Würdet ihr sagen, dass ich einen Behinderungsgrad von 30 oder 50 haben sollte?

Ich bin Autist (diagnotisiert). Der Psychologe meinte, dass 50. Allerdings hat man damals keinen Behindertenausweis beantragt. Meine Eltern haben vor einem Jahr dann doch einen beantragt (um mir den Berufseinstieg zu erleichtern). Es ist aber irgendwie kompliziert, da inzwischen volljährig und das Gutachten schon länger her, sodass ich nur 30 erhalten habe. Meine Eltern haben jetzt einen Rechtsanwalt hinzufügt (aber noch nicht vor Gericht).

Wo ich Probleme habe:

-kann keine Kontakte in echt knüpfen (nur online)

-kein Blickkontakt möglich

-nehme sehr viele Impulse war

-Kontrolle verlieren

-Schulalltag bewältigen (ohne Hilfe unmöglich), öfters von Schule geflogen, da Streit mit anderen

-sehr wenig selbstständig (z.B eigenes wohnen momentan nicht möglich)

-in Konflikten gibt es immer Streit

-Vereine nur möglich mit Vertrauensperson

Was dagegen spricht:

-verstehe manchmal Ironie

-ich reise gerne und gehe ins Stadion (aber ohne Vertrauensperson unmöglich

-habe online Freunde

Ich kann es halt schlecht einschätzen, ob das schon für 50 reicht, da z.b blind sein schlimmer ist.

30 fühlt sich einfach schlimm an, da keine Vorteile und nur Nachteile. Außerdem haben fast alle Autisten 50, sodass ich dann wohl weder als normal noch als richtiger Autist angesehen werde.

Sollte ich falls ich keine 50 bekomme, mich unabhängig erklären und Deutschland den Krieg erklären (als Vergeltung)?

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Besteht Anspruch auf einen 3 wöchigen Sommerurlaub im Anschluss an Mutter-Kind-Kur?

Nach Brustkrebs-OP und Bestrahlung ging ich ohne Anschlussheilbehandlung und Wiedereingliederung wieder arbeiten.

Ich habe GdB50.

Der Arbeitgeber nahm keine Rücksicht auf den noch angeschlagenen Gesundheitszustand. Zusätzlich musste mein Kind mehrerer Untersuchungen im SPZ und bei Therapeuten unterzogen werden, da es massive Lernprobleme hatte.

Nachdem der AG 2 Monate nach Rückkehr bemängelte, die Arbeit würde nicht mehr im selben Tempo erledigt werden wie zuvor, wurde die Schwerbehinderten Vertretung eingeschaltet, welche den AG auf den GdB50 hinwies und zum Nachholen der Kur riet.

Des weiteren wurde festgestellt, dass das Tempo der Arbeit faktisch nicht zu bemängeln war, da alle Arbeiten nachweislich ordentlich und fristgerecht erledigt worden waren.

Der Hausarzt stellte daraufhin eine Heilmittelverordnung über eine Mutter-Kind-Kur aus, da die Möglichkeit für eine AHB nicht mehr gegeben war.

Diese wurde von der Kasse sofort bewilligt, allerdings wurde die Kur wegen Corona nach 7 Stunden und 700 km Anreise bei Ankunft abgesagt und wir wurden wieder heim geschickt.

Für 2020 wurde der Ersatztermin wegen der Vorerkrankungen letzlich ganz abgesagt. In 2021 stellte der Arzt einen dringlichen erneuten Antrag und es wurde eine andere Klinik gefunden, die uns in den ersten 3 Wochen der Sommerferien aufnimmt, damit mein Kind (5. Klasse, neue Schule, neue Lehrer), das wegen Corona schon viel Schulausfall hatte, keinen weiteren Schulausfall hat.

Dem AG wurde der Termin bekannt gegeben, zusätzlich erfragte ich im Anschluss an die Kur 3 Wochen Sommerurlaub.

Wir sind 4 Kollegen in einem Fachgebiet. Es dürfen max. 2 gleichzeitig weg sein.

Kollege 1 (1 schulpflichtiges und 1 erwachsenes Kind) möchte parallel zu meiner Kur 3 Wochen Urlaub und hätte 2 +3 als Vertreter.

Sie ist nach meiner Kur wieder da und könnte mich, ausser freitags, vertreten, so dass wir beide in den Schulferien gehen könnten.

Zusätzlich könnte in meinen 3 Wochen Urlaub noch Kollege 2 oder 3 gehen.

Einer von beiden müsste aber ausserhalb der Schulferien gehen.

Mein Chef sagt, das könne ich nicht verlangen, 5-6 Wochen am Stück frei für mich seien zu viel.

Fakt ist aber, dass laut Gesetz im Anschluss an Rehas oder medizinische Maßnahmen Urlaub auf Wunsch zu genehmigen ist, damit die Wirkung der Kur nachhaltig ist.

Als ich meinem Chef das sagte, meinte er, ich solle nicht mit Gesetzen kommen.

Würden Kollege 2 oder 3 (kinderlos) nicht in den Ferien gehen wollen, könne ich gehen, ansonsten müsse ich Abstriche machen.

Ist das so? Ich arbeite an meinen eigenen Projekten, keiner der Kollegen vertritt mich da je. Es geht ums Tagesgeschäft, der Chef will nicht, dass mehr als 2 Leute gleichzeitig fehlen. Es müssen immer 2 da sein, egal ob viel oder wenig zu tun ist.

Meine Projekte werde ich vor der Kur fertig haben, so dass nichts in Verzug kommt.

Mein Wunsch:

Woche 1- 3: Kollege 1 Urlaub + ich KurWoche 4-6: Kollege 2 + ich Urlaub Kollege 3 (kinderlos) außerhalb Ferien.

Darf ich 3 Wochen nehmen?

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Krisenintervention: Stehen wir vor einem Riesenproblem?

Mit ''wir'' meine ich das Versorgungsamt und mich. Ich hatte schon mehrmals Schriftverkehr mit dem Amt, und jetzt habe ich schon wieder eine Krise und suche Rat.

Der Sachstand im Jahr 2015: Ehemaliger Betreuer sorgte dafür, dass ich eine befristete Schwerbehinderung GdB 50 bekam. Ich habe aber bisher keinen Behindertenausweis. Eine Prüfung war für Ende 2018 geplant. Die Prüfung wurde aber hinausgezögert und findet erst jetzt statt. Damals gab mein Betreuer dort irgendwelche Unterlagen ab, wo das Amt entnahm, dass ich eine Depressive Episode gehabt haben soll.

Sachstand heute (September 2019): Letztendlich kam es jezt dazu, dass das Amt eine Nachprüfung wegen den Depressionen möchte. Ich soll dort jetzt Hausarzt und Fachärzte und Krankenhausaufenthalte bekannt geben. Ich soll auch Unterlagen hinschicken, die nicht älter als 2 Jahre sein sollen. Außerdem soll ich sämtliche Schweigepflichtentbindungen und Auskunftsermächtigungen unterschreiben.

Jetzt noch ein paar wichtige Infos: Ich bin 22 Jahre alt, und die Schwerbehinderung, die im Jahr 2015 festgestellt wurde, basierte noch auf Unterlagen meines ehemaligen Kinderarztes. Aufgrund von Depressionen wurde einem GdB von 50 befristet bis September 2019 stattgegeben. Ich habe bisher noch keine Ausbildung gemacht und bin seit 3 Jahren lediglich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Das heißt wiederum, dass mir ein GdB nicht wirklich etwas bringen würde. Eventuell würde ich dann Probleme mit dem Arbeitsamt (Integrationsdienst) bekommen, denn Depressionen sind ja nicht wirklich eine Behinderung, die eine Annahme einer Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt rechtfertigen würde.

Das Riesenproblem: Meine ärztlichen Unterlagen sind so ziemlich alle älter als 2 Jahre und somit eigentlich irrelevant für das Amt. Mein letzter Hausarzt war mein Kinderarzt. Ich hatte schon damals eine Fachärztin. Bei ersterem war ich zuletzt (soweit ich mich erinnere) im Jahr 2012 vorstellig, bei der Fachärztin war ich zuletzt im Jahr 2015 vorstellig. Ich war 2016 mal bei einem Allgemeinmediziner und lies mich 1 Tag wegen Bauchschmerzen krankschreiben. Aus privaten Gründen kann ich dort nicht mehr hin. Unterdessen war ich Mitte 2017 mal bei einem anderen Allgemeinmediziner und bekam eine Überweisung für einen Facharzt für Psychiatrie.

Während den letzten 2 Jahren war ich bei keinerlei Ärzten. Eben nur 2017 mal bei einem Arzt (weiß nicht mehr mal wie er hieß) und bekam dort eine Überweisung. Ich habe alle Ärzte im Umkreis abtelefoniert und bekam dann letztendlich erst Mitte 2019 einen Termin. Ich habe also keinerlei relevanten Unterlagen, habe noch keine Diagnose und der nächste Termin beim Facharzt ist erst in mehreren Wochen. Der Facharzt kann so schnell keine Diagnosen vergeben. Mir wurde geraten, Schweigepflichtsentbindungen nicht zu unterschreiben. Was soll ich jetzt dem Amt antworten? Wer hat Rat für diese Krisenintervention? Hier noch Bilder, damit ihr es besser versteht:

Bild zu Frage
Arbeit, Geld, Recht, Psychologie, Arbeitsamt, Arzt, Behinderung, Depression, Gesundheit und Medizin, Jobcenter, Schwerbehinderung, GdB 50, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, Werkstatt für behinderte Menschen
Schwerbehinderung GdB50, muss sich der Arbeitgeber mit verminderter Leistung abfinden?

Ich gehe nach einer Krebserkrankung wieder voll arbeiten, 3 Monate nach der OP, 3 Tage nach der letzten Bestrahlung.

