Öffentliche Stellenangebote und Schwerbehinderung?
Müssen Bewerber, die schwerbehindert sind und sich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben, zwangsläufig zum Vorstellungsgespräch geladen werden?
4 Antworten
Im öffentlichen Dienst müssen Schwerbehinderte zum Vorstellungstermin eingeladen werden.
Nur in Fällen, in denen tatsächlich offensichtlich erkennbar ist, daß dem Stellenbewerber die fachliche Eignung fehlt, braucht ein schwerbehinderter Stellenbewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
Lediglich Zweifel an der Eignung des Bewerbers reichen für eine Absage nicht aus.
Tatsächlich offensichtilich
Das ist eine heikle Sache; offensichtlich fachlich ungeeignet wäre man, wenn der Bewerber den Anforderungen in der öffentlichen Stellenausschreibung, die dahingehend exakt und detailliert formuliert sein müsste, objektiv nicht erfüllt.
Interne Auswahlkriterien spielen keine Rolle.
Schon zu allgemeine Formulierungen in der Stellenausschreibung können das Nichteinladungsrecht aushebeln (z. B. "...oder vergleichbare Qualifikationen").
Die Nichteinladung eines Schwerbehinderten ist oft ein "Tanz auf der Rasierklinge".
Meist steht in den Ausschreibungen:
Werden bei GLEICHER QUALIFIKATION bevorzugt.
Nur wenn der Bewerber den Anforderungen der angebotenen Stelle entspricht
Das kann man nicht verallgemeinern. Ruf am besten immer zuvor erst einmal an.
Ansonsten solltest du schon auch das Know-How mitbringen.
Genau das ist, was ich eigentlich wissen wollte: Wenn aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlich ist, dass der Bewerber bestimmte Kenntnisse oder elementare Qualifikationen nicht besitzt, darf er ignoriert werden, obwohl er schwerbehindert ist, oder?