Kündigungsschutz Wohnung bei Schwerbehinderung und Pflegestufe?

5 Antworten

Nein.

Im Mietrecht gibt es keinen Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung.

Wenn der gekündigte Mieter meint die Kündigung stellt für ihn eine besondere Härte dar kann er der Kündigung widersprechen.

Das gilt nicht wenn ihm außerordentlich, z. B. wegen Mietrückstand, gekündigt wurde.

Das Integrationsamt Spricht da mit ,

der Vermieter muss die Genehmigung vor der Fristlosen Kündigung einholen

ansonsten ist die Kündigung nichtig.

Kein Plan warum soviele immer den Drang haben Falsch zu Antworten.

Der Mieter ist nicht Verpflichtet dies bei Vertragsunterschrift anzugeben

weshalb es dadurch öfters zu Starke Verzögerung kommt bis der Gerichtsvollzieher die Tür knackt.

Kann ich mir nicht vorstellen.

Ich habe GDB 90 Merkz. G+B Pflegegrad 2 Und keiner hilft bei der Suche, obwohl ich hier in der 3 Etage als Rollstuhlfahrer ziemlich alt aussehe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung