gehalt von meiner Frau verrechnet, wenn sie jetzt zb 2400 verdient, sind es ja 800 Euro mehr als der Freibetrag erlaubt.
Werden die 800 dann einfach eins zu eins von der Unterhaltszahlung abgezogen oder wie wird das verrechnet ?
vielen Dank schon mal im voraus!
1 Antwort
Die Unterhaltsförderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Teilnehmenden. Auch das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners wird angerechnet. Für die Anrechnung verweist das AFBG auf die Regelungen des BAföG. Bei der Anrechnung des Einkommens des Ehegatten wird in der Regel von den Einkommensverhältnissen des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme, sonst von den bei Antragstellung glaubhaft gemachten Einkommensverhältnissen ausgegangen.
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/so-gelingt-die-hoeherqualifizierung.html
Es kommt eben bei ihr auf das anrechenbare Netto an. Alles was dann über den 1605 EUR wird angerechnet als Einkommen und bei dir abgezogen.
Ein Ehe- oder Lebenspartner hat zusätzlich einen eigenen Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.605 Euro, bevor sein Einkommen auf die Förderung angerechnet wird.