Vorstellungsgespräch im öffentlichen Dienst. Muss der mich einladen?

6 Antworten

Schwerbehinderte sollen, so sagt der Gesetzgeber, bei Einstellungen den Vorrang bekommen, wenn eine gleiche Eignung wie bei einem Nichtbehinderten vorliegt. Unternehmen sollen, wenn das möglich ist, mindestens 6 % ihrer Stellen durch behinderte Mitarbeiter besetzen. Dass das der Öffentliche Dienst besonders genau nimmt, davon sollte man ausgehen. Es ist also auch dadurch eine gute Chance für dich die Stelle zu bekommen. Du solltest das Gespräch auf jeden Fall wahrnehmen und einen besten Eindruck hinterlassen. Deine Behinderung ist eine gute Chance, aber keine Garantie die Stelle zu bekommen. Ich drücke dir die Daumen.

Ich denke, es ist eine Mischung aus beidem.

Auf jeden Fall solltest du selbstbewusst und vorbereitet da hin gehen. Wen interessierts, ob deine Behinderung da mit eingespielt hat? Wichtig ist, dass du sie jetzt überzeugst ;)

Ach, wo wars denn... Irgendwo war mal ein Bericht über einen Schwerbehinderten, der ne Einladung bekam, in der irgendwas in die Richtung stand, dass er sich genau überlegen soll, ob er kommt, weil das ein weiter weg ist und seine Chancen ohnehin niedrig sind...

Kommt also vor, aber auf alle Fälle: GAS GEBEN! Es ist ne super Chance :)

(und 2 Absagen nach Gesprächen sind echt nicht schlimm ;) Da hatte ich schon weitaus mehr. überleg mal: Je nach Unternehmensgröße werden vornerein zwischen 3 und 30 Leuten ca. eingeladen...

Hallo Hallo1991du,

Laden die mich nur ein weil sie müssen oder hat die Bewerbung überzeugt?

Aufgrund welches Gesetzes sollten sie dazu verpflichtet sein?

Nein, Du kannst davon ausgehen, dass Deine Bewerbung auf Interesse gestoßen ist.

Zwar ist man erfahrungsgemäß im Öffentlichen Dienst der Einstellung von Schwerbehinderten gegenüber aufgeschlossener als in der Privatwirtschaft. Dies kommt aber auch nur dann zum Tragen, wenn der Bewerber die erforderlichen Qualifikationen aufweisen kann.

Nein, muss er nicht. Aber Schwerbehinderte werden bevorzugt eingestellt, zumal ein möglicher Einstellungsstopp im öffentlichen Dienst für sie nicht gilt. Viel Erfolg beim Vorstellungsgespräch.

Der ÖD ladet jeden Beweber (der in die engere Wahl gekommen ist) zu einem Einstellungsgespräch.