Behinderung: Bewerbung auf 2 geeignete Stellen im selben Unternehmen?

6 Antworten

Grundsätzlich ist es immer gut sich auf sämtliche angebotenen Stellen zu bewerben.

Schwerbehindert heißt nicht unbedingt eine Stelle auch zu bekommen. Werden sich viele Schwebehinderte bewerben. Auch von außerhalb.

Wenn Chef sagt auf beide Stellen bewerben — einfach als Weisung betrachten und gehorchen.

Chefs haben viel Einfluss auf Besetzung von Stellen, vielleicht will er Dich an anderer Stelle haben, mit anderem Chef, darum Bewerbung auch für zweite Stelle.

Viele Warum, nicht eine ausreichende Antwort👀👀🌵

Im öffentlichen Dienst gibt es die sogenannte Bestenauslese! (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html)

Du solltest dich auf deine Vorstellungsgespräche gut vorbereiten. Wie ein Vorstellungsgespräch in eurer Behörde abläuft, ist dir aufgrund deiner befristeten Stelle sicherlich bekannt. Die Themen der Fragen sind dir sicherlich auch bekannt.

Wenn du in beiden Verfahren der Beste Bewerber bist oder mindestens genauso gut bist, wie der Beste Bewerber ohne Behinderung, dann müsste der Arbeitgeber dich einstellen. Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen und der Personalrat achten bei dem Auswahlverfahren darauf, dass kein Bewerber benachteiligt wird und das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der GdB heißt nicht, dass du die Stelle unbedingt bekommen wirst. Das ist kein Selbstläufer und keine Garantie! Der AG muss lediglich darlegen, dass du z. B. aufgrund fehlender Qualifikationen nicht für die Stelle infrage kommst und nicht aufgrund der Behinderung.

SBV777  08.03.2021, 18:27

Die Fragestellerin ist im öffentlichen Dienst beschäftigt. Die Qualifikation hat die Fragestellerin vermutlich, weil sie ja die Arbeiten bereits erledigt. Wenn der AG die Pflichtbeschäftigungsqoute für Scherbehinderte erfüllt hat, ist der AG nicht zur Begründung usw. gegenüber dem Bewerber verpflichtet.

Ich finde es etwas problematisch, da der Antrag auf SB ja noch läuft...somit entspricht deine Angabe nicht ganz der Wahrheit.

Bei der aktuellen Stelle können sie kaum begründen, warum du nicht geeignet bist, wenn man dir keine groben Fehler nachweisen kann.

Für Stelle 2 müsst man gut begründen, warum man dich ablehnt.

Falls ja, würde ich den Personalrat zu Rate ziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
SBV777  08.03.2021, 18:34

Der Arbeitgeber muss einen Schwerbehinderten nur einstellen, wenn er mindestens so geeignet ist, wie der beste Bewerber (ohne Behinderung).

Auch in so einem speziellen Fall entscheidet der Arbeitgeber gesondert für jede Arbeitsstelle, ob Du infrage kommst. Ich hätte mich an deiner Stelle nach genauer Abklärung der Chancen nur für eine der beiden Stellen beworben, denn es könnte so der Eindruck entstehen, dass es dir primär um einen Job und weniger um die ganz konkrete Arbeit geht. Natürlich ist so eine Haltung völlig legitim (und in deiner Situation erst recht) aber viele Arbeitgeber pflegen immer noch die Illusion, dass den Bewerber hauptsächlich die Aufgabe motiviert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
SBV777  08.03.2021, 18:31

In diesem Fall hat sich die Fragestellerin auf zwei Stellen mit den fast identischen Tätigkeiten beworben. Insofern ist ihre Bewerbung auf beide Stellen kein Problem, wenn sie im Vorstellungsgepräch ihre jeweilige Motivation verdeutlichen kann.