Frage zu Kaltmiete und Nebenkosten Sozialamt?

4 Antworten

Die Jobcenter geben eine max. qm pro Person vor und zudem eine Höchstkaltmiete. Das ist vom Wohnort abhängig; das ist i. d. R. auch im Internet veröffentlicht.

z. B. in Wuppertal (6,13 €/qm + 2,14 €/qm für NK) - Wohnung bis 50 qm

Gelsenkirchen: max. 280 € netto + 70 € NK - bis 50 qm

Das richtet sich nach dem örtlichen Mietpreisspiegel.

Wenn man in eine teurere Wohnung ziehen würde, dann müsste man die Differenz aus dem Regelsatz zahlen.

Geringfügige Überschreitungen können akzeptiert werden - zudem ist es auch wichtig, daß es überhaupt Wohnungen zu dem Preis gibt, den das Jobcenter veranschlagt - wenn nicht, müsste man das nachweisen.

Sehe mal im Mietspiegel deiner Stadt, da steht die Höhe.

Hätten die dir aber auch sagen können.

Halbammi  17.07.2021, 12:37

oder er hätte sich auch mal selbst informieren können?

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anitari  17.07.2021, 12:47

Die örtlichen Richtlinien das JC sind hier ausschlaggebend.

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Du gibst uns die Info, dass dir das Sozialamt mitgeteilt hat, dass die Wohnung zu teuer ist. Und wo ist da jetzt deine Frage?

und was sollen wir da machen?

Hast Du eine schriftliche Zusage was die Wohnung kosten darf? ist das die Kaltmiete oder die Warmmiete?

und wenn es telefonisch nicht geht, musst eine Mail schreiben