Öffentliche Stellenangebote und Schwerbehinderung?

4 Antworten

Im öffentlichen Dienst müssen Schwerbehinderte zum Vorstellungstermin eingeladen werden.

Nur in Fällen, in denen tatsächlich offensichtlich erkennbar ist, daß dem Stellenbewerber die fachliche Eignung fehlt, braucht ein schwerbehinderter Stellenbewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.

Lediglich Zweifel an der Eignung des Bewerbers reichen für eine Absage nicht aus.

Tatsächlich offensichtilich

Das ist eine heikle Sache; offensichtlich fachlich ungeeignet wäre man, wenn der Bewerber den An­for­de­run­gen in der öffent­li­chen Stel­len­aus­schrei­bung, die dahingehend exakt und detailliert formuliert sein müsste, objektiv nicht erfüllt.

Interne Auswahlkriterien spielen keine Rolle.

Schon zu allgemeine Formulierungen in der Stellenausschreibung können das Nichteinladungsrecht aushebeln (z. B. "...oder vergleichbare Qualifikationen").

Die Nichteinladung eines Schwerbehinderten ist oft ein "Tanz auf der Rasierklinge".

Meist steht in den Ausschreibungen:

Werden bei GLEICHER QUALIFIKATION bevorzugt.

Nur wenn der Bewerber den Anforderungen der angebotenen Stelle entspricht

edgarallen 
Fragesteller
 10.09.2019, 21:55

Genau das ist, was ich eigentlich wissen wollte: Wenn aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlich ist, dass der Bewerber bestimmte Kenntnisse oder elementare Qualifikationen nicht besitzt, darf er ignoriert werden, obwohl er schwerbehindert ist, oder?

0

Das kann man nicht verallgemeinern. Ruf am besten immer zuvor erst einmal an.

Ansonsten solltest du schon auch das Know-How mitbringen.