Tüv prüfer werden ohne Studium?

3 Antworten

Als Meister sieht das schlecht aus.

Das Kraftfahrzeugsachverständigengesetz (KfSachVG) läßt es zwar zu, als Meister ein "Prüfer mit Teilbefugnis" zu werden, es wird heute aber i.d.R. nicht mehr umgesetzt, weil die Teilbefugnis den Mitarbeiter zu sehr einschränkt.

Aufgrund der geringen Verwendbarkeit wird eine Prüforganisation immer auf einen Bewerber mit Studienabschluss zurückgreifen.

Abgesehen davon bleibt Dir eine Anstellung als aaPmT (amtl. anerk. Prüfer mit Teilbefignis) ausschließlich die Anstellung bei einem TÜV in den alten Bundesländern und beim DEKRA in den neuen Bundesländern offen, alle Prüforganisationen wie DEKRA West und TÜV Ost, GTÜ, KÜS ... dürfen keinen aaPmT beschäftigen.

Die Zulassung gilt ausschließlich für die "Technische Prüfstelle", nicht aber für die Überwachungsorganisation oder gar den technischen Dienst.

Siehe §2 KfSachVG

(1) Die Anerkennung wird erteilt, wenn der Bewerber

  1. mindestens 23 Jahre alt ist;
  2. geistig und körperlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Tätigkeit eines Sachverständigen oder Prüfers als unzuverlässig erscheinen lassen;
  3. die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sämtlicher Klassen besitzt;
  4. in einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, einem Kraftfahrzeugbetrieb oder einer Kraftfahrzeugfabrik eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit als Ingenieur oder, wenn nur die Anerkennung als Prüfer mit Teilbefugnissen beantragt wird, als Meister ausgeübt hat;
  5. in einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr eine mindestens sechsmonatige Ausbildung abgeleistet hat;
  6. einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr angehört;
  7. fachlich geeignet ist; die fachliche Eignung ist in einer Prüfung (§ 4) nachzuweisen.

Die Fahrerlaubnis der Klasse D ist nicht erforderlich, es sei denn, der Sachverständige oder Prüfer nimmt Fahrerlaubnisprüfungen für die Klasse D ab; in diesem Fall genügt, daß er mindestens einmal die Fahrerlaubnis der Klasse D oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Kraftomnibusse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erworben hat; im übrigen berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse C den Sachverständigen oder Prüfer im Geltungsbereich dieses Gesetzes auch zum Führen von Kraftomnibussen ohne Fahrgäste bei Fahrten zur Überprüfung des Fahrzeugs sowie bei Übungs- und Prüfungsfahrten im Rahmen von § 4.

Wenn Du kein Ingenieurstudium mehr machen willst, kannst Du aber trotzdem als Schadengutachter bei TÜV / DEKRA einsteigen, da kannst Du auch zu allen anderen Sachevrständigenorganisationen gehen, allerdings bleibt Dir da nur die Tätigkeit des Schadengutachters offen, Bewretest Schäden oder Gebrauchtwagen ermittelst Zeit- und Restwerte, Dir bleiben nur die "hoheitlichen Tätigkeiten" wie die Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung / Abgasuntersuchung (die letzten beiden darf bei der Überwachungsorganisation auch kein Meister, in der Werkstatt wohl), Änerungsabnahmen, Begutachtungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis, Verlängerung oder Neuausstellung der Zulassung für Gefahrgutfahrzeuge usw verwährt.

Als Meister Schadengutachter werden ist ja auch eine Alternative.

Für ein Studium und die Weiterbildung zum Prüfingenieur musst Du locker 5 Jahre rechnen.

Die Meister-HU hast es vor ca. 10 Jahren nicht schafft in ein Gesetz gegossen zu werden.

Wo ist dein Problem mit dem Studium? Mathe? Kannst doch FH-Reife machen (da wirst du ansatzweise merken ob Mathe dir auf dem nötigen Niveau liegt, kannst dann aber nicht an Unis studieren, ist in deinem Fall aber kein Problem) oder IIRC auch mit Meister oder so studieren?

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Schwierig mit der Ausbildung, als Kfz Mechatroniker und dann mit Meisterprüfung evtl ja .

Ohne Meisterprüfung niemals

Aber mit der Ausbildung Nein