Schwerbehinderten-Ausweis: reicht eine Kopie im ÖPNV?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Kopie reicht auf keinen Fall. Es könnte ja sein das das original längst eingezogen wurde und du keine Berechtigung zur Freifahrt mehr hast. Aus diesem Grund hilft hier auch keine beglaubigte Kopie weiter. Du kannst in der Regel den alten Ausweis behalten bis der neue da ist. Du Wertmarken gilt nur mit dem original Ausweis. Auch irgend ein Bescheid oder Schreiben hilft hier nicht.

Ich würde eine Kopie des Ausweises sowie die schriftliche Aufforderung des Versorgungsamtes mitnehmen, in welcher die Einsendung des Original-Ausweises verlangt wird.

Natürlich kannst Du auch den ÖPNV-Anbieter an Deinem Wohnort oder das Versorgungsamt fragen, wie Du vorzugehen hast.

viola1111 
Fragesteller
 13.12.2014, 07:55

Gute Idee mit der Kopie des Bescheides - dort stehen zwar auch die Diagnosen drin, aber die kann ich ja zur Not schwärzen. Und beim Versorgungs-Amt mal nachzufragen macht auch Sinn, da ich halt nicht wohnortnah unterwegs sein werde, sondern quer durch Deutschland reise mit mehrmals Umsteigen.....

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Januar07  13.12.2014, 07:58
@viola1111

Vielleicht kennst Du auch andere Betroffene, die werden mit dieser Situation ja auch Erfahrung haben.

Und noch was: ich glaube nicht, daß es Schaffner oder Busfahrer wirklich interessiert, welche gesundheitlichen Einschränkungen die Fahrgäste haben.

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Anton96  14.12.2014, 03:17
@viola1111

Keine so gute Idee. Du hast da ganz schnell den Vorwurf der Leistungserschleichung am Hals. Du solltest das wenn du es trotzdem machen möchtest vorher mit dem Verkehrsbetrieb abklären.

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Anton96  14.12.2014, 16:17
@Januar07

Ich hatte früher auch diese Problem und da hat ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter genügt um solche Frage sinnvoll zu regeln. Die haben dann halt ein Passbild von mit geschickt bekommen und haben einen neuer Ausweis ausgestellt und ich musste den alten wenn ich den neuen bekommen hatte zurückschicken. Die möchten halt vermeiden einen neuen Ausweis aus zu stellen und das du ein neues Bild benötigst, aber in Fällen wie die um die es hier geht es halt auch anders.

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Eine Kopie muss nicht akzeptiert werden! Nur das Original! Änderungen im Schwerbehinderten-Ausweis werden sofort vor Ort im Versorgungsamt durchgeführt, weil Schwerbehinderte ihren Ausweis täglich benötigen. Ich habe noch nie gehört, dass ihn jemand einschickt. Da geht man einfach selbst hin und dann wird er geändert und du kannst ihn sofort wieder mitnehmen.

Falls du mit einer Kopie fährst riskierst du Strafzahlung und Anzeige wg. Leistungserschleichung!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Reisezentrum und Busfahrer
viola1111 
Fragesteller
 14.12.2014, 12:23

Das Amt befindet sich 100 km von mir entfernt, ich bin sehr stark sehbehindert und eingeschränkt und kann da nicht "mal eben" so vorbeigehen.... daher habe ich den Ausweis per Post geschickt. Ich habe heute eine E-Mail ans Amt geschrieben, mit der Bitte, entweder den neuen oder den bisherigen Ausweis morgen am MOntag sofort an mich zu schicken - mal sehen, ob es klappt. Sonst bezahle ich den Nahverkehr eben, "erschleichen" will ich mir nichts. Will bloß alles "richtig" machen.....

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Anton96  14.12.2014, 16:18
@viola1111

Beim nächsten mal solltest du den zuständigen Sachbearbeiter kurz anrufen und das ganze klären. DU bist schließlich nicht der einzige bei dem so etwas vorkommt.

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Wenn es eine beglaubigte Kopie ist, dann sicher nicht. Ansonsten würde ich dies im Vorfeld mit dem ÖPVN Kontakt aufnehmen und dies abklären.

viola1111 
Fragesteller
 13.12.2014, 07:52

Ich habe den Ausweis schnell noch vor der Versendung selber kopiert und nicht beglaubigen lassen. Trotzdem danke!

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Nein, auch das Beiblatt (mit gültiger Wertmarke) muss im Original mitgeführt (und auf Verlangen) vorgezeigt werden.