Schwerbehinderung angeben Ausbildung?

9 Antworten

In den ersten 6 Monaten nützt dir auch der Behindertenausweis nichts. In einem Ausbildungsverhältnis kann man dir sowieso innerhalb der ersten 4 Monate ohne Angabe von gründen kündigen.

Dass du nicht mit offenen Karten gespielt hast, stört von vorne herein das Vertrauensverhältnis, auch wenn du formal vielleicht im recht bist.

Auch mit Behinderten-Status wird man dich los werden, wenn man das will.

Da Betriebe einen bestimmten %-Satz an Behinderten beschäftigen müssen, wäre das vielleicht sogar ein Vorteil bei deiner Bewerbung gewesen.

guest016497 
Fragesteller
 05.04.2019, 14:34

Probezeit stand dort sind 3 Monate im Vertrag.

Was ist mit Sonderurlaub ? Wann muss man denn Ausweis spätestens zeigen um den zu bekommen

Meiner Meinung nach hätte das bereits in die Bewerbungsunterlagen gehört. Abgesehen davon besteht ja ohnehin die Gleichbehandlung. Allerdings hat Dein Arbeitgeber das Recht zu wissen, was mit Dir los ist. Möglicherweise stellt man Dich sogar bevorzugt ein.

Wenn aber mal irgendwann etwas passieren sollte, das Dir nicht passt, dann kannst Du Dich mit den Worten "Lass das, ich bin behindert!" aus der Affäre zu ziehen. Meiner Meinung nach bist Du Deiner Informations- und Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Du bist versehrt. Dein Arbeitgeber MUSS das wissen.

guest016497 
Fragesteller
 05.04.2019, 14:33

Bewerbung war aber Online mit Online-Test

DerHans  05.04.2019, 14:36
@guest016497

Da gab es dann aber sicher auch eine Frage nach einem GdB

guest016497 
Fragesteller
 05.04.2019, 14:37
@DerHans

Hat meine Mutter ausgefüllt ?

DerHans  05.04.2019, 20:12
@guest016497

Wenn du eine Bewerbung abgibst, geht der Arbeitgeber davon aus, dass du die Fragen im Personalbogen persönlich ausgefüllt hast. Falsche Angaben werden dir folgerichtig auch selbst angelastet.

Familiengerd  05.04.2019, 14:37
Meiner Meinung nach bist Du Deiner Informations- und Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Du bist versehrt. Dein Arbeitgeber MUSS das wissen.

Das ist falsch.

Die Schwerbehinderung muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden - oder genauer: nur dann, wenn sie für die ausgeübte Tätigkeit von Belang ist (z.B. Schwerbehinderung wegen eines Rückenleidens und Tätigkeit als Bauarbeiter).

Allerdings besteht auch kein Anspruch auf Zusatzurlaub, wenn dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung nicht bekannt ist.

spacefacehansen  05.04.2019, 14:39
@Familiengerd

Ob die Behinderung allerdings von Belang ist, das kann ja nicht der Betroffene alleine entscheiden. Oder?

Familiengerd  05.04.2019, 14:45
@spacefacehansen

Inn der Tat könnte das im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein Arbeits- oder auch Ausbildungsvertrag abgewickelt werden kann, wenn er unter einer falschen Voraussetzung zustande gekommen sein sollte - dass also eine Schwerbehinderung verschwiegen wurde, das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis wegen der Art der Tätigkeit (die eine Schwerbehinderung ausschließt) aber anders gar nicht zustande gekommen wäre.

spacefacehansen  05.04.2019, 14:49
@Familiengerd

Eine "soziale Anpassungsstörung" kann durchaus auch für einen Maurer von Interesse sein, wenn man morgens und abends eine Stunde in einem Ford Transit sitzt und die Pausen gemeinsam mit 10 Leuten in einem 20-Fuss-Container verbringt.

Aber ich weiss es nicht.
Der Fragesteller möge den Job meinetwegen gerne behalten.

Familiengerd  05.04.2019, 18:02
@spacefacehansen
soziale Anpassungsstörung

Ich bezweifle, dass die zum Status einer Schwerbehinderung führt.

Aber das ist auch gleichgültig, denn der "Bauarbeiter" war nur ein Beispiel.

ein GDB 50 hat in einem Betrieb ab durchschnittlich 20 Arbeitnehmer nur Vorteile, für Dich und für den Arbeitgeber.

Deinen GDB zu verheimlichen ist verständlich und war vielleicht etwas ungeschickt. Nun gilt es aus der Not eine Tugend zu machen. Übernimm Verantwortung für Dein Schweigen, das bringt dir im Nachhinein Respekt ein. Rufe beim Personalbüro an und sage, dass du völlig vergessen hast mitzuteilen, dass du GDB 50 hast und ob das einer Ausbildung im Wege steht.

Es ist kein Verbrechen eine Behinderung zu verheimlichen. Ich sehe hierin jedoch nur Vorteile für dich und den Arbeitgeber.

Wenn du nichts von der Behinderung erwähnst und dich auf eine reguläre Stelle bewirbst die nicht als Arbeitsplatz nach dem Teihabegesetz angeboten wird dann ist das dein Problem. Der Arbeitgeber kann sich immer noch vom Vertrag distanzieren nachdem ihm relevante Informationen vorenthalten wurden oder der Vertrag endet in- oder mit Ablauf der Probezeit.

Du musst die Behinderung nicht angeben aber wenn du Nachteilausgleiche geltend machen möchtest dann sind die Unterlagen vorzulegen und nicht erst dann wenn der Vertrag bereits ausgestellt wurde.

https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Probearbeitsverhaeltnis/77c405i1p/

http://schwerbehindertenausweis.biz/schwerbehinderung-dem-arbeitgeber-melden/

Muss man dem Arbeitgeber seine Schwerbehinderung mitteilen?

Schwerbehinderung dem Arbeitgeber melden – Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung einer Schwerbehinderteneigenschaft gibt es nicht. Außer, wenn die Ausführung der Arbeiten nicht möglich oder schwer eingeschränkt möglich ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beinhaltet die Richtlinien dazu. Danach darf der Arbeitgeber nach Beeinträchtigungen fragen, die im Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit stehen.