Schwimmbad - Muss Begleitperson ständig greifbar sein?

2 Antworten

Reden wir von dem Merkzeichen B im Ausweis und aufgrund dessen die Frage?

Dann Nein, es gibt kein Gesetz, dass es vorschreibt, dass die Begleitperson immer um einen herumschwirrt. Es ist natürlich letzlich von der Behinderung abhängig. Ich hab z.B. selbst das B, habe "nur" ne körperliche Einschränkung und weiß genau wo ich Hilfe benötige und wo nicht. Wenn ich mal ne Pause mache, kann meine Begleitung z.B. problemlos selbst ne Runde schwimmen.

Anders sähe es z.B. bei ner Mehrfachbehinderung mit starker geistiger Einschränkung ab, wenn derjenige sich z.B. durch falsche Entscheidungen in Gefahr bringen würde, weil er nicht in der Lage ist eigene Entscheidungen zu treffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – SBV im Betrieb und als Rollifahrerin selbst betroffen

Wenn sie einen Schwerbehinderten begleitet, muss sie auch ständig bei diesem sein. Klar.