Bleibt ADHS auch im Erwachsenenalter bestehen, ist ADHS und eine Persönlichkeitsstörung ein Grund für eine Schwerbehinderung?

7 Antworten

Die Aggressivität ist keine Störung an sich, erhöhte Reizbarkeit Teil des ADHS. Ritalin ist sicher wirksam bei echtem ADHS.

ADHS verwächst sich mit dem Jugendalter, bei vielen Erwachsenen bleibt es bestehen. ADHS kann in Extremfällen dafür sorgen, dass man einen Pflegegrad erhält, dass Betroffene Hirnschrittmacher bekommen. Ich kennen einen jungen Mann, Mitte 20 mit ADHS der einen Betreuer hat, regelmäßig zum Pflegedienst geht für eine geregelte Tagesstruktur und dem geht es alles andere als gut... trotz medikamentöser Einstellung.

Man kann für alles einen Antrag für einen SBA stellen. Eine Diagnose alleine ist kein Grund für einen GdB. Es wird ein Gutachten veranlasst, von Amtswegen alle Befundberichte herangezogen und danach wird entschieden in wie weit dich diese beiden Diagnosen im Alltag beeinträchtigen. Verdachtsdiagnosen sind für die Beurteilung nicht relevant.

"Bleibt ADHS auch im Erwachsenenalter bestehen, ist ADHS und eine Persönlichkeitsstörung ein Grund für eine Schwerbehinderung?"

Sachbearbeiter und Gutachter werden dass beurteilen, nicht wir. Ich würde alles wegschicken und angeben, was du zu bieten hast, habe aber selbst noch keine entsprechenden Anträge gestellt oder Erfahrungen mit dem entsprechenden Antragswesen gesammelt.

Bei etwa der Hälfte der Betroffenen bleibt ADHS/ADS im Erwachsenenalter bestehen; eine Persönlichkeitsstörung ist es nicht und dürfte auch für die Beurteilung einer Schwerbehinderung mit kaum mehr als 10% beitragen ...

ADHS wächst sich nicht aus, sondern bleibt ein Leben lang bestehen. Ob du dafür einen GdB bekommst, weiß ich nicht.

FZ