Schwerbehinderung – die meistgelesenen Beiträge

Wie is es im europaparkmit Behinderung?

Ich habe einen schwerbehindertenausweis 80. Jemand der schon einmal im europapark war mit einem, kann man wirklich zum Ausgang einer Attraktion gehen und sich vordrängeln blöd gesagt. Ich leide unter plastzangst und unter einer sozialen Phobie darunter auch adhs und autismus. Es wäre schon hilfreich diesen Vorteil zu haben

Ergänzung:

Also diese Antwort vom europapark habe ich einem forum gefunden. Vielleicht ist es mit dieser grünen Karte die man am See bekommt wirklich einfacher:

Guten Tag

herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Wir freuen uns, dass Sie den Europa-Park besuchen möchten. Im Regelfall haben Gäste mit Behinderung (für die die vom TÜV vorgegebenen Einschränkungen nicht gelten) über den Ausgang Zutritt zum Fahrgeschäft, um so lange Wartezeiten zu vermeiden. Eine Begleitperson ist hierbei zugelassen.Im Falle, dass die Behinderung nicht sichtbar ist, kann vom Bedienerpersonal der Attraktion ein Legitimationspapier (Behindertenausweis, Autistenpass o. ä.) verlangt werden. Für unsere Achterbahnen „Arthur“, „Blue Fire“ und "Silverstar" sind die Vorgaben sehr streng. Mit Beinprothese dürfen diese Attraktionen nicht gefahren werden, da der Rückhalt durch den Sicherheitsbügel nicht mehr gewährleistet ist.Für alle anderen Achterbahnen gilt:Sollten Sie in der Lage sein kurze Strecken mit teilweise engen und steilen Treppenanlagen ohne fremde Hilfe und ohne Gehhilfe zu bewältigen, dürfte einer Fahrt grundsätzlich nichts im Wege stehen. Grund hierfür ist, dass unsere Gäste im Falle einer Störung (z.B. Stromausfall bei einem Gewitter) selbstständig das Fahrgeschäft verlassen können müssen. Ferner ist es wichtig, dass sich die Sicherheitsbügel korrekt schließen lassen.Die Regelung wurde dahingehend erweitert, dass es Gästen mit Behinderung nun möglich ist, einige Fahrten mit der Familie (max. 4 Personen) zu machen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Info am See. Dort erhalten Sie gegen Vorlage des Legitimationspapieres (Behindertenausweis, Autistenpass o.ä.) eine grüne Karte. Gegen Vorlage dieser Karte in Verbindung mit dem Behindertenausweis können Sie sechs Attraktionen Ihrer Wahl (unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen) nutzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Familie die Fahrten nur zusammen mit dem Behinderten machen darf.Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und wünschen viel Spaß bei Ihrem Besuch.Mit herzlichen Grüßen aus dem Europa-ParkGabi GutTeamassistentin

Psychologie, Europapark Rust, Schwerbehinderung, Soziale Phobie

Verschweigen der Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch?

Hallo,

diese Frage beschäftigt mich momentan sehr.
Kurz zu mir: Ich habe eine 50% SChwerbehinderung wegen Borderline und Depressionen. Ich bin aber seit längerem frei von Depressionen und Borderline ist gut in Behandlung und ich zeige auch nur noch wenige Symptome davon. Ganz los werden werd ichs aber nie.

Leider, aufgrund der Krankheit, habe ich nach einigen Stunden vorm PC zB Probleme mit der Konzentration, weshalb ich aber nur einen 20 Stunden Job vorerst suche (also erstmal maximal 4 Stunden am Stück täglich), meine Arbeit erledige ich an sich aber ordentlich und gewissenhaft (bin Rechtsanwaltsfachangestellte).

Jetzt ist es mir schon mehrfach passiert, dass ich komische Reaktionen und sogar schon offene Diskriminierungen erfahren habe, wenn ich im Vorstellungsgespräch meine Schwerbehinderung erwähnt habe. (Leider habe ich eine Lücke von fünf Jahren im Lebenslauf, wo ich wegen der damaligen Schwere meiner Erkrankung nicht arbeiten konnte). Manchmal kam das Gespräch zwangsläufig darauf, wenn es um die Lücke im Lebenslauf ging. Ich war meistens so perplex, dass mein erster Impuls war, ehrlich zu antworten, auch weil ich dachte, dass Ehrlichkeit immer sympathisch wirkt. Leider war aber wohl das Gegenteil der Fall und mittlerweile bin ich so frustriert, dass ich darüber nachdenke, solche Fragen gar nicht mehr zu beantworten.

Jetzt habe ich mal recherchiert und bin auf diesen Artikel gestoßen:

https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Offenbarung-der-Schwerbehinderung/77c412i1p/index.html#

Allerdings bin ich da jetzt etwas unsicher. Und zwar bei diesem Punkt:

Ist eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine entscheidende Voraussetzung für einen konkreten Arbeitsplatz, so darf der Arbeitgeber fragen, ob der Bewerber an gesundheitlichen, seelischen oder anderen Beeinträchtigungen leidet, durch die er für die Erfüllung der von ihm erwarteten arbeitsvertraglichen Pflichten ungeeignet ist.

Zählt da das mit der Konzentrationsfähigkeit eurer Meinung nach schon dazu? Ich meine, ich bin deshalb ja eigentlich nicht ungeeignet, habe nach wie vor die Ausbildung gemacht und kann die Arbeit erledigen, nur vielleicht nicht immer ganz so schnell wie ein gesunder Mensch und brauche öfters mal eine Pause.

Was meint ihr dazu? Bitte nur qualifizierte Antworten und nicht irgendwas schreiben, wenn man eigentlich keine Ahnung hat.

Ausbildung, Psychologie, Schwerbehinderung, Vorstellungsgespräch, Ausbildung und Studium

Jobcenter will ärztlichen Dienst?

Das Jobcenter will mich zum ärztlichen Dienst schicken.

Ich habe bereits einen Schwerbehinderten Ausweis, und da sind gesicherte Diagnosen, aber extra nochmal eine Jobcenter Arzt .will ich mich ncht vorführen lassen.

Die meinen irgendwas wegen Reha Massnahne.

Um mir zu helfen eine Ausbildung zu finden, aber ichchatte bislang keine Probleme eine selber zu finden, helfen würde mir jetzt ein finanzierung der MPU.

Eigentlich wollte ich nur Fragen ob das wirklich nötig ist ?

Desweiteren wollen die mein Führungszeugnis sehen ?!

Ich will ALS Landschaftsgärtner arbeiten und wenn die Firma, (sobald gefunden für ne Ausbildung) mein Führungszeugnis sehen will, dann gebe ich ihnen das gerne, aber warum das Arbeitsamt?

Dadurch kam ich drauf, ob es irgendwrlche Nachteile geben kann, wenn das Jobcenter A meinen Führungszrugnid vorliegen hat und B eine extra ärtzliche Untersuchung veranlässt, wo ja irgendwelche Diagnosen gestellt werden können.

Ich habe schon mal von ejnem Arzt eine Paranoide Persönlichkeitsstörhng diagnostiziert bekommen, die ich jetzt nicht mehr ausgetragen bekomme. Daweil habe ich das nicht . Das war bislang auch nur ein Arzt der auf sowas kam, ich weiss nur nicht welcher da ich ofteine Wohnsitzwechseln musste.

-A

Mussnich zu diesem Ärtzlichen Dienst und können da irgendwelche Nachteile entstehen..

-B muss ich denen mein Führungszeugnis vorlegen?(müsste eh sauber sein da ich noch nie in haft sass , aber trotzdem)

MPU, Reha, Jobcenter, Schwerbehinderung, Amtsarzt

Was passiert, wenn ein psychisch kranker/behinderter obdachlos wird, aber eigentlich auf Therapie, Medikamente und Unterstützung angewiesen ist?

Ich habe jemanden in meinem Umfeld, der psychisch krank beziehungseise behindert ist. Es wurden schon mehrere Diagnosen gestellt (Psychose, Wahnhafte Depression, Angststörung mit Panikattacken, Suchtverhalten). Das wurde dann sogar aufgrund noch anderer Diagnosen als Schwerbehinderung eingestuft.

Er beziehungsweise seine Eltern haben Anträge beim Jobcenter gestellt und er sollte eigentlich in einer Behindertenwerkstatt arbeiten. Es wird aber bezweifelt dass er noch arbeiten kann und bisher konnte er eigetnlich auch nicht arbeiten. Er ist 23 und bekommt kaum was geregelt. Er hatte auch schon mal einen Betreuer, ist hoch verschuldet und gegen ihn liegen mehrere Vollstreckungsbescheide im fünfstelligen Bereich vor.

Er wäre eigentlich laut einem alten Gutachten auf therapeutische Maßnahmen, medikamentöse Einstellung und auf Pflege angewiesen. Mit Pflege ist eigentlich häusliche Unterstützung gemeint weil er mit seinen Eltern wie ein Messie lebt aber weil die Eltern Hausrecht haben wurde mal ein Antrag auf ambulante Unterstüzung abgelehnt.

Er beziehungweise seine Eltern sind nicht in der Lage, nötige Anträge beim Jobcenter zu stellen. Momentan empfangen seine Eltern weder Kindergeld noch Sozialleistungen. Seine Eltern sind ebenfalls hoch verschuldet, leben ebenfalls wie Messies und bräuchten wahrscheinlich selbst einen Betreuer. Auch Beiträge an seine Krankenkasse werden schon seit geraumer Zeit nicht mehr gezahlt.

Er hatte schon einen Betreuer aber es ist dann gescheitert weil die Eltern und er nicht mitwirkten. Er lebt nun mal bei den Eltern und alle sind aneinander gebunden auch bezogen auf Anträge (weil alle drei, also auch die Eltern keine Dokumente rausgeben wollten weil sie meinten dass es den betreuer nichts angeht). Letztendlich ist es dann wegen fehlender Mitwkrung gescheitert und die Betreuung wurde aufgehoben.

Weil die Eltern es nicht gebacken bekommen nötige anträge zu stellen, droht allen die Obdachlosigkeit. Er kann leider nichts dazu sagen ob das Amt noch Sozialhilfe zahlt, er weiß nur dass alle komplett vom Sozial-Bezug draußen sind und er bekam schon ein Brief von der Krankenkasse dass schulden auflaufen. Das Familienverhältnis ist auch nicht gerade das beste.

Zusammengefasst besteht erheblicher Regelungsbedaf aber er und seine Eltern schotten sich vollkommen ab und verweigern jegliche Mitwirkung mit Ämtern und Betreuer. Außerdem ist er uneinsichtig und will keine Betreuung. So wie es aussieht werden alle drei früher oder später auf der Straße landen.

Die Frage wäre jetzt, wie es weitegeht wenn er obdachlos ist? Er hat autistische Züge und vermeidet jeglichen Kontakt zu Menschen. Er meinte, er will dann duch die ganze Bundesrepublik reisen und Abenteuer erleben aber er ist wegen seiner psychologischen Behinderung nicht in der Lage es richtig einzuschätzen. Er wüsste nicht mal von was er sich dann ernähren will. Was passiert wenn alle obdachlos werden?

Therapie, Familie, Geld, Alkohol, Recht, Eltern, Psychologie, Anträge stellen, arbeitslos, Autismus, Behindert, Betreuung, Gesundheit und Medizin, Hartz IV, Messie, Obdachlosigkeit, Psyche, Schwerbehinderung, Sozialhilfe, Maßnahme, Ausbildung und Studium, Werkstatt für behinderte Menschen

Rückwirkende Anerkennung der Behinderung (Schwerbehinderung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich leide an einer genetische Erkrankung (Familiäres Mittelmeerfieber). Bedingt durch diese Krankheit konnte ich die vergangenen Jahre auch nicht durchgehend arbeiten, da ich immer wieder krank wurde. Schon in der Schule und auch während des Studiums hatte ich mit dieser Krankheit zu kämpfen.

Jahrelang habe ich ein Medikament eingenommen, was mir aber nur mäßg geholfen hat. Erst seit diesem Jahr habe ich eine neue Injektionstherapie erhalten. Diese hilft mir super!

Das Problem ist, dass diese Erkrankung mich viel Lebenszeit und vor allem viel Lebensleid gekostet hat. Ich habe jetzt wieder angefangen, Bewerbungen zu schreiben, allerdings kriege ich eine Absage nach der anderen. Liegt bestimmt auch daran, dass ich in den vergangenen 5 Jahren insgesamt nur 1 Jahr dauerhaft beschäftigt war.

Meine Arbeitsvermittlerin vom Jobcenter teilte mir mit, dass ich doch versuchen soll, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, weil meine Erkrankung eine ernstzunehmende Autoimmunerkrankung ist. Zudem könnte der Ausweis auch plausibilisieren, warum ich die vergangenen Jahre kaum arbeiten konnte. Auch habe ich einen Rentenbescheid vor Kurzem erhalten (bin aktuell 32), dass ich sage und schreibe 1,87 € an Rente erhalten würde aktuell.

Nun habe ich den Antrag für die Schwerbehinderung ausgefüllt und gleichzeitig auch eine rückwirkende Anerkennung der Behinderung geltend gemacht. Heute erhielt ich auch gleich eine Rückmeldung. Hier steht : "Sie haben mit Ihrem Antrag gleichzeitig die rückwirkende Anerkennung der Behinderung geltend gemacht. Leiden haben sie diesen Antrag nicht ausreichend begründet. Eine rückwirkende Feststellung des Grades der Behinderun (GdB) und/oder von Merkzeichen kann grundsätzlich nur getroffen werden, sofern vom behinderten Menschen ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird. Ein besonderes Interesse liegt dann vor, wenn die rückwirkende Feststellung zu konkreten Vorteilen führen kann, z.B. im Steuerrecht oder im Rentenrecht".

Die Frage ist nun, wie und was ich da reinschreiben soll. Das muss ja sicherlich professionell gemacht werden. Ich weiß nicht mal, welche Unterlagen ich da beilegen soll, um mein Interesse glaubhaft zu machen.

Es wäre nett, wenn man mir bei der Begründung etwas unter die Arme greifen könnte.

Recht, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehinderung, Ausbildung und Studium

Ist das Diskriminierung aufgrund von Schwerbehinderung beim Anmieten einer Wohnung?

Eigentlich habe ich drei Fragen zu diesem Fall.

Eine Freundin hat eine leichte geistige Behinderung. Sie hat einen Mietvertrag unterschrieben. Das Sozialamt hatte vorher die Mietkostenübernahme bestätigt, es schien alles geregelt.

Meine Freundin hatte aber vorher nicht angegeben, dass sie schwerbehindert ist (über 50) und gesetzliche Betreuer hat.

Als die Maklerin nach dem Unterschreiben des Mietvertrags herausgefunden hat, dass die Mieterin schwerbehindert ist und betreut wird, informierte sie meine Freundin darüber, dass sie den Betreuerausweis und die Diagnose zusenden sollte. Meine Freundin hat ihr nichtsahnend beides zukommen lassen.

Einen Tag später bekommt meine Freundin eine E-Mail in der steht, dass der Mietvertrag nicht gültig ist, weil der Betreuer hätte unterschreiben müssen und der Eigentümer keinen neuen Mietvertrag mehr mit ihr eingehen will.

Meine Freundin ist aber trotz der gesetzlichen Betreuung geschäftsfähig und darf selbst Verträge unterschreiben, auch wenn sie eine gesetzliche Betreuung hat, die unterstützend für sie Angelegenheiten erledigen kann. Daher müsste der Mietvertrag gültig sein.

Hätte meine Freundin den Schwerbehindertenausweis vorher zeigen müssen?

Hat ein Vermieter das Recht nach der medizinischen Diagnose des Mieters zu fragen?

Ist das ein Fall von Diskriminierung gegen behinderte Menschen? Kann man rechtlich gegen solche Fälle vorgehen? (Rein theoretisch)

Mietvertrag, Schwerbehinderung

Wenn bei der Einstufung eines GdB ein Ermessensspielraum zwischen GdB 20 und 30 liegt, woran macht der Sachbearbeiter des Versorgungsamtes fest, ob 20 oder 30?

Ich habe chronische rezidivierende diagnostizierte Urtikaria / Nesselsucht, ein operiertes Mammakarzinom in situ mit verbleibendem Lymphödem und leide unter Erschöpfung.

Wegen des Karzinoms hatte ich für 3 Jahre GdB50.

Nach Abwarten der Heilungsbewährung hat nun das Versorgungsamt alle ärztlichen Berichte ausgewertet und möchte einen Gesamt-GdB von 20 vergeben, ich dürfe dem aber widersprechen, bevor dieser gültig wird.

Ich habe gesehen, dass für meine Urtikaria 20-30 als GdB vorgesehen sind.

Woran macht es das Versorgungsamt fest, ob jemand 20 oder 30 bekommt?

Bei 20 fallen die steuerlichen Freibeträge und die Möglichkeit zur beruflichen Gleichstellung mit Schwerbehinderten weg.

Meine Krankheit wird mit 2x täglich Lora ADGC behandelt, d.h. der Juckreiz wird unterdrückt, die Schwellungen und Quaddeln bleiben.

Außerdem darf ich vieles nicht essen.

Ende des Monats fahre ich zu einer Mutter-Kind-Kur, da ich damals nach der Brust-OP und Bestrahlung auf eine AHB und Wiedereingliederung verzichtet hatte und zu früh wieder arbeiten gegangen bin.

Die Schwerbehinderten Vertretung hatte angeregt, dass ich stattdessen andere Art der Kur mache, da die AHB verfallen war.

Ich gehe 2x die Woche wegen eines Lymphödems für 45 min zur Lymphdrainage, voraussichtlich bis an mein Lebensende.

Seht Ihr eine Chance, die 30 statt 20 zu bekommen und kann ggf. die Kurklinik dabei helfen?

Lohnt es sich, das Gesamtbefinden mit den Einschränkungen und Beschwerden im Rahmen des Widerspruchs nochmal aufzuschreiben?

Soll ich dann selbst schreiben, ich halte GdB30 für angemessen? Oder nur, dass ich der Runterstufung von 50 auf 20 widerspreche?

Vielen Dank.

Gesundheit, Reha, Gdb., Gesundheit und Medizin, Gleichstellung, Grad der Behinderung, Kur, Lymphödem, Nesselsucht, Schwerbehinderung, Versorgungsamt, urtikaria

Habe ich mich heute im Bus falsch verhalten?

Hallo,

mir ist heute im Bus etwas passiert und ich würde gerne von euch wissen, ob ich mich richtig oder falsch verhalten habe.

Erstmal kurz zu mir, damit ihr die Hintergründe wisst, ich bin weiblich, 22 Jahre alt und habe Multiple Sklerose. Ich bin schwerbehindert und man sieht mir auf den ersten Blick nicht an, dass ich krank bzw. behindert bin. Jedoch habe ich extreme Schmerzen in den Füßen und Beinen, wenn ich länger stehen oder laufen muss. An manchen Tagen (so ein Tag ist heute nicht) muss ich Krücken benutzen.

Nun sitze ich heute Vormittag im Bus, in der Sitzgruppe hinter mir sitzt eine Frau Anfang 50, recht übergewichtig. Es sind noch recht viele Plätze frei. Eine ältere Dame steigt ein, und die Frau motzt/schreit mich an, ich solle meinen Platz sofort für diese alte Dame frei machen. Ich habe dann erwidert, dass ich eben MS habe und nicht aufstehen kann/möchte, meinte sie nur, sie könne das nicht glauben, was ich nur für faule Ausreden benutze. Habe ihr dann meinen Schwerbehindertenausweis gezeigt und die alte Dame hat sich in der Zwischenzeit auf einen der anderen freien Plätze gesetzt. Die Frau hinter mir hat den Rest der Busfahrt mit mir versucht zu streiten, wie asozial ich denn wäre und das man gefälligst für alte Leute aufsteht. Ich habe nur erwidert, dass es auch junge Menschen mit Einschränkungen gibt, denen man es nicht einsieht und dass sie mich gefälligst mit ihrer Unfreundlichkeit in Ruhe lassen soll. Richtig mit ihr anlegen wollte ich mich nicht.

Da mir das Ganze schon den ganzen Tag durch den Kopf geht, wollte ich euch (und auch gerne andere, die MS haben) um Rat fragen. Habe ich zurecht meinen Platz nicht an die alte Frau gegeben oder bin ich wirklich asozial?

Verhalten, Behinderung, Benehmen, Bus, ms, Multiple Sklerose, Schwerbehinderung

Entlastung für pflegende Eltern?

Ich habe eine Sohn mit Autismus und entsprechendem Pflegegrad. Ich liebe ihn über alles, aber zur Zeit ist er einfach nur anstrengend. Ich komme ans Ende meiner Kräfte. Er ist zur Zeit in der Pubertät und die ist bei ihm noch 10 mal schlimmer als sie bei meiner nicht autistischen Tochter war. Jeder Tag ist ein Drahtseilakt. Er braucht und fordert zum Teil selbst sehr engmaschige Begleitung und im nächsten Augenblick ist ihm das alles viel zu viel und er will mehr Selbstständigkeit, etc. Wir haben eine tolle Familienhilfe, die immer wieder gute Tipps hat, wir haben auch einen familienentlastenden Dienst für 2-3h in der Woche. Aber ich merke, dass das nicht wirklich ausreicht, um mich zu entlasten. Die Fh sprach kürzlich schon von einer stationären Unterbringung. Ich will auf keinen Fall, dass mein Sohn in eine Wohngruppe kommt.

Es gibt hier in der näheren Umgebung auch eine Kurzzeitpflege Einrichtung für Kinder. Die nehmen allerdings nur Kinder mit einer körperlichen/geistigen Behinderung auf.

Mein Sohn hat aber keine geistige Behinderung.

Ich drehe langsam echt durch. Ich stehe auch schon auf mehreren Wartelisten für eine Therapie, weil die Pflege echt an meinen Nerven zieht und versteht mich bitte nicht falsch. Ich weiß, dass hier viele Autisten unterwegs sind. Ich liebe meinen Sohn genauso wie er ist und ich gebe ihm auch nicht die Schuld dafür, dass es mir so schlecht geht. Das Problem liegt viel mehr darin, dass es für Autisten, die nicht geistig behindert sind viel zu wenig spezifische Angebote gibt.

Weiß jemand, welche Möglichkeiten zur Entlastung es noch gibt oder ist tatsächlich alles ausgeschöpft?

Kinder, Mutter, Erziehung, Vater, Eltern, Psychologie, Autismus, Behinderung, Jugendamt, Psyche, Schwerbehinderung, Wohngruppe, Autismusspektrumsstörung, Pflegegrad