Guten Tag liebe Community,
folgendes Anliegen in Kurzfassung:
- Ich habe meinem aktuellen Arbeitgeber zum 31.06.2021 gekündigt.
- Ich habe einem neuen Arbeitsvertrag von Firma XYZ zum 01.07.2021 unterschrieben.
- Ich habe gestern ein Angebot von meinem Wunscharbeitgeber erhalten zum 01.07.2021 bei denen zu beginnen.
In der Firma XYZ gibt es im Vertrag die Klausel die ich unterschrieben habe, dass ich vor Start des Arbeitsverhätnisses nicht kündigen kann.
Nun macht die Firma XYZ von §16 gebrauch "Vertragsstrafe" in der steht, dass ich nach einer vertragswidrigen Beedingung eine Strafe in Höhe von einem Bruttogehalt zahlen muss.
Kann ich das anfechten, oder ist das glasklar, das ich zahlen muss?
Besten Dank
Gruß