Ich habe für 3 Jahre GdB50 erhalten.

Auf der Arbeit mache ich das Selbe wie vorher, meiner Meinung nach auch genauso schnell. Die Kollegen sind der Meinung, wenn ich kleinere Freiräume habe, muss ich mich ihnen als Hilfe anbieten und deren Arbeit mitmachen.

Ich bin aber noch nicht voll wiederhergestellt, hatte auf Wiedereingliederung und AHB verzichtet.

Auch der Chef sagt, nachdem die Kollegen sich beschwert hatten, dass ich zu langsam bin und mich angeblich davor drücke, nonstop zu arbeiten, ich sei seit meiner Rückkehr zu langsam.

Ich hatte seit meiner Rückkehr mit starken Verbrennungen durch die Bestrahlung zu kämpfen, Rissen in der Haut, habe mich mit Erkältung angesteckt, aktuell habe ich eine Infektion an der bestrahlten Haut.

Dennoch war ich ohne eine einzige AU arbeiten.

Ich habe nun mit der Schwerbehinderten Vertretung vom Betriebsrat gesprochen und diese sagten mir, ich müsse das alles nicht.

Mir wurde ans Herz gelegt, die Reha zeitnah nachzuholen (Antrag ist in der Mache). Weiterhin sagte man mir, dass man mit dem Chef reden werde, da er auf meinen Zustand Rücksicht zu nehmen habe..

Es fiel die Aussage, er müsse bei GdB50 nach einer Krebserkrankung sich mit 50% Einschränkung abfinden.

Ich bin bereit mehr zu leisten, die SBV sagt aber, ich muss nur das leisten, was ich kann und stehe unter besonderem Schutz, insbesondere wegen der psychischen Belastung durch den Krebs.

Ein Kollege, der das mitbekam und selber GdB50 wegen Neurodermitis und Lunge hat, sagt, was die SBV zu GdB50 und Arbeitsleistung sagt, sei Schwachsinn.

Ich müsse 100% leisten, da ich auch 100% bezahlt werde. Was stimmt?

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Nach Krebserkrankung wieder arbeiten gegangen, Chef sagt, ich arbeite seither zu langsam, was tun?

Ich war wegen einer Krebs Operation und Bestrahlung 3 Monate krank. Auf Reha und Wiedereingliederung habe ich verzichtet, habe GdB 50.

Ich bin an meinem alten Platz zurück und führe meine alte Arbeit weiter, die zwischendurch von Kollegen betreut wurde und in Verzug war.

Nach Rückkehr musste ich mir den Status grösstenteils selbst erarbeiten und es fehlten mir Schulungen, so dass ich Kollegen um Hilfe gebeten habe, um wieder rein zu kommen und alles fristgerecht fertig zu bekommen.

Während dieser Zeit war ich trotz Bronchitis und massiver Strahlendermatitis durchgehend arbeiten.

Mein Chef sagte mir heute, ich wäre unsicher und unselbständig, würde zu viele Infos von anderen erfragen und bräuchte insgesamt für diese Aufgabe zu lange, obwohl ich sie fristgerecht abgegeben habe (Verzögerungen waren produktionsbedingt, dazu konnte ich nichts, das weiss er auch) und nebenher noch andere Aufgaben erledigt habe.

Den anderen Kollegen sei das ein Dorn im Auge, da sie mit Arbeit zu seien. Die Aufgaben hat der Chef aber so verteilt und ich mache alles, was ich machen kann, ausser die Sachen, für die ich eine längere Einweisung bräuchte.

Durch die Vorgaben des Chefs musste ich in den letzten 2 Jahren zu 80% Büroarbeit und 20% Tagesgeschäft in der Produktion erledigen, bei den anderen Kollegen sind es 90% Produktion, ich mache aber teils deren Arbeit mit im Büro.

Jetzt wird sich beschwert, dass ich durch die gewollte Büroarbeit viele Vorgänge in der Produktion praktisch nicht sicher beherrsche, andererseits sagt der Chef, dass ich halt auch die beste Kraft für Recherchen usw bin.

Die letzten Jahre sagte er immer, ich sei seine beste Mitarbeiterin, nun, knapp 3 Monate nach Rückkehr (abzüglich Resturlaub, den ich verbrauchen musste), bin ich nicht mehr schnell genug und mache angeblich zu wenig.

Ich bereue mittlerweile, dass ich entgegen Anraten der Ärzte so schnell wieder arbeiten gegangen bin und trotz Nachwirkungen der Bestrahlung, Lymphödem und Bronchitis wieder arbeiten gegangen bin.

Mich zieht das Ganze total herunter, weil erwartet wird, dass ich nach meiner langen AU sofort wieder voll leistungsfähig bin und trotz fehlender Übergabe schneller abliefern soll. Ich bin körperlich durch ein Lymphödem noch eingeschränkt und generell schnell erschöpft.

Was kann ich tun?

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