Widerspruch, Grad der Behinderung?

1 Antwort

Wenn ich dagegen jetzt Widerspruch einlege, kann mir der Bescheid 40 % unbefristet wieder genommen werden?

Ja. Egal ob du Widerspruch einlegst oder einen Verschlechterungsantrag stellst. Der ganze Fall wird neu aufgerollt und neu begutachtet und je nach Gutachter und wie er das einstuft erfolgt der GdB