Schwerbehinderung in Bewerbung reinschreiben?

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Ich kann nur von mir sprechen ...

Ich habs nicht angegeben, wurde genommen und habs danach gesagt. Ich denke, dass das immer abschreckt. auch wenn heist "wird bevorzugt eingestellt" ... wer weiß das schon ....

Ein sehr spezielles Thema ...

Bei öffentlichen Arbeitgebern würde ich die Schwerbehinderung immer angeben. Du gleicher Eignung bist du bevorzugt zu nehmen. 

lachs4709  12.07.2018, 23:57

Das wage ich zu bezweifeln. ich hatte schlechte Erfahrung gemacht und habe mich beschwert und es hat über 3 Monate gedauert bis nur meine Beschwerde beantwortet wurde. Jetzt habe ich mich beim Innenminister beschwert, mal sehen ob es nochmals so lange dauert. 1 Monat ist schon wieder her. Es ist zum k.....

Heidrun1962a  13.07.2018, 11:52
@lachs4709

Worüber hast du dich beschwert??? Das schreibst du leider nicht! Das du nicht genommen wurdest?

Du wirst bei gleicher Eignung eher eingestellt und auf jeden Fall (auf deine Kosten) zum Vorstellungsgespräch eingeladen.

Aus meiner Erfahrung (ich war damals 50 %)

Ich habs nicht gemacht, erst, als man sich für mich entschieden hat, hab ichs VOR Abschluss des Vertrags gesagt. So können sie Dich nicht mehr ablehnen, weil sie es "offiziell" nicht deswegn dürfen, und wie soll so schnell ein anderer Grund kommen.

Und wenn Du angefangen hast, sehen sie ja Deine Qualifikation.

Ich würde das nur reinschreiben, wenn Dich die Schwerbehinderung nicht in Deinem Job beeinträchtigt, die Du verrichten mußt. Sonst könnte es ja ein Nachteil sein.

Darfst Du nur 5kg tragen und mußt aber bei der Arbeit schwerer tragen, dann mußt Du das angeben. Sonst nicht. 

Ich wäre vorsichtig mit dem Angeben der Schwerbehinderung. Das man Dich bevorzugt behandeln muß steht da nur geschrieben. Ich denke nicht daß danach auch wirklich gehandelt wird. Bei öffentlichen Stellen kann ich mir das aber eher vorstellen, daß die gerechter sind, als in privaten Unternehmen. 

Hallo nochmals,

vielen Dank an alle für die bisherigen Reaktionen. Ich möchte aber eins nochmal klarstellen: Meine Frage bezieht sich NUR auf öffentliche Arbeitgeber, denn nur die haben nach § 82 SGB IX eine Einladungspflicht - die gesamte Privatwirtschaft ist nicht betroffen. Meint ihr, dass eine solche Pflicht zum Ziel der Einstellung führt oder eher denselben Effekt hat wie wenn man vorschriftsemäß ein Date haben "muss"?

Vielen Dank und viele Grüße